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Was Wartezeiten in der Rentenversicherung bedeuten - Info
Sunday, 16. September 2007

Welche Wartezeiten gibt es bei der Rente und welche Zeiten werden anerkannt?

 

Als eine Wartezeit wird bei der staatlichen Rentenversicherung eine Zeit bezeichnet, die man mindestens versichert sein muss.  Als "versichert sein" gelten meist aber nicht nur Zeiten in denen man als Arbeitnehmer gearbeitet hat und Beiträge zahlte sondern oft werden auch andere Zeiten anerkannt in denen man selbst nicht Erwerbstätig war (wie z.B. Zeiten für die Erziehung eines Kindes).

 

Es gibt verschiedene Wartezeiten und für jede Wartezeit werden andere Zeiten annerkannt. Nachfolgend ein kleiner Überblick.






 

Wartezeit von 45 Jahren: Für diese Wartezeit werden zählen Zeiten in denen man Plichtbeiträge für die Rentenversicherung entrichtet hat. Also die Jahre in denen man als Arbeitnehmer tätig war und Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Des weiteren zählen Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes), Zeiten in denen man Angehörige gepflegt hat und Zeiten in denen man als Selbstständiger Beiträge gezahlt hat. Nicht anerkannt  werden hingegen Zeiten in denen man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) bezogen hat.

 

Wartezeit von 35 Jahren: Hier werden alle Rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Dazu zählen Zeiten in denen man Beiträge (Pflichtbeiträge oder freiwillig) eingezahlt hat  (als Arbeitnehmer oder Selbständiger). Zeiten die zur Pflege eines Angehörigen aufgebracht wurden. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (bei Scheidung), Zeiten geringfügiger Beschäftigung und Zeiten mit 400 Euro Jobs in denen Beiträge geleistet wurden, sogenannte Ersatzzeiten (dies sind Zeiten die man keine Beiträge gezahlt hat aber aber den Grund dafür nicht elbst verschuldet hat wie z.B. Kriegsgefangenaschaft, FLucht und haft aus der ehemaligen DDR), Zeiten in denen man angehörige gepflegt hat und letztendlich die sogenannten Anrechnungszeiten. Diese sind Zeiten in denen man zwar keine Beiträge gezahlt hat, die aber trotzdem angerechnet wurden. Dazu zählen z.B. Schwangerschaft, Besuch einer Schule oder Hochschule nach dem 17. Lebensjahr und Zeiten in denen man wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit arbeitsunfähig war.





Wartezeit von 5, 15 und 20 Jahren: Für diese Wartezeiten werden Beitragszeiten (also Zeiten in denen man freiwillige oder Pflichbeiträge gezahlt hat), Ersatzzeiten (z.B. Zivildienst, Wehrdienst, Fucht aus der DDR, Kriegsgefangenschaft usw.), Zeiten aus einem Versorgungs-Ausgleich und Zeiten von geringfügiger Beschäftigung (400 Euro Job). 






Kommentare (5)Add Comment
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schwach und dürftig
geschrieben von meinetwegen15, January 21, 2010
smilies/cry.gif + Erwerbsminderung überhaupt nicht berücksichtigt!
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Wartezeit
geschrieben von Kali, August 13, 2010
Dieser Name Wartezeit ist völliger Schwachsinn
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Wartezeiten
geschrieben von Hali, November 08, 2010
Zahle seit meinem 14. Lebensjahr, ab 1968 ununterbrochen Rentenbeiträge.
Hätte somit (im Falle des Erlebens) 2013 /2014 die erforderlichen 45 Jahre erfüllt. Warum muss ich noch 5 Jahre warten (arbeiten), um ohne Abschläge meine
mir zustehende Rente zu beziehen? Denn - meine Frage: Wer aus irgendwelchen Gründen, (nicht Ausbildung u. Studium betreffend) erst mit 19/20 Jahren Rentenbeiträge zahlt, also im Alter von 65 Jahren seine 45 Beitragsjahre erfüllt, muss der ebenfalls noch 5 Jahre warten? Bis 70? Ich glaube nicht! Und genau hier ist was faul im Staat !
Ich, muss somit im Alter zusätzlich 5 Jahre für irgendwelche
Leute und deren genutzte "Auszeiten" oder „lustlose Zeiten“ arbeiten. - Also müssen die Doofen die immer gearbeitet haben, für andere w a r t e n, um ihre Rente zu beziehen.
Hoffentlich erleben das alle bei bester Gesundheit - die es betrifft , denn die arbeiten nachweislich 5 Jahre länger.
Hierzu geht aus der o.a. Info nichts hervor! Ich denke, bewußt lückenhaft!!
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45 Jahre sind nicht genug
geschrieben von dasy, March 29, 2011
Ich kann dem Vorredner nur beipflichten. Ich gehe seit meinem 14. Lebensjahr ununterbrochen Arbeiten. Außer den Zeiten 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung bin ich immer arbeiten gegangen und jetzt darf ich bis 65 1/2 arbeiten. Wo ist die Gerechtigkeit. Anerkannt werden mir keine Erziehungszeiten, da ich leider nach der Geburt wieder halbtags gearbeitet habe. Das ist die ausgleichende Gerechtigkeit.
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Wartezeit - unsinnige Bezeichnung/Wortwahl
geschrieben von cool, April 24, 2012
Dieser Begriff ist tatsächlich irreführend!
Sagen Sie (Rentenallee) das doch mal DEUTLICH der Behörde!

Zum Glück erläutern Sie es ja gleich am Anfang: " ... Wartezeit ... Zeit .... , die man mindestens versichert sein muss."
Danke.

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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. May 2012 )