Zulagen der Riester Rente
Die von der Schröder Regierung eingeführte Riester Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorge Sparen.
Man zahlt Geld in einen Sparvertrag, aus dem später einmal eine private Rente finanziert wird. Es gibt dabei vielfältige Vertragsvarianten die alle eines gemeinsam haben: Sie werden durch die staatliche Förderung aufpoliert und lohnen sich daher alle. Gute Angebote werden durch die Riester Zulagen noch besser, schlechte Angebote (die ohne Förderung unattraktiv werden) fangen sich an zu rechnen. Sparer können mir der Riester Rente nur Gewinnen. Denn die Riester Rente ist zu 100% sicher, egal welche Vertragsvariante man wählt. Selbst wenn der Vertrag schlecht läuft, dann bekommt man mindestens die staatliche Zulage. Nachfolgend erfahren Sie alles wichtige zur Riester-Zulage.
Förderung der Riester Rente basiert auf 2 Säulen
1. Förderung, Riester Zulagen
Jeder der Förderberechtigt ist, erhält zu seinem Vertrag die Riester Zulage.
Für alle, seit dem Jahre 2008 abgeschlossenen Verträge, gibt es die folgenden Zulagen.
Grundzulage: 154 Euro jährlich (Diesen Betrag erhält jeder Vertragsinhaber/Sparer)
Zulage pro Kind: 185 Euro jährlich (Für jedes eigene Kind erhält man diese Kinderzulage)
Berufseinsteigerbonus: 200 Euro einmalig (Berufsanfänger bekommen diesen Betrag einmalig bei Abschluss eines Riester Vertrages)
Diese Zulagen erhält man, wenn man mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in die Riester Rente einzahlt. Unterschreitet man diesen Mindestbeitrag, dann bucht die zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen zu viel gezahlte Zulagen wieder vom Altersvorsorgekonto ab. Man verliert also Zulagen, wenn man nicht genügend einzahlt. Die Obergrenze liegt bei 2100 Euro. Dies ist der maximale Betrag den man einzahlen muss. Wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert sollte man dies unbedingt seinem Anbieter mitteilen. So kann man verhindern Zulagen zu verlieren. Vor allem die folgenden Änderungen können sich auf den Riester-Vertrag/Zulage auswirken: Jobwechsel, Gehaltserhöhung, Scheidung, Inanspruchnahme von Elternzeit, Wenn Kindergeld für ein Kind wegfällt oder hinzukommt, Verbeamtung oder Wechsel vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen. Alle diese Änderungen sollte man unbedingt seinem Anbieter melden. Dieser kann die Änderungen an die Zulagenstelle weiterleiten und den Vertrag so anpassen, das man keine Zulagen verliert.
2. Förderung, Steuervorteil:
Die Beiträge, die in einen Riester Vertrag eingezahlt werden, können bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben gelten gemacht werden. Heisst: Das zu versteuernde Einkommen wird gemindert, zu viel gezahlte Steuern werden vom Finanzamt zurückerstattet. Ist die einbehaltene Steuer grösser als die erhaltenen Zulagen, dann bekommt man die Differenz vom Finanzamt im Rahmen der Steuerrückerstattung überwiesen. Seit 2008 können maximal 2100 Euro als Sonderausgaben in der Anlage "AV" der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden.
Was man tun muss um kein Geld zu verlieren
Riester Zulagen sichern
Damit die obigen Zulagen auch auf dem Altersvorsorgekonto landen, muss ein Zulagenantrag ausgefüllt werden. Diesen Antrag erhält man von seinem Riester Anbieter (Bank, Versicherung oder Bausparkasse) zugeschickt. Dieser Antrag muss, ausgefüllt mit persönlichen Daten, Sozialversicherungsnummer (finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder kann bei Ihrem Arbeitgeber erfragt werden) und Steuernummer (findet man auf den Steuerbescheiden der letzten Jahre) zurück zum Anbieter geschickt werden. Am besten erteilt man einen Dauerzulagenantrag. Damit kann der Anbieter ohne erneuten Aufwand und Papierkram die Zulagen für den Sparer beantragen. Wichtig ist: Der Riester Anbieter muss über Änderungen der persönlichen Lebenssituation und Einkommen informiert werden. Denn ändert sich der Status des Sparers kann die Auswirkungen auf den Vertrag haben.
Steuerliche-Förderung mitnehmen
Die Beiträge zur Riester Rente sind steuerfrei. Heisst: Die Aufwendungen sind von der Einkommenssteuer befreit und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu trägt man die Summe der gezahlten Beiträge + die Höhe der gutgeschriebenen Zulagen in der Anlage AV ein. Man muss aber nicht selber rechnen. Einmal pro Jahr versendet der Riester-Anbieter einen Erklärung für das Finanzamt. Auf diesem, jährlich zugesandten Dokument finden Sparer alle Angaben, die man bei der Steuererklärung eintragen muss.
Wer bekommt alles die Riester Förderung?
Nicht jeder kann die Riester Zulagen und Förderung in Anspruch nehmen. Jeder der Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann Riester Zulagen bekommen. Grundsätzlich können also alle Menschen die in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis die Förderung erhalten. Dazu gehören fast alle Arbeitnehmer. Selbstständige und Freiberufler scheiden meistens aus, aber: Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (z.B. oft der Fall bei freiberuflichen Altenpflegern) hat man trotz Selbstständigkeit Anspruch auf die Förderung. Des weiteren haben Arbeitslose, Beamte, Soldaten, Landwirte Anspruch auf die Förderung.
Auch nicht rentenversicherte Menschen können die Riester Zulagen beantragen, wenn Ihr Ehepartner selbst einen Riester-Vertrag besitzt. Sie müssen derzeit keinen Eigenbeitrag leisten und bekommen die Zulagen trotzdem gutgeschrieben.
Fallstrick Kindererziehung: Mütter sind in der ersten 3 Jahren der Kinderziehung pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit ändert sich der Sparerstatus. Eine Hausfrau die über Ihren Mann sozialversichert ist, muss derzeit nichts einzahlen um Zulagen zu erhalten. Wird Sie Schwanger und bekommt ein Kind, muss ab der Geburt des Kindes einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich gezahlt werden, denn Sie ist in den ersten drei Kindsjahren automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um solche Szenarien zu vermeiden, wird empfohlen das jeder mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlten sollte. Ab 2012 wird dieser Sockelbetrag von 60 Euro Pflicht. Jeder muss Ihn dann einzahlen. So wird verhindert das durch eine Änderung des Sparerstatus (z.B. durch Schwangerschaft) die Zulage verpasst wird.
Alle Riester Angebote auf einen Blick:
Klassisch: Rentenversicherungen mit Riester Förderung
Für die selbstgenutze Immobiie: Wohn Riester
Für zukünftige Eigenheimer: Riester Bausparvertrag
BAufinanzierungen: Riester Immobiliendarlehen
Günstig: Riester Banksparplan
Renditeträchtig: Riester Fondssparplan
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