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Rückkaufswert von Renten/Lebensversicherungen steigt
Tuesday, 15. December 2009

Mehr Geld für gekündigte Lebensversicherungen


In Zeiten der Krise ist die Lebensversicherung oft eine der ersten Geldreserven, auf die zurückgegriffen wird. Jährlich, so schätzt die Verbraucherzentrale, werden vier Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungen gekündigt. Oft folgt jedoch beim Verbraucher auf die Kündigung ein böses Erwachen: Nur ein Bruchteil der eingezahlten Beiträge wird an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Provisionen und Vertriebskosten fressen den größten Teil der in den ersten Jahren eingezahlten Beiträge auf, sodass die Kündigung für den Verbraucher letztlich zum deutlichen Minusgeschäft wird.


Doch damit ist jetzt Schluss, so zumindest will es die Hamburger Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer klagten vor dem Hamburger Landgericht gegen bestimmte Klauseln in den Versicherungsverträgen. Diese informieren nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Versicherungsnehmer nur unzureichend über die finanziellen Risiken einer Kündigung sowie einer Beitragsfreistellung. Das Hamburger Landgericht gab dem Kläger Recht. Die Intransparenz der entsprechenden Klauseln gab den Ausschlag für dieses Urteil. Nach dem Willen der Richter sollen Verbraucher bei Kündigung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen. Zudem soll der Stornoabzug entfallen, der bislang einer Art finanzieller Strafe bei Kündigung entsprach.



Zwar wurden im Speziellen mit dem Deutschen Ring, der Hamburg-Mannheimer und der Generali nur drei Versicherer verklagt, das Urteil dürfte dennoch eine Grundsatzwirkung haben. Denn die entsprechenden Klauseln wurden seit dem Jahr 2001 von fast allen Versicherungen verwendet. Die Verbraucherzentrale schätzt die Höhe der Summe für die deutsche Versicherungswirtschaft, die sich aus Nachforderungen durch betroffene Kunden ergeben könnte, auf etwa 12 Milliarden Euro. Angesichts dieser Summe haben die verklagten Versicherer bereits eine Revision angekündigt, dann muss der Bundesgerichtshof in der Sache entscheiden.


Bereits zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren werden damit die Rechte der Verbraucher juristisch gestärkt. Bereits 2005 erging ein Urteil durch den Bundesgerichtshof, demzufolge es unzulässig sei, bereits eingezahlte Beträge bei Kündigung einer Lebensversicherung vollständig zu verlieren. Mindestens 40 Prozent der eingezahlten Beträge sollten die Verbraucher nach dem Willen der Richter bei einer Kündigung vom Versicherer erhalten.


Wer ist vom Urteil betroffen?


Die im Fokus der Gerichtsverhandlung stehenden Klauseln wurden erstmals seit dem Jahr 2001 in Verträgen für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen verwendet. Betroffen sind also Verbraucher, die zwischen 2001 und 2007 eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und wieder gekündigt haben.



Wie sollen sich Betroffene verhalten?


Auch wenn das Urteil durch die von den Versicherern angekündigte Revision noch keine Rechtsgültigkeit besitzt, sollten Betroffene unverzüglich handeln. Es ist keinesfalls zu erwarten, dass die Versicherer ihre Kunden von den neuen Urteilen in Kenntnis setzen, deshalb muss der Verbraucher selbst aktiv werden. Dies gilt im Besonderen für Menschen, die bis 2004 ihre Versicherung entweder gekündigt oder von der Beitragsfreistellung Gebrauch gemacht haben. Hier muss noch bis Ende 2009 gehandelt werden.

Der eigene Anspruch sollte grundsätzlich schriftlich geltend gemacht werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt zudem eine schriftliche Beschwerde an den Versicherungs-Ombudsmann. Diese verhindert, ein Verfallen des Anspruchs aufgrund der geltenden Verjährungsfristen. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale finden Betroffene entsprechende Musterbriefe zur Anmeldung ihrer Ansprüche.



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