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Steuer auf die Rürup Rente / Basisrente
Thursday, 23. October 2008

Wieviel das Finanzamt von der Rürup Altersvorsorge besteuert


Wegen ihrer Steuervorteile bietet die Basisrente vor allem Selbständigen und Besserverdienern eine lukrative Möglichkeit zur Altersvorsorge. Bei der staatlichen Förderung werden keine direkten Zulagen gezahlt, vielmehr können die Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben bis zu 20.000 Euro (Eheleute 40.000 Euro) bei der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden.


Das macht die Basisrente für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen unattraktiv, da zwar zusätzlich noch Sonderausgaben für andere Versicherungen (die nicht der Altersvorsorge oder dem Vermögensaufbau dienen) abgeschrieben werden können, nicht hingegen mehr die Beiträge zu einer möglichen gesetzlichen Rentenversicherung. Für den einzelnen Ruheständler gilt der Prozentsatz aus dem Jahr seines Rentenbeginns. Der sich daraus ergebende steuerfreie Anteil wird für jeden Rentner als absoluter Beitragssatz festgeschrieben.



Vorteile der Nachgelagerten Besteuerung

Der Vorteil der Rürup-Rente liegt in der so genannten nachgelagerten Besteuerung, d.h., dass Beiträge in die Rürup-Rente bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer befreit sind.

Erst wenn diese im Rentenalter zur Auszahlung kommt, fallen Steuern an. Da die Steuern im Alter jedoch deutlich niedriger sind als während der Ansparphase bzw. während der Erwerbszeit, ergeben sich Steuervorteile. Zudem hat der Bund, um den Staatshaushalt nicht zu sehr zu belasten, die Rürup-Rente in Schritten eingeführt. So lassen sich in 2008 nur maximal 66 % der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. Zahlt ein Lediger in 2008 also die Höchstgrenze von 20.000 Euro ein, kann er lediglich 13.200 Euro steuerlich geltend machen (Verheiratete 26.400 Euro).


Dieser Prozentsatz erhöht sich allerdings jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, so das in 2009 68 % der Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden können. Im Jahre 2025 werden dann die vollen Beiträge zur Rurup-Rente von der Steuer befreit.



Die Auszahlphase gestaltet sich Analog der Besteuerung der gesetzlichen Rente: Durch die schrittweise Einführung sind im Umkehrschluss auch die Auszahlungen der Rürup-Rente im Rentenalter bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Ab 2007 erstmalig gezahlte Renten unterlagen nur 54 % der Steuer, 2008 sind es 56 % usw. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, danach nur noch um 1 Prozentpunkt. Ab 2040 müssen die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente dann voll versteuert werden. Dabei wird der Anteil der zu versteuernden Rürup-Zahlungen zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt, der dann ein Leben lang gilt. Muss ein Rentner also im ersten Jahr seiner Rentenphase 60 % der Rürup-Rente versteuern, so bleibt dieser Anteil für alle weiter folgenden Jahre bestehen.




FAQ: Wieviel Steuern auf die Rüruprente in der Rentenphase?
Besteuerungstabelle der staatlichen Rente


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Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 )