| Steuer auf Witwen und Waisenrente |
| Saturday, 25. October 2008 | |
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Wieviel Steuer aufWaisen und Witwenrenten entrichtet werden muss
Der Tod eines Partners oder eines Elternteils ist nicht nur mit einem erheblichen Schicksalsschlag verbunden, für den Verlust erhalten die Hinterbliebenen (Ehefrau, Kinder) auch eine sog. Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente. Dabei werden sowohl Witwen-/Witwerrenten als auch Waisenrenten wie gesetzliche Renten behandelt. Hinterbliebene müssen dabei wie folgt rechnen: Zuerst muss die Hälfte der Witwenrente zur Hälfte der Altersrente hinzugerechnet werden. Im Anschluss ist dann zu prüfen, ob diese Summe noch unterhalb dem Grundfreibetrag liegt. Die Laufzeit der Rente spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, lediglich die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns des Verstorbenen (und nicht etwa, wie oft angenommen, nach dem Jahr des erstmaligen Bezugs der Witwen- bzw. Waisenrente).
Bei Hinterbliebenenrenten richtet sich der Rentenfreibetrag danach, ob der Verstorbene schon selbst eine Rente bezogen hatte oder noch nicht. War er bereits Rentner, so gilt für die Hinterbliebenenrenten der Rentenfreibetrag, der für seine Versichertenrente galt. Stirbt ein Versicherter vor Rentenbezug, dann richtet sich der Rentenfreibetrag der Witwenrente oder Waisenrente nach dem Zeitpunkt ihres Beginns.
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| Letzte Aktualisierung ( Sunday, 21. June 2009 ) |