Rente arrow Wie man einzahlen kann
Betriebsrente - Einzahlungvarianten im Vergleich
Sunday, 3. February 2008

Möglichkeiten um in eine betriebliche ALtersvorsorge Einzuzahlen

Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Zahlungsvarianten. Neben dem Arbeitgeber, kann sich auch der Arbeitnehmer per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung an seiner Altersvorsorge beteiligen.


Nettoentgeltumwandlung
Wie der Name schon andeutet, verzichtet der Arbeitnehmer bei der Nettoentgeltumwandlung auf einen Teil seines Nettolohns. Heißt also, die Sozialabgaben und Steuern werden wie bisher abgezogen und vom restlichen Gehalt wird ein Teil für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, diese Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung anzuführen oder eine Förderung durch Zulagen zu beantragen.

Im Prinzip handelt es sich bei der Nettoentgeltumwandlung um nichts anderes als die Riester-Rente. Der Staat gewährt dem Arbeitnehmer eine Zulage, wenn er einen Teil seines Nettogehaltes für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Die Förderung im Jahr 2007 gilt bis zu einem Arbeitnehmerbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 1.575 Euro. Ab 2008 steigt der Betrag auf 2.100 Euro. Jedoch ist hier zu beachten, dass die im Alter gezahlte Rente zu versteuern ist. Gibt der Arbeitnehmer die Nettoentgeltumwandlung nicht ausdrücklich als Wunsch an, so erfolgt die Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge automatisch durch die Bruttoentgeltumwandlung. Diese betriebliche Altersvorsorge nach Riester ist für die Zahlungsarten Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds vorgesehen. Die Nettoentgeltumwandlung ist vor allem für Familien mit Kindern oder geringem Einkommen zu empfehlen. Grundsätzlich sind hier die Förder- und Beitragsgrenzen die gleichen wie bei der Riester-Rente. (hier vielleicht ein Link zu Ihrem Riester Text)


Bruttoentgeltumwandlung
Im Gegensatz zur Nettoentgeltumwandlung werden bei der Bruttoentgeltumwandlung die Beiträge vom Bruttogehalt berechnet. Eine direkte Zulage vom Staat gibt es in diesem Fall nicht. Die Förderung besteht aus einer Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch das verminderte Bruttogehalt. Der steuerfreie Ansparbetrag gilt bis zu 2.520 Euro im Jahr 2007. Auf alle darüber hinaus gehenden Ansparbeträge fallen Sozialleistungen und Steuern an. Die Bruttoentgeltumwandlung kommt für alle Ansparmodelle der betrieblichen Altersvorsorge in Betracht.


Arbeitgeber zahlt freiwillig
Die für den Arbeitnehmer angenehmste Variante: Der Arbeitgeber übernimmt freiwillig die Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge. Dies hat für ihn den Vorteil, dass die Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung als Betriebsausgaben anzurechen sind. Für das Jahr 2007 sind dies 2520 Euro. Einen weiteren nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt hat diese Variante im Bezug auf die positive Wirkung auf die Mitarbeiter. Spüren diese, dass sich der Arbeitgeber für die sozialen Belange engagiert und für sie sorgt, gehen sie mit einer höheren Motivation und Wertschätzung ans Werk.


Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich Beitrag
Auch eine Kombination von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung ist möglich. Beispielsweise teilen sich beide Seiten die Beiträge oder der Arbeitgeber bezuschusst jede Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Unternehmenskasse.



Kommentare (0)Add Comment

Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
kleiner | groesser

security code
Bitte den folgenden Code eintragen


busy