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Tausende Renten Falsch berechnet
Saturday, 12. September 2009

Erschreckend - Falsche Rentenbescheide verschickt

Eine Routineprüfung des Bundesversicherungsamtes brachte es ans Licht: Es werden in Deutschland falsche Rentenbescheide verschickt. Das heißt: Es gibt Rentner in unserem Land, die zu wenig Rente erhalten. Bei der Routinekontrolle wurden allein bei 450 Rentenbescheiden Fehler entdeckt, für eine solche stichprobenartige Überprüfung eine hohe Zahl. Daraufhin überprüfte die Deutsche Rentenversicherung weitere Bescheide – und musste feststellen, dass gleich 8.000 weitere falsche Rentenbescheide gefunden wurden.


Nicht der erste Vorfall dieser Art

Dass dies nicht das erste Mal in der Geschichte unserer Gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass falsche Bescheide verschickt werden, zeigt der Blick zurück. Bereits im Jahre 1960 war ein Raunen durch die Öffentlichkeit gegangen. Es mussten damals, nach vielem hin und her, all die 500.000 Bescheide für Neurentner überprüft wurden, die seit dem Jahre 1957 in den Ruhestand gegangen waren. Damals war es zu zwei unterschiedlichen Tendenzen gekommen. Es gab Rentner, die zu viel erhalten hatten, im Durchschnitt 7,15 DM, und Rentner, deren Rentenbescheid niedriger war als das ihnen eigentlich zustehende Altersruhegeld.


Die Unterzahlungen waren dabei wesentlich gravierender von der Summe her, und betrugen fast doppelt so viel wie die Überzahlungen mit einer monatlichen Summe von 14,32 DM. Heute mag dies wenig Geld klingen, doch in jenen Tagen war das Geld, das den betroffenen Rentner wirklich für das alltägliche Leben gefehlt hat. Da die Unterzahlungen so hoch lagen, waren dies Gelder, welche die Deutsche Rentenversicherung nicht belasten, im Gegenteil. „Die Fehler wirken sich überwiegend zugunsten der Bundesversicherungsanstalt aus.", sagte damals auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Arthur Killat, einer der Sprecher der DGB-Gruppe in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Durch die BfA ging damals ein Ruck, nachdem der Bundesrechnungshof in Frankfurt dem Rentenbescheid-Skandal auf die Schliche gekommen war.

Die damals zu viel gezahlten 7,15 DM mussten übrigens nicht zurück gezahlt werden, dafür wurden die Unterzahlungen in Höhe von 14,32 DM den betroffenen Rentnern nachgezahlt. Warum es zu den vielen Fehlern gekommen war, sagte der damalige BfA-Präsident Dr. Erwin Gaber dann auch, nachdem Kritik von allen Seiten auf ihn hereingebrochen war: „Die Mitarbeiter und wir selbst wurden fast täglich gedrängt, mehr Bescheide herauszubringen und die Rückstände wegzuschaffen. Und nicht selten bekamen wir dabei zu hören, dass ruhig Fehler passieren sollen, aber die Bescheide müssen raus."


Damals, das war 1960, immerhin fast ein halbes Jahrhundert vor unserer Zeit. Dass es in einem Zeitalter, in dem Computer bereits seit Jahren zum täglichen Arbeitswerkzeug gehören und in dem Daten nicht mehr mit der Hand gerechnet werden müssen und auch nicht mit dem Rechenschieber, zeigt, wie wenig die Deutsche Rentenversicherung in der Realität unserer Gegenwart angekommen ist.


Und noch immer sind Rentenbescheide falsch. „Die entdeckten fehlerhaften Bescheide sind die Spitze des Eisbergs“, sagte der Dresdner Rentenberater Christian Lindner nun in der „Sächsischen Zeitung“.


Bevölkerung sollte zur Prävention selbst aktiv werden

Grund für die falschen Bescheide über das Altersruhegeld sind die falschen Angaben, welche die Rentner in ihren Anträgen machen. Das Problem liegt hierbei darin, dass es eben oft immer noch nicht zu einer Datenauswertung kommt und vieles selbst eingereicht werden muss bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Arbeitnehmer und zukünftigen Ruheständler müssen also alle Nachweise nahezu selbst einreichen, bis auf die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber abgeführt werden. Dabei gehen dann viele Informationen unter, die für die Gesetzliche Rentenversicherung wichtig sind. Gerade dies wissen aber viele Arbeitnehmer eben nicht – auch deshalb, weil immer noch zu wenig Aufklärung stattfindet in unserem Land, was nun an Nachweisen wichtig ist für das spätere Altersruhegeld.


