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Rentenversicherungen mit Fonds werden sicherer
Sunday, 30. May 2010

Private Rentenversicherungen und Fondspolicen werden sicherer


Ab Juli 2010 müssen Versicherungsunternehmen Ihren Kunden bei Vertragsabschluss eine Rente garantieren. Dies gilt auch für Rentenversicherungen mit Fonds. Für konventionelle private Rentenversicherungen war die Angabe einer Mindestrente ohnehin schon üblich. Sparer die in Fondspolicen investierte trugen oftmals jedoch das volle Risiko eines möglichen Totalverlustes. Durch die Neuerungen haben nun auch Kunden von Fondspolicen mehr Sicherheit und können mit einer garantierten Rente rechnen.






Anbieter muss Rentengarantie geben


Schliesst man eine Rentenversicherung ab Juli 2010 ab, so muss der Anbieter eine private Rente garantieren. Er kann dem Kunden die Höhe der Rente auf zwei Arten offenbaren. Variante 1 ist einfach zu verstehen: Der Kunde bekommt zusammen mit der Versicherungspolice/Unterlagen einen Geldbetrag als monatliche Mindestrente genannt.


Als zweite Variante darf der Versicherer dem Kunden seine Mindestrente auch in Form eines Renten-Faktors nennen. Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente der Kunde pro 100.000 Euro angespartem Kapital er bekommt. Beläuft sich der Wert einer kapitalgedeckten Rentenpolice also z.B. auf 110.000 Euro und der garantierte Rentenfaktor für diesen Betrag liegt bei 40, dann bekommt der Kunde mindestens eine Rente von 440 Euro pro Monat.



Der Versicherer darf den Rentenfaktor im Laufe der Zeit zwar erhöhen oder erniedrigen. Der Faktor darf jedoch nie geringe werden als bei Vertragsabschluss in den Unterlagen angegeben.


Gültigkeit der Neuerungen


Neue Verträge müssen die Bedingungen ab Juli 2009 erfüllen.

Für Verträge die ab 2005 laufen, müssen Versicherer nachträglich eine Geldbetrag oder Verrentungsfaktor nennen. Der Versicherer kann darauf verzichten, wenn im Vertrag genau erklärt ist wie der Renten-Faktor kalkuliert wird. Erfüllt ein Versicherer die obigen Bedingungen nicht, dann verliert der Vertrag seine günstige Besteuerung.



Weiterhin steuerlich begünstigt sind Verträge, die vor dem Jahre 2005 abgeschlossen wurden. Es ist dabei unerheblich ob der Versicherer eine garantierten Rentenfaktor nennt oder nicht.


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