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Rentenbeiträge absetzen - so sparen Sie Steuern
Saturday, 3. November 2007

Kann ich meine Beiträge zu Rentenversicherung von der Steuer absetzen? Wenn ja, wieviel kann ich absetzen?

 Antwort:

Mit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes hat die Bundesregierung allen Versicherten eine Möglichkeit in die Hand gegeben, ihre Altersvorsorge in begrenztem Maße von der Steuer abzusetzen. Es besteht die Möglichkeit, über die „Sonderausgaben“ einen Teil der Beiträge zu sogenannten Leibesrenten, abzusetzen. In diese Kategorie fallen alle Renten, die folgenden Charakter haben:

 ·        Gesetzliche Rentenversicherung

·        Landwirtschaftliche Alterskassen

·        Versorgungswerke der Berufsgenossenschaften

·        Rürup – Renten.

Im letzten Jahr 2006 z.B. konnten 62 Prozent der Beiträge steuermindernd angesetzt werden. In Zahlen heißt das, ein lediger Versicherter konnte bis zu 12.400,- Euro, Paare bis 24.800,- Euro geltend machen. Bis 2025 wird der Betrag pro Jahr um zwei Prozent angehoben. Zu diesem Zeitpunkt sollen 100% erreicht sein.

Für das Steuerjahr 2007 lag der Satz also bei 64%. Die Beiträge steigen so von Jahr zu Jahr. Die steuerliche Absetzbarkeit wird allerdings durch die Finanzämter eingeschränkt. Bis 2011, bzw. 2019 werden seitens der Behörden Prüfungen durchgeführt, ob für den Steuerzahler nicht das alte Steuerrecht günstiger ist. Sollte dies der Fall sein, werden die alten Regelungen angewendet.

Die Arbeitgeberbeiträge werden auf die Sonderausgaben angerechnet. 

Wer eine Riester – Rente sein eigen nennt, kann für dieses Jahr einen Betrag von maximal 1.575,- Euro in seiner Steuererklärung geltend machen und muss diesen in der Anlage AV ausweisen.

Die betriebliche Altersvorsorge, wie Pensionfonds und betriebliche Pensionskassen, kann ebenfalls steuermindernd eingesetzt werden. Der für die Steuer relevante Betrag richtet sich nach der Art der Altersvorsorge und der Höhe der Einzahlungen. Die Finanzämter unterscheiden fünf Arten der firmeninternen Altersabsicherung:

· Pensionsfonds

· Betriebliche Pensionskassen

· Direkte Zusagen der Arbeitgeber

· Direktversicherungen

· und Unterstützungskassen. 

Neben den Beiträgen zur Rentenversicherung können weitere Aufwendungen zur Absicherung des täglichen Lebens, wie Krankenversicherungsbeiträge oder anderes, abgesetzt werden.  



Kommentare (5)Add Comment
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Berechnung der Absetzbarkeit des Rentenbeitrages
geschrieben von Ramona, May 08, 2009
Hallo,

es heißt ja, dass man - derzeit 66% - von den Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd ansetzen kann . Schaut man auf die Berechnung im Elsterformular, sieht man eine Berechnungsart, die in meinen Augen Augenwischerei ist.
66% von meinen eingezahlten Beiträgen, nehmen wir an es wären 6000€, wären knapp 4200 €, die ich absetzen könnte.
Nun werden bei der Berechnung in Elster und gewiss auch vom FA meine Beiträge und die des AG zusammengerechnet: 12000€, dann 66% davon genommen sind ca.7900 €. Davon wird der volle AG-Anteil abgezogen (nicht 66%, die ja durch die obige Berechnung eigentlich angebracht wären.)- also 6000 € und übrig bleiben zu guter Letzt 1900 € die steuerlich absetzbar sind, statt 4200 €, die es ohne die Berechnung um tausend Ecken wären.
Ist doch ein Witz, oder?
1900 € sind doch keine 66% von meinen eingezahlten 6000€.
Was sagen die Fachleute. Bin ich blöd, oder ist die Berechnung wirklich ein Beschiss.

