Renten Nachrichten
Garantierzins von Lebens und Rentenversicherungen soll laut Emfehlung des DAV nicht erhöht werden | Garantierzins von Lebens und Rentenversicherungen soll laut Emfehlung des DAV nicht erhöht werden |
| Saturday, 27. February 2010 | |
Der Rechnungszins für die Kapitallebensversicherung und die Private Rentenversicherung
Der Rechnungszins ist eine wichtige Messlatte für die Garantieverzinsung sowohl in der Privaten Rentenversicherung als auch für die Kapitallebensversicherung. Trotz der aktuellen Niedrigzinsphase spricht sich die Deutsche Aktuarvereinigung dafür aus, den Rechnungszins auf dem Niveau von 2,25 zu belassen – auch für Neuverträge, die ab kommendem Jahr laufen.
Die Deutsche Aktuarvereinigung gibt jeweils zu Beginn eines Jahres eine Empfehlung ab an das Bundesfinanzministerium. In dieser Empfehlung spricht die DAV sich dann für eine bestimmte Zinshöhe aus, die dann im dem darauf folgenden Jahr den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ergeben sollte.
Auf den Höchstrechnungszins beziehen sich die Lebensversicherer, wenn sie ihren garantierten Zins für die Kapitallebensversicherung berechnen. Dieser garantierte Zins gilt dann für die gesamte Laufzeit der Kapitalbildenden Lebensversicherung. Das bedeutet: Ein niedriger Rechnungszins bedeutet auch eine niedrigere Garantieverzinsung für den Versicherungsvertrag. Und das unabhängig davon, wie viel Rendite der Versicherer während der Vertragslaufzeit wirklich erwirtschaftet. Es ist also die Befürchtung groß, dass aufgrund der momentanen Niedrigzins-Situation der Rechnungszins für das kommende Jahr gesenkt wird – und die Versicherten, die dann eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Private Rentenversicherung abschließen möchten, in finanzieller Hinsicht ganz schön in die Röhre schauen. Rechnungszins-Empfehlung: Kein Muss für den FinanzministerDie Empfehlung, welche die Deutsche Aktuarvereinigung ist übrigens nur eine Kann-Empfehlung, das heißt, sie muss nicht vom Bundesfinanzministerium umgesetzt werden. Für Menschen, die jedoch vorhaben, eine Kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen oder eine Private Rentenversicherung bedeutet dies jedoch auch, genau hinzusehen, was das Finanzministerium aus der Empfehlung macht. Sollte der Rechnungszins trotzdem gesenkt werden, ist es wichtig, sich noch in diesem Jahr um einen Vertragsabschluss zu bemühen. Sonst wird es nächstes Jahr zum gleichen Beitragssatz eine niedrigere Verzinsung geben – und dies auf Jahre hinweg. Fatal ist dies vor allem auch deswegen, weil die Versicherer im Bereich der Lebensversicherung auch nach und nach die Überschussbeteiligung gesenkt haben. Und dann insgesamt unter dem Strich noch weniger übrigbleibt als bisher. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Bundesfinanzministerium die Empfehlung der DAV bewertet und wie die Entscheidung für den Rechnungszins für 2011 und die über das Jahr hinweg dann abgeschlossenen Verträge über eine Kapitalbildende Lebensversicherung und eine Private Rentenversicherung letztlich ausfallen wird. Das könnte Sie auch interessieren: Renditstark aber oft unsicher: Rentenversicherungen mit Fonds Verbraucherfreundlich: Riester Renten-Versicherungen Die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen erhöhen sich Aktueller Test für Privatrenten-Versicherungen Füllen Sie das folgende Formular aus, um ein kostenfreies Angebot und eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten anzufordern.
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