| Rente Steuer - Wieviel im Ruhestand Versteuern? |
| Tuesday, 18. September 2007 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wieviel von meiner Rente muss ich versteuern?
Antwort: Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick:
Ist der Rentenfreibetrag einmal errechnet, dann gilt dieser für die gesamte Zeit in der man Rente erhält. Sobald dieser Freibetrag also berechnet wurde, gilt dieser fest und ändert sich für die gesamte Rente nicht mehr. Dies bedeutet im Klartext: Egal wie sich Ihre Rente in Zukunft entwickelt (z.B. erhöht oder erniedrigt), der Rentenfreibetrag muss nicht versteuert werden. Lediglich den Teil Ihrer Jahresrente, der den Rentenfreibetrag (dieser gilt auch immer pro Jahr) übersteigt, müssen Sie versteuern. Der Renten-Frei-Betrag wird also nur einmal, meist im 2. Jahr in dem man Rente bezieht, ermittelt und gilt dann sozusagen auf Lebenszeit (Info: Warum erst im 2. Renten-Bezugs-Jahr ?) . Als Prozentsatz, der für die Berechnung genutzt wird, dient allerdings immer derjenige, der im Jahr des Rentenbeginns (also im 1. Rentenbezugsjahr) gültig war. Der Renten-Freibetrag gibt für die gesamte Zeit in der Sie Rente erhalten den steuerfreien Betrag Ihrer AltersRente pro Jahr an. Haben Sie z.B. einen Rentenfreibetrag von 12500 Euro, dann sind pro Jahr 12500 Euro Ihrer Rente steuerfrei. Beispiel: Ein Rentner ging am 1. Juni im Jahre 2007 in Rente. Da er im Jahr 2007 lediglich für 7 Monate Rente bekommt (von Juni bis Dezember) erfolgt die Berechnung des Rentenfreibetrags erst 2008. Für das Jahr 2007 muss er von seiner Rente, die er in 2007 erhalten hat 54% versteuern. Wenn man davon ausgeht das der Rentner pro Monat 1.000 Euro Rente bekommt, also 12.000 Euro Rente pro Jahr, dann erfolgt die Berechnung des Rentenfreibetrags im Jahr 2008 wie folgt. 12.000 Euro (Jahresrente des ersten Jahres mit vollem Rentenbezügen, hier: 2008) x 0,54 (Prozentsatz der im Jahr des Rentenbeginns gültig war, hier: 2007) = 6.480 (steuerpflichtiger Anteil der Rente) Nun wird vom Einkommen des Rentners (12000 Euro) dieser Anteil abgezogen: 12.000 Euro - 6.480 Euro = 5.520 Euro (Rentenfreibetrag) Der Rentenfreibetrag beträgt für diesen Rentner 5.520 Euro. In Zukunft muss dieser Rentner nur den Teil seiner Rente versteuern der den Freibetrag von 5.520 Euro übersteigt. Dabei ist es völlig unerheblich ob es Rentenerhöhungen gibt oder nicht. Der Renten-Freibetrag ist festgeschrieben und wird während der gesamten Rente nicht angepasst oder verändert. Nur der Teil des Einkommens der den Freibetrag übersteigt, muss versteuert werden. Das könnte Sie auch interessieren: Abgaben und Steuer auf Altersvorsorge und Renten Wie die Rentenhöhe berechnet wird Rente aufbessern mit privater Vorsorge Füllen Sie das folgende Formular aus, um ein kostenfreies Angebot und eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten anzufordern.Kommentare (31)
![]() geschrieben von hilmar, August 04, 2009
es ist einfach nur krank und der staat und die regierung das letzte.
rentner haben zig jahre gearbeiten und rentenbeiträge gezahlt und das nicht zu wenig. und am ende dürfen sie darauf auch noch steuern zahlen! das gleich wird mit der riesterrente geschehen, diese wird mit angerechnet und dann versteuert, also man hat dann quasi für den vaterstaat gespart, denn er holt sich die zulagen und noch mehr zurück, leider kapieren es die meißten leute nicht, schlucken und akzeptieren es. volk schlaf weiter und lass dich noch mehr ausbeuten. denn die banken und wirtschaft brauchen die steuergelder. geschrieben von wave, August 08, 2009
Man wird abgezockt, wo es nur geht. Und dann werden die Jungen auch noch aufgehetzt, damit sie einem das bischen Rente nicht gönnen, das übrig bleibt.
Meine Frage: wie werden zusätzliche Einahmen versteuert, wenn man z. B. etwas dazu verdient? Wenn man 1000,- Rente hätte und würde 400,-- € dazuverdienen. Kann mir da einer helfen? geschrieben von Admin, August 09, 2009
Hallo Wave,
dieser Artikel sollte Ihre Frage beantworten: http://rentenallee.de/hinzuverdienst.html geschrieben von Sonnenschein, August 11, 2009
Das Volk soll endlich aufwachen. Da heißt es, man soll für das Alter vorsorgen, damit der Staat das Geld durch Steuern wieder aus der Tasche ziehen kann? Geld sparen macht aber viel Sinn, am besten man beschafft sich Omas Sparstrumpf (Zinsen gibt es ohnehin kaum) und "verjuchzt" dann das Geld. Da es bald mehr Alte als Junge gibt, fördert dann die Kaufkraft der Renter das Wirtschaftswachstum. Denn die Jungen müssen ja für die Rente Riester, Rürupp usw. vorsorgen. Die Glühbirne wird abgeschafft. Bald haben wir wohl wieder die Petroleumlampen, dann brauchen wir keine teuren Energien und sparen auch die Atomkraftwerke. Die Landschaften würden dann auch nicht aussehen wir ein Propellerwald. Man hätte die Kohlezechen für die Kohleöfen doch erhalten sollen. Glücklich ist, wer eines Ofens mächtig ist. Werde mir wohl bald Pferd und Wagen anschaffen. Gras ist noch am billigsten.
geschrieben von Maddin, October 19, 2009
Es heisst doch auch immer so schön, Altervorsorge, zB.: Eigenheim kaufen und Miete sparen. Auch für ein Haus muss man Steuern usw zahlen...jetzt soll die Rente versteuert werden, wer kann sich denn dann im Alter noch ein Eigenheim erlauben????????? Davon gibts dann nicht mehr viele Leute....
Ich bin zwar erst 29Jahre alt, und habe noch was zeit bis zurRente, aber ich weiss heute schon das ich keine bekommen werde, weil der Staat nunmal kein Geld hat und lieber in andere Länder ewig was steckt und die Deutschen die ewig eingezahlt haben auf der Strecke bleiben.... Danke Politik.... geschrieben von manfred, December 18, 2009
Was jammert IHR ? Habt diese Abzocker ja gewählt,die früheren und die jetzