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Rente mit 67 - Das ändert sich ab jetzt!
Tuesday, 3. January 2012

Rente mit 67 - Das ändert sich ab jetzt!


Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich, zum Beispiel die Rente mit 67. Die schrittweise Einführung der Rentenreform betrifft alle arbeitenden Bundesbürger. Von Jahrgang zu Jahrgang müssen diese länger arbeiten, sofern sie ohne Abzüge in Rente gehen wollen. Obwohl es in politischen Kreisen derzeit heftige Debatten, allen voran von Kritiker Horst Seehofer, über dieses Rentenmodell gibt, ist es mit dem 1. Januar 2012 in Kraft getreten.





Schrittweise Anhebung der Altersgrenze


Bei der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze für den Ruhestand wird mit dem Jahrgang 1947 begonnen. Diejenigen, die zu diesen Geburtenjahrgang zählen, müssen einen Monat länger arbeiten, als dies die bisherige Regelarbeitszeit von 65 Jahren vorsieht. Für diejenigen, die ab 1958 geboren sind, bedeutet dies, jeweils zwei Monate länger zu arbeiten. Besonders hart wird es aber für die Jüngeren. Denn wer ab Jahrgang 1964 geboren wurde, darf erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Zwar gibt es die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, dann müssen aber hohe Abschläge hingenommen werden.


Wann kann ich in Rente?


In kleinen Schritten soll die Altersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 angehoben werden. Für diejenigen, die im Jahrgang 1949 geboren wurden, bedeutet dies, dass sie mit 65 Jahren und drei Monaten ohne Abzüge in Rente gehen können. Dem Jahrgang 1960 ist es erst möglich, mit 66 Jahren und vier Monaten ohne Abzüge in Rente zu gehen. Wer später als 1964 geboren ist, darf erst mit vollen 67 Jahren den Ruhestand genießen.






Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen?


Je nach Geburtsjahr und Renteneintrittsalter gibt es Unterschiede bei den Abschlägen. Generell gilt das Prinzip: Für jeden Monat, den der Beschäftigte früher in Rente geht, werden 0,3 % von der gesetzlichen Rente abgezogen. Beispiel: Wer normalerweise erst mit 67 Jahren in Rente gehen darf, dies aber bereits mit 63 Jahren tun möchte, muss einen Abschlag von 14,4 % auf seine Rente hinnehmen. Dadurch, dass er vier Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat, schrumpft automatisch der Rentenbetrag, von welchem der Abschlag berechnet wird. Unter dem kostenlosen Servicetelefon in Berlin (0800 1000 4800 ) können Betroffene nachfragen, was dies genau für sie bedeutet.


Welche Regelung gibt es für den Krankheitsfall?


Nicht nur das gesetzliche Renteneintrittsalter ist von der Rentenreform betroffen. Bei der Erwerbsminderungsrente steigt das Eintrittsalter von 63 auf 65 Jahren. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen, müssen dank der Reform Kürzungen von bis zu 10,8 % hinnehmen. Schwerbehinderte, die ab Jahrgang 1952 geboren sind, können ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente gehen. Die Rente ab 62 Jahren ist mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat möglich. Allerdings gibt es hier eine Sonderregelung für diejenigen, die vor dem 17. November 1950 geboren wurden und deren Schwerbehinderung spätestens am 16. November 2000 anerkannt wurde. Betreffende haben die Möglichkeit, weiterhin mit 60 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.


Das neue „Belohnungssystem“


Es gibt auch Erfreuliches zu berichten. So gibt es für Bürger, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, ein Belohnungssystem. Sie gelten als besonders langjährige Versicherte und dürfen ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Hiervon profitieren können zum Beispiel Mütter mit Kindern, denn die Erziehung dieser wird bis zum zehnten Lebensjahr wird angerechnet.


Was ist der Hintergrund der Rente mit 67?


Viele fragen sich, warum die Rente mit 67 eingeführt wird. Dies hat den Hintergrund, dass die Reform das Rentensystem stabilisieren und damit die Beiträge für die jüngeren Bundesbürger bezahlbar halten soll. Da die Deutschen immer länger leben und demnach auch immer länger Rente vom Staat bekommen, würde es sonst zu einer Versorgungslücke kommen.





Mehr zu diesem Thema:
Newsmeldung aus 2004: Beschluss der "Rente mit 67" Kritik am SPD-Stopp seitens der Union

Kommentare (1)Add Comment
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geschrieben von christine, March 06, 2012
Ich bin Krankenschwester in einen Altenheim.Jezt sind das 41 Jahre.Ich müßte noch 7 Jahre arbeiten um volle Rente zu bekommen.Bin dann 65 Jahre.Wie soll ich es dann noch schaffen,alte Menschen zu versorgen.Da stellt sich dann die Frage, wer versorgt hier wenn.Meine Meinung ist bis 60 Jahre arbeiten hätte auch gereicht.Solche Entscheidungen können nur Menschen treffen die nie körperlich arbeiten mußten.Es macht mich wütend,ich höre auf.

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