Gruß Ramona smilies/angry.gif
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Vorsorgeaufwendungen
geschrieben von Klaus, December 24, 2009
Bei Wikipedia liest sich das so:

Vorsorgepausche für Rente besteht aus dem Betrag, der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 % des Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht (Pauschale für Altersvorsorgeaufwendungen, entspricht beim sozialversicherungspflichtig beschäftigtem Arbeitnehmer genau dem AN-Anteil der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge vermindert um den stufenweise jährlich ansteigenden Korrekturfaktor)

In den Kalenderjahren 2005 bis 2024 ist die Vorsorgepauschale (für Rente) mit der Maßgabe zu ermitteln, dass im Kalenderjahr 2005 der Betrag auf 20% begrenzt ist. Dieser Vomhundertsatz (Korrekturfaktor) erhöht sich in jedem folgenden Kalenderjahr um je 4%-Punkte.

Daneben gibt es noch eine Vorsorgepauschale für Krankenversicherung

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Arbeitgeberanteil (50%) wird von den 66% abgezogen!
geschrieben von Augenwischerei, January 14, 2010
Hallo Ramona, von den 66% wird der Arbeitgeberanteil (50%) abgezogen, so dass noh 16% verbleiben, in Deinem Fall also 1900€. Die Rechnung müsste also rictig sein.. smilies/cry.gif. Habe aber gehört, dass gegen die Anrechnung des Arbeitsgeberanteils derzeit eine Klage bei Gericht anhängig ist... Drücken wir also die Daumen!
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doppelter "Beschiss"
geschrieben von G.Schmidt, October 23, 2010
Diese Rechenmethode unserer Finanzbehörden mag ja aus deren Sicht plausibel sein, jedoch finanziert der Arbeitnehmer auf diesem Wege die Steuervergünstigung des Arbeitgebers mit!!!

Der Arbeitgeber kann nämlich seinen Anteil der Sozialverischerungsbeiträge voll von der Steuer absetzen, mindert also seinen Erlös um den vollen Betrag!! Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass der Arbeitgeberanteil bei der GKV ohnehin mit 7% gedeckelt ist, der Arbeitnehmer ab 2011 mit 8,5% zu Kasse gebeten wird und u.U. noch Zustzbeiträge zu zahlen hat.

Anyway - die Augenwischerei wird noch dadurch auf die Spitze getrieben, dass zwar, wie oben im Text beschrieben - Maximalbeträge (12.400/24.800) "geltend" gemacht werden können, was aber eben nichts über die tatsächliche Absetzbarkeit aussagt. Nur hat sich zu Beginn des Jahres 2009 die Versicherungswirtschaft diese Formulierungsmethode zu eigen gemacht und ihre Agenten auf die Bevölkerung losgelassen, getreu dem Motto: Die Tausende von Euros, die jetzt nicht besteuert werden, könnt ihr alle ja nun in eine gezielte private Altersvorsorge einzahlen.

Wenn, wie in dem von Ramona beschrieben Fall, jedoch nur eine Absetzbarkeit von 1.900 Euro in Betracht kommt, dann hätte die steuerliche Entlastung bei lediglich 625 Euro im Jahr 2009 gelegen (bezogen auf ein Jahresgehalt von 30.000 eines Ledigen). Das wären im Monat etwas mehr als 50 Euro ... SUPER ... und wenn das auch noch von eine Versicherung eingeatmet wird, die erstmal Provisionen und Abschlußgebühren von der vereinbarten Versicherungssumme abzieht, dann bleibt nicht viel übrig.

Wer es noch immer nicht begriffen hat: Es wird immer so getan, als hätte Deutschland das vorbildlichste Sozialversicherungssystem der Welt - das Steuerrecht ist hingegen der größte Scheiß, und genau hier wird der normale, rechtschaffende und hart arbeitende Bürger immer mehr in die Zange genommen.

... habe fertig!

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Keine ahnung
geschrieben von Versicherungsheld, February 22, 2012
@Gertrud: der arbeitgeber konnte die Sozialabgabe schon immer absetzen, hat also nichts damit zu tun.
Und die 50 EUR im Monat in der obigen bespielrechnung sind schon netto, die müssen nicht "reinvestiert" bei ner Versicherung werden.
Mann kann übrigens deutlich mehr als 1900 EUR steuerlich investieren, googelt mal Rürup

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Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 )