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Was man als Arbeitnehmer über die betriebliche Altersvorsorge wissen sollte Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Bietet der Arbeitgeber keine Altersvorsorge an, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Nettogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge (Nettoentgeltumwandlung).
Verfügt der Arbeitnehmer jedoch über ein System zur betrieblichen Altersvorsorge und fördert diese, so stehen fünf verschiedene Modelle zur Verfügung. Diese heißen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Sie Unterscheiden sich grob in den Punkten Förderung, Sicherheit und Höhe der Beiträge.
Bei allen Modellen ist jedoch eine Mindestrente garantiert. Lediglich die Höhe der erwirtschafteten Erträge kann sich unterscheiden. So gibt es solide Modelle wie die Pensionskasse, die auf sichere Anlage setzen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Rendite so gut wie garantieren können. Anders ist es bei Pensionsfonds, die eine etwas risikofreudigere Strategie verfolgen. Hier wird vermehrt in Aktien investiert. Dies kann zu einer höheren Rendite und damit einer höheren Rente führen, aber auch zur Folge haben, dass dem Arbeitnehmer am Ende nichts anderes als die angegebene Mindestrente bleibt.
Abgesichert sind in Deutschland alle Systeme. Entweder durch den Pensions-Sicherungs-Verein oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das heißt der Arbeitnehmer braucht sich um seine eingezahlten Beiträge keine Sorgen zu machen. Es kann nicht passieren, dass im Insolvenzfall des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer mit leeren Händen da steht. Die Varianten Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind außerdem Riester tauglich, soll heißen, der Arbeitgeber kann bei diesen Modellen die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Betrachtet man die Varianten zur betrieblichen Altersvorsorge und die dahinter stehenden Gesetze etwas genauer, so wird eine Sache deutlich: Der Arbeitnehmer kann durch die betriebliche Altersvorsorge nur gewinnen. Sie ist abgesichert, staatlich gewollt und gefördert, wird in den meisten Fällen vom Arbeitgeber begrüßt und bleibt dem Arbeitnehmer auch in Fällen von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel erhalten.
Dies alles macht die betriebliche Altersvorsorge zu einer wichtigen Säule im deutschen Rentensystem. Nachteile für den Arbeitnehmer gibt es direkt nicht. Sie können höchstens entstehen, wenn der Arbeitnehmer ein für sich ungünstiges Modell wählt. Welches Modell für wen am besten ist, ist zu einem großen Teil Geschmacksache. Manch ein Arbeitnehmer bevorzugt eine seriöse Anlage, andere sind für eine risikoreiche Anlage mit der Aussicht auf eine hohe Rendite und damit Rente.
Jedoch wird es in den meisten Fällen so sein, dass der Arbeitgeber durch den Tarifvertrag oder innerbetriebliche Abkommen ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge vorgibt. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit sich über die Vorsorgeleistung des Arbeitgebers hinaus, im Rahmen eines Gehaltsverzicht durch Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung, an dieser Vorsorge zu beteiligen und eventuell von einer höheren Förderung oder Steuerersparnissen zu profitieren.
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habe seit 1974 einen Teil meines Gehaltes in eine Direktversicherung investiert. Bekomme nun nach 25 Jahren die Versicherung als Kapitalabfindung ausgezahlt. Gleichzeitig teilt man mir mit, dass ich Sozialabgaben von 17,7% zu zahlen habe. Schöne Bescherung !
Kann mir jemand sagen ob es für Schwerbehinderte und Rentner Sonderregelungen gibt ? Die Krankenkasse ist diesbezüglich offenbar überfordert.
Danke j.ru