| Riester Renten und das Finanzamt |
| Thursday, 23. October 2008 | |
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Was die Riester Rente an Steuern kostet
Die Riester-Variante ist kein Konkurrenzprodukt zu Rürup, sondern vielmehr eine Ergänzung. Wegen der finanziellen Zulagen eignet sich diese Variante vor allem für Familien (attraktive Kinderzulagen) und Geringverdiener. Aber auch Alleinstehende profitieren von der Riester-Förderung. So zahlt bspw. ein Single 2.100 Euro in einen Riestervertrag ein und bekommt bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent 630 Euro über die Einkommensteuer-Erklärung (Anlage AV) zurück.
Sparbeiträge sind absetzbar, nachgelagerte Besteuerung bringt Vorteile
Die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Um diese voll auszuschöpfen, kann es sinnvoll sein, mehr als den geforderten Mindesteigenbeitrag einzuzahlen. Auf mögliche Steuern muss der Anleger zunächst nicht achten, da Riester-Produkte nachgelagert, d.h. erst in der Rentenphase, besteuert werden. Die Leistungen aus der Riester-Rente unterliegen der vollen Besteuerung. Wie hoch die jeweilige individuelle Belastung durch die Steuer sein wird, kann heute niemand sagen. Da die Besteuerung der Riester-Rente bei Vertragsbeginn noch offen ist, kann niemand die genaue Riester-Rendite berechnen.
Der Gesetzgeber hat sich daher entschlossen, bei den Renten (gesetzliche Rente, private Rente, Riester-Rente) die so genannte nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber im Steuerrecht die Möglichkeit schafft, dass die Menschen mit unversteuertem Geld privat für ihre Rente (z.B. in Form der Riester-Rente) vorsorgen können. Diese Regelungen sind für die Riester-Rente bereits mit dem § 10 a EStG geschaffen worden. Im Gegenzug müssen die Rentenleistungen (z.B. aus der Riester-Rente) komplett versteuert werden. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteht darin, dass die Beiträge zu bestimmten Grenzen steuerfrei sind, dafür aber die Renten in der Leistungsphase voll besteuert werden. Die Grenze, bis zu der Beiträge steuerfrei sind, beträgt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West), seit dem 01.01.2005 ist dieser Betrag um 1.800 Euro pauschal jährlich erhöht worden. Die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung sind zum einen, dass das angesparte Kapital höher wird, weil die Beiträge nicht um die (pauschale) Steuer gemindert sind, zum anderen, weil man als Rentner normalerweise einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Zeit der aktiven Beschäftigung. Deshalb sind auch die Steuern, die für die Rente zu leisten sind, niedriger als diejenigen Steuern, die man in der aktiven Zeit abführen muss. Denn die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter, in dem sich der Sparer in den Ruhestand verabschiedet. Dieser liegt mit 60 Jahren bei 22 Prozent, mit 65 bei 18 Prozent. Wer sich also mit 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedet, muss dann lediglich 18 Prozent seiner Rente steuerlich veranschlagen, 82 Prozent bleiben zeitlebens steuerfrei.
Plus in Punkto Abgeltungssteuer - Nachteile beim Vererben
Wer bei Abschluss seiner Riester-Rente eine Todesfall-Leistung vereinbart (also eine Leistung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Riester-Rente versterben sollte), muss damit rechnen, dass die Leistungen der Riester-Rente der Erbschaft- bzw. der Schenkungsteuer unterliegen. Allerdings brauchen die Erben nur dann Erbschaftsteuer zu zahlen, wenn der Gesamtbetrag der Erbschaft die Freibeträge des § 16 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) übersteigt. Für Ehegatten beträgt dieser Freibetrag nach dem neuen ErbStG 2008 500.000 Euro, für Kinder (FB 400.000 Euro) und andere Verwandte ist dieser Freibetrag geringer.
Auf die Riester-Rente hat die Abgeltungssteuer keine Auswirkungen. Wer nämlich einen nicht geförderten Riester-Fondssparplan abschließt, spart in der Einzahlungsphase und im Alter Steuern, denn im Laufe der Ansparphase sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen steuerfrei. Im Alter hingegen hat der Riester-Sparer die Wahl zwischen einer lebenslangen Verrentung und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Entscheidet sich der Sparer für die Kapitalauszahlung, muss er – ähnlich wie bei Fondspolicen – die Hälfte des Gewinns mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Einzige Bedingung: Es muss den Vertrag mindestens 12 Jahre gehalten haben und zu Beginn der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sein. Riester-Fondssparpläne oder fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen gewinnen gegenüber einer herkömmlichen Geldanlage in Investmentfonds (ohne staatliche Förderung) an Attraktivität. Denn während der Vertragslaufzeit können innerhalb der Verträge beliebig Umschichtungen der Fonds vorgenommen werden, um auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne dass Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne bezahlt werden muss. Um der Abgeltungssteuer zu „entrinnen“, können auch Personen wie Selbständige, die nicht förderberechtigt sind, ohne weiteres einen entsprechenden Vertrag abschließen. Auch Riester-Sparer, die bereits in eine Versicherung oder einen Banksparplan einzahlen, können einen nicht geförderten Riester-Fondssparplan abschließen und so die Steuervorteile im Alter mitnehmen. Ausnahmefall Woihn-RiesterAlle Riester Sparverträge sind nachgelagert besteuert. Heisst: Die Einzahlungen sind Steuerfrei und die Rente muss versteuert werden. Dies ist bei Wohn-Riester leider nicht möglich da man hier keine Rente erhält die man versteuern kann, sondern alle Zulagen und Einzahlungen in die Finanzierung des Eigenheimes fliessen. Um alle Riester Sparer gleichzustellen, wird beim Eigenheimriester daher ein gesonderter Weg der Versteuerung eingeschlagen. Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen werden auf einem fiktiven Konto registriert und verzinst.Der so zusammengekommene Betrag muss bei Rentenbeginn dann versteuert werden. Problem hierbei: Wohn-Riester-Sparer erhalten keine private Rente, von der man die Steuern abziehen könnte. Daher müssen WOhn-Riester-Sparer ein kleines Polster aufbauen um bei Rentenantritt die Steuern abstottern zu können. Man muss die gesamten Wohn-Riester-Abgaben nicht auf einmal zahlen, sondern kann diese in Raten abzahlen. Wer jedoch eine Einmalzahlung vornimmt und die gesamte Steuerschuld auf einmal begleicht, der bekommt nochmals einen Nachlass.
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