| Altersvorsorge Privat - Wieviel Steuern bei Riester, Rürup und Co? |
| Thursday, 27. September 2007 | |
Was muss ich von meiner private Altersvorsorge später mal versteuernAntwort: Rürup und Riester: Ab 2009 wird für alle Geldanlagen die neue Abgeltungssteuer fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind die vom Staat geförderten Produkte (also riester und rürup) steuerlich gesehen Vorteilhafter. Denn ab dann werden auf alle Anlageformen 25% (plus Soli-Beitrag) Steuern fällig. Liegt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz allerdings unter 25 Prozent, so werden diese Erträge nur mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Riester und Rürup Verträgen (egal welcher Art) werden diese Steuern also erst fällig wenn die Rente ausbezahlt wird. Da der Steuersatz der meisten Personen in der Rente recht niedrig ist, fährt man mit einem Rürup oder Riester Vertrag (auch nach Einführung der Abgeltungssteuer) sehr gut und muss weniger Steuern zahlen als z.B bei Fonds und Aktien.
Private Rentenversicherungen bleiben von der Abgeltungssteuer weitgehend verschont und gehören auch nach 2009 zu den Gewinnern. Vorrasusetzung ist das die Rentenversicherung mindestens 12 Jahre bespart wurde und der Sparer älter als 60 Jahre bei der Auszahlung ist.
Aktien und Fonds velrieren nach 2009 an Attraktivität: Bei Aktien und Fonds fallen für Kursgewinne überhaupt keine Steuern an, wenn Sie länger als ein Jahr gehalten wurden. Lediglich die Zinsgewinne und Dividenden die man mit Investmentfonds, Aktien oder Banksparplänen ohne staatliche Förderung macht, müssen versteuert werden. Allerdings geschieht dies bereits in dem Jahr in dem die Zinsen erwirtschaftet wurden und nicht erst wenn man in Rente geht. Ab 2009 gilt hier jedoch eine andere Regelung. Denn ab dann, gilt die sogenannte Abgeltungssteuer und von den Kursgewinnen die mit Aktien und Fonds gemacht wurden müssen 25 % versteuert werden. Tip: Wer Investmentfonds und Aktien noch vor dem 1.1.2009 kauft, für den gilt die alte Regelung und die Gewinne sind nach einem Jahr Steuerfrei.
Als Richtungsweisen für die Besteuerung der privaten Altersvorsorge gilt: Ab 2009 ändert sich die Besteuerung von Altersvorsorge-Verträgen durch die Abgeltungssteuer: Riester und Rürup Verträge sowie nicht geförderte Rentenversicherungen schneiden auch dann steuerlich gesehen noch gut ab. Wenn man diese Vorsorge-Form gewählt hat kann braucht man sich also wenig Gedanken machen. Für Zinsen (wie z.B. aus Sparplänen) wird dann die Abgeltungs-steuer fällig. Wer einen persönlichen Steuersatz von mehr als 25% hat, profitiert hiervon. Vor allem gutverdienende werden also nach 2009 mit Banksparplänen und fest verzinslichen Papieren (wie z.B. reine Rentenfonds und Bundesschatzbriefe) gut bedient sein. Kursgewinne die mit Aktien oder Aktienfonds gemacht werden, sind von der Abgeltungssteuer am meisten betroffen. Denn bis 2009 sind Gewinne die man durch Wertpapierveräusserung gemacht hat steuerfrei wenn man die Papiere frühestens ein Jahr nach dem Erwerb wieder verkauft hat. Dies gilt nach 2009 nicht mehr. Denn dann werden für alle Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer fällig (Wegfall der Spekualtionsfrist). Auch auf Dividenden wird dann die Abgeltungssteuer fällig.
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