Kann ich meine Beiträge zu Rentenversicherung von der Steuer absetzen? Wenn ja, wieviel kann ich absetzen? Antwort: Mit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes hat die Bundesregierung allen Versicherten eine Möglichkeit in die Hand gegeben, ihre Altersvorsorge in begrenztem Maße von der Steuer abzusetzen. Es besteht die Möglichkeit, über die „Sonderausgaben“ einen Teil der Beiträge zu sogenannten Leibesrenten, abzusetzen.
In diese Kategorie fallen alle Renten, die folgenden Charakter haben: · Gesetzliche Rentenversicherung · Landwirtschaftliche Alterskassen · Versorgungswerke der Berufsgenossenschaften · Rürup – Renten.
Im letzten Jahr 2006 z.B. konnten 62 Prozent der Beiträge steuermindernd angesetzt werden.
In Zahlen heißt das, ein lediger Versicherter konnte bis zu 12.400,- Euro, Paare bis 24.800,- Euro geltend machen. Bis 2025 wird der Betrag pro Jahr um zwei Prozent angehoben. Zu diesem Zeitpunkt sollen 100% erreicht sein.
Für das Steuerjahr 2007 lag der Satz also bei 64%. Die Beiträge steigen so von Jahr zu Jahr. Die steuerliche Absetzbarkeit wird allerdings durch die Finanzämter eingeschränkt.
Bis 2011, bzw. 2019 werden seitens der Behörden Prüfungen durchgeführt, ob für den Steuerzahler nicht das alte Steuerrecht günstiger ist. Sollte dies der Fall sein, werden die alten Regelungen angewendet. Die Arbeitgeberbeiträge werden auf die Sonderausgaben angerechnet. Wer eine Riester – Rente sein eigen nennt, kann für dieses Jahr einen Betrag von maximal 1.575,- Euro in seiner Steuererklärung geltend machen und muss diesen in der Anlage AV ausweisen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie Pensionfonds und betriebliche Pensionskassen, kann ebenfalls steuermindernd eingesetzt werden. Der für die Steuer relevante Betrag richtet sich nach der Art der Altersvorsorge und der Höhe der Einzahlungen. Die Finanzämter unterscheiden fünf Arten der firmeninternen Altersabsicherung: · Pensionsfonds · Betriebliche Pensionskassen · Direkte Zusagen der Arbeitgeber · Direktversicherungen · und Unterstützungskassen. Neben den Beiträgen zur Rentenversicherung können weitere Aufwendungen zur Absicherung des täglichen Lebens, wie Krankenversicherungsbeiträge oder anderes, abgesetzt werden.
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es heißt ja, dass man - derzeit 66% - von den Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd ansetzen kann . Schaut man auf die Berechnung im Elsterformular, sieht man eine Berechnungsart, die in meinen Augen Augenwischerei ist.
66% von meinen eingezahlten Beiträgen, nehmen wir an es wären 6000€, wären knapp 4200 €, die ich absetzen könnte.
Nun werden bei der Berechnung in Elster und gewiss auch vom FA meine Beiträge und die des AG zusammengerechnet: 12000€, dann 66% davon genommen sind ca.7900 €. Davon wird der volle AG-Anteil abgezogen (nicht 66%, die ja durch die obige Berechnung eigentlich angebracht wären.)- also 6000 € und übrig bleiben zu guter Letzt 1900 € die steuerlich absetzbar sind, statt 4200 €, die es ohne die Berechnung um tausend Ecken wären.
Ist doch ein Witz, oder?
1900 € sind doch keine 66% von meinen eingezahlten 6000€.
Was sagen die Fachleute. Bin ich blöd, oder ist die Berechnung wirklich ein Beschiss.
Gruß Ramona