Wer kann in Altersteilzeit gehen?Antwort: Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als Arbeitnehmer die Arbeitsteilzeitregelung in Anspruch nehmen zu können, werden in Paragraph 2 des Altersteilzeitgesetzes geregelt. Die wichtigste aller Bedingungen, die Absprache mit dem Arbeitgeber, wird allerdings nicht explizit erwähnt. Ohne dessen Einverständnis kann die Regelung nicht in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist die Inanspruchnahme der Altersteilzeit vom Alter abhängig. Erst mit dem Vollenden des 55. Lebensjahres können Arbeitnehmer die Regelungen zur Teilzeit wahrnehmen. Zusätzlich müssen die Antragsteller nachweisen können, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach gegangen wurde. Dieser Zeitraum entspricht circa drei Jahren. Es spielt keine Rolle, ob die Tätigkeit in Deutschland oder im europäischen Ausland stattgefunden hat. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte oder Leistungen bezogen hat, werden einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgesetzt und wirken sich nicht negativ auf den Berechtigungsanspruch aus. Das Altersteilzeitgesetzt legt zudem fest, dass die Leistungen erst gewährt werden kann, wenn die Vereinbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit nach dem 14. Februar 1996 zustande gekommen ist. Verschiedentlich wird in Medien der Eindruck erweckt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit einen rechtlichen Anspruch darstellen. Dem soll an dieser Stelle widersprochen werden. Das Gesetzt regelt lediglich die Verfahrensweisen und Grundlagen zu altersbedingten Arbeitszeitverkürzung, schafft aber keine rechtliche Grundlage, auf der Arbeitnehmer einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen können.
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