| Rentenvorsorge Fragen - Was wird von der Rente abgezogen? |
| Sunday, 30. September 2007 | |
Was bleibt mir von meiner Altersrente nach alle Abzügen Antwort: KrankenversicherungsbeitragFür Rentner gilt eine Reduzierung des Krankenkassen-Beitragssatzes von 0,9%. Heisst: Vom Krankenkasseneinheitssatz (derzeit 14,9% vom Einkommen, Stand September 2010) werden nur 14% fällig. Die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung bezahlt der Rentenversicherungsträger. Ein Rentner, der in eine allgemeinen Krankenkasse versichert ist, muss demnach 7% seiner Rente für die Krankenversicherung aufbringen.Bsp.: Ein Rentner hat 2000 Euro Rente pro Monat. 14,9 Prozent – 0,9 Prozent = 14 Prozent 14 Prozent von 2 000 Euro = 280 Euro 280 Euro : 2 = 140 Euro Private Versicherte müssen den vereinbarten Beitrag an Ihren Versicherer zahlen. Die Rentenkasse zahlt hier einen Zuschuss. PflegeversicherungAnders als bei der Krankenversicherung gibt es zur Pflegeversicherung keinen Zuschuss. Die Kosten in Höhe von 1,95% der Rente müssen komplett allein gezahlt werden. Wer keine Kinder hat oder hatte, muss zusätzlich noch einen Zuschlag von 0,25% zahlen. Bsp.: Ein Rentner bekommt 2000 Euro Rente pro Monat. 1,95% von 2000 = 39 Euro Der Rentner muss 39 Euro pro Monat an die Pflegeversicheurng zahlen. Ist er kinderlos geblieben, dann werden 44 Euro monatlich fällig. Kümmern braucht man sich um nichts. Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden automatisch von der Rente abgezogen und zur Krankenkasse bzw. Pflegekasse weitergeleitet. Des weiteren werden für die Rente (und auch alle anderen Einkommen wie z.B. private Renten, Nebenverdienste) Steuern fällig. Wieviel Steuern sie zahlen müssen können Sie in dem folgenden Artikel lesen: Soviel Steuer kostet die Rente Kommentare (7)
![]() geschrieben von Redaktion, May 28, 2009
Hallo Herr W.,
Kirchensteuer wird nur dann fällig, wenn sie Einkommenssteuer zahlen. Heisst: Kirchen-Steuer wird auf den Anteil der Rente fällig, den Sie mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Die liegt daran das die Krichensteuer eine Anhangsteuer ist. Immer dann wenn man Einkommenssteuer zahlen muss wird auch die Kirchensteuer für den Bertrag fällig, für den man Einkommenssteuer zahlt. Ob Sie Einkommenssteuer zahlen müssen können Sie in diesem Artiekl lesen: http://rentenallee.de/rente_steuern.html geschrieben von Ich, June 19, 2010
Hallo, ich bekomme wenig Rente.Bin Erwerbungsunfähig bekomme also eine Bu-Rente vom Staat.Muss ich da auch Kirchensteuer zahlen?
geschrieben von e + g, September 24, 2010
Ab wieviel Rente muß ich Krankenversicherung zahlen? Ich erhalte demnächst 105 Brutto Euro Altersente insbesondere durch Kindererzieungszeiten.
Mein Ehemann erhält eine normale Rente. *****Antwort der Redaktion******* Als Rentnerin sind Sie eigenständig Versicherungspflichtig. Sie müssen also den ganz normalen Beitrag (derzeit 7,3% Ihrer Rente, heisst: 7,66 Euro pro Monat) zur Krankenversicherung zahlen. TIP: Immer prüfen ob nicht Anspruch auf Grundsicherung. Ohne Ihren Ehepartner könnten Sie zweifellos einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Ist die Rente Ihres Ehemanns hoch genug, dann muss er für Sie sorgen. Ist seine Rente jedoch ebenfalls relativ gering dann besteht gute Aussicht darauf das Sie Ihre eigene Rente vom Grundsicherungsamt aufgestockt bekommen. Der Antrag auf Grundsicherung muss beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber ob eine Beantragung Aussicht auf Erfolg hat. *******Ende Redaktion********* geschrieben von Jürgen S. aus Berlin, April 20, 2011
Ich bitte Sie höflichst darum Ihr Rechenbeispiel zum Krankenversicherungsbeitrag zu korrigieren, da es vollkommen falsch ist.
Für Rentner gilt der allgemeine Beitragssatz von 15,5% und nicht der ermäßigte von 14,9%. Der Rentenversicherungsträger zahlt hiervon 7,3% und der Rentner zahlt 8,2%. Nach Ihrer Modellrechnung von 2000 € Rente muß er also 164 € selber zahlen. Gruß j.Schulz Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
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| Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. May 2012 ) |
wird neben den bekannten Sozialabgaben auch die Kirchensteuer noch von der Rente in Abzug gebracht.....oder fällte diese weg?