Betroffen von den finanziellen Folgen der fehlerhaften Rentenbescheide im Jahre 2009 sollen alles Frauen sein, die vor dem Jahr 1945 geboren wurden. Mittlerweile äußerte sich ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums in Berlin: „Die Häufung der Fehler ist ungewöhnlich und sehr bedauerlich.“ So soll mit wenigen Worten weggeredet werden, was eine schwere Problematik ist. In einem Fall soll eine Rentnerin gar 16.000 Euro an Nachzahlung erhalten haben.

Da mutet die Fehlberechnung der Rentenbescheide von 1960 geradezu nichtig an. Ein Millionenbetrag in zweistelliger Höhe soll nun laut des Bundesversicherungsamtes, bei dessen Routinekontrolle ja die Schlamperei mit den Rentenbescheiden auffiel, an die betroffenen Rentner nachgezahlt werden. Dennoch soll es nicht zu einer Erhöhung des Beitragssatzes für die Gesetzliche Rentenversicherung kommen, auch wenn die Nachzahlung ein Loch in die Rentenkasse fressen wird.


Weder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesversicherungsamt gibt es übrigens offizielle Stellungnahmen im Bezug auf die falschen Rentenbescheide. Eine geeignete Informationspolitik, wie man von dort aus in Zukunft falsche Bescheide über das Altersruhegeld vermeiden möchte, ist dies mit Sicherheit nicht.

Gerade die Menschen, die nicht wissen, welche Nachweise sie erbringen können und müssen, um eine richtig berechnete Rente zu erhalten im Alter, sind damit wieder außen vor. Ein aktuelles Informationsblatt, was rechtzeitig alles vor Rentenbezug eingereicht werden sollte an Nachweisen, wäre sicher der bessere Weg gewesen. Aber vielleicht ist es immer noch nicht möglich, in den verkrusteten Strukturen der Deutschen Rentenversicherung neue Wege beschreiten zu können und vor allem zu wollen. Da wir jedoch möchten, dass Sie informiert sind, finden Sie weitere Informationen zur Rentenberechnung hier.


Stand der Dinge regelmässig überprüfen

Auch wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Renteninformation, die jeder Bundesbürger ab dem 27. Lebensjahr automatisch jährlich erhält – wenn er mindestens fünf Jahre lang in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt hat. Diese Renteninformation sollte nicht achtlos beiseitegelegt, sondern gründlich durchgelesen und auf Fehler hin überprüft werden. Wenn das 54. Lebensjahr vollendet wurde, wird die Renteninformation alle drei Jahre ersetzt durch eine so genannte Rentenauskunft. In dieser ist die Höhe des Altersruhegeldes aufgeführt, die dem gesetzlich Rentenversicherten zusteht ohne weitere Einzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Dies ist gerade für jene wichtig und relevant, die in den Vorruhestand gehen möchten.


Die Renteninformationen, im Moment etwa 42 Millionen Bescheide jährlich, werden seit dem Jahr 2005 verschickt. Damit sollte die spätere Rente transparenter werden und dem einzelnen Bürger mehr Klarheit darüber verschafft werden, wie viel er selbst vorsorgen sollte mit einer Privaten Altersvorsorge, um den jetzigen Lebensstandard halten zu können – oder wenigstens nicht zu sehr einschränken zu müssen.


Übrigens kann man seine Renteninformation auch selbst anfordern, zum Beispiel, wenn man sie verlegt hat, aber aufgrund der falschen Berechnungen unbedingt einmal darüber schauen möchte mit prüfendem Blick. Dies geht auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung mittels ihrer Sozialversicherungsnummer und ist völlig kostenfrei. Auch hierüber finden Sie weitere Informationen bei uns unter dem Punkt Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung anfordern.



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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 12. September 2009 )
 
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