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Altersvorsorge Privat - Wieviel Steuern bei Riester, Rürup und Co?
Thursday, 27. September 2007

Was muss ich von meiner private Altersvorsorge später mal versteuern

Antwort:

Rürup und Riester:
Alle vom Staat in der Ansparphase geförderten Altersvorsorge-Formen müssen in der Rentephase voll versteuert werden. Die Art der Förderung ist hierbei egal (z.B. Zulagen oder Steuervorteile).

Hierzu gehören alle Altersvorsorge-Formen mit Riester-Förderung oder Rürup-Förderung. Dabei ist es völlig Egal ob es sich hierbei um einen Bank-Sparplan, Rentenversicherung oder einen Fonds-Sparplan handelt. Alle Verträge die der Staat in der Ansparphase fördert, müssen später einmal (nämlich dann wenn Sie die Rente oder eine andere Leistung aus dem Vertrag erhalten) ganz normal als "sonstige Einkünfte" voll versteuert werden.



 Ab 2009 wird für alle Geldanlagen die neue Abgeltungssteuer fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind die vom Staat geförderten Produkte (also riester und rürup) steuerlich gesehen Vorteilhafter. Denn ab dann werden auf alle Anlageformen 25% (plus Soli-Beitrag) Steuern fällig. Liegt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz allerdings unter 25 Prozent, so werden diese Erträge nur mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Riester und Rürup Verträgen (egal welcher Art) werden diese Steuern also erst fällig wenn die Rente ausbezahlt wird. Da der Steuersatz der meisten Personen in der Rente recht niedrig ist, fährt man mit einem Rürup oder Riester Vertrag (auch nach Einführung der Abgeltungssteuer) sehr gut und muss weniger Steuern zahlen als z.B bei Fonds und Aktien.


Anders ist dies bei Versicherungsverträgen und Vorsorge-Massnahmen, die vom Staat nicht gefördert werden. Eine private Rentenversicherung muss nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente den Sie nicht selber eingezahlt haben. Also all das Geld das der Versicherer mit Ihren Beiträgen für Sie als Rendite oder Zinsen erwirtschaftet hat.

Private Rentenversicherungen bleiben von der Abgeltungssteuer weitgehend verschont und gehören auch nach 2009 zu den Gewinnern. Vorrasusetzung ist das die Rentenversicherung mindestens 12 Jahre bespart wurde und der Sparer älter als 60 Jahre bei der Auszahlung ist.  

 

Aktien und Fonds velrieren nach 2009 an Attraktivität:

Bei Aktien und Fonds fallen für Kursgewinne überhaupt keine Steuern an, wenn Sie länger als ein Jahr gehalten wurden. Lediglich die Zinsgewinne und Dividenden die man mit Investmentfonds, Aktien oder Banksparplänen ohne staatliche Förderung macht, müssen versteuert werden. Allerdings geschieht dies bereits in dem Jahr in dem die Zinsen erwirtschaftet wurden und nicht erst wenn man in Rente geht. Ab 2009 gilt hier jedoch eine andere Regelung. Denn ab dann, gilt die sogenannte Abgeltungssteuer und von den Kursgewinnen die mit Aktien und Fonds gemacht wurden müssen 25 % versteuert werden.

Tip: Wer Investmentfonds und Aktien noch vor dem 1.1.2009 kauft, für den gilt die alte Regelung und die Gewinne sind nach einem Jahr Steuerfrei.





 Als Richtungsweisen für die Besteuerung der privaten Altersvorsorge gilt:
Alle Vorsorgemassnahmen die in der Ansparphase (die Zeit in der Sie Beiträge zahlen) bereits versteuert werden, müssen in der Rentenphase (die Zeit in der Sie Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag erhalten) relativ gering versteuert werden.

Für Altersvorsorgemassnahmen, die Sie aus dem Bruttolohn (also aus nicht versteuertem Einkommen) einzahlen oder die in der Beitragsphase staatlich gefördert werden, fallen in der Rentenzeit höhere Steuern an.

Ab 2009 ändert sich die Besteuerung von Altersvorsorge-Verträgen durch die Abgeltungssteuer:

 Riester und Rürup Verträge sowie nicht geförderte Rentenversicherungen schneiden auch dann steuerlich gesehen noch gut ab. Wenn man diese Vorsorge-Form gewählt hat kann braucht man sich also wenig Gedanken machen.

Für Zinsen (wie z.B. aus Sparplänen) wird dann die Abgeltungs-steuer fällig. Wer einen persönlichen Steuersatz von mehr als 25% hat, profitiert hiervon. Vor allem gutverdienende werden also nach 2009 mit Banksparplänen und fest verzinslichen Papieren (wie z.B. reine Rentenfonds und Bundesschatzbriefe) gut bedient sein. 

Kursgewinne die mit Aktien oder Aktienfonds gemacht werden, sind von der Abgeltungssteuer am meisten betroffen. Denn bis 2009 sind Gewinne die man durch Wertpapierveräusserung gemacht hat steuerfrei wenn man die Papiere frühestens ein Jahr nach dem Erwerb wieder verkauft hat. Dies gilt nach 2009 nicht mehr. Denn dann werden für alle Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer fällig (Wegfall der Spekualtionsfrist). Auch auf Dividenden wird dann die Abgeltungssteuer fällig. 






Warum werden dann Riester Verträge und Rürup Verträge im ALter trotzdem besteuert obwohl ich Sie aus meinem Nettolohn einzahle (der ja bereits versteuert ist) ?

Sie zahlen in diese Verträge zwar aus dem Nettolohn ein (als aus bereits versteuertem Einkommen), aber Sie erhalten vom Staat Förderungen bzw. die Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Daher werden Riester und Rürup Renten so behandelt als zahle man Sie aus dem Bruttolohn (also steuerfrei) und man muss Sie in der Auszahlungsphase versteuern.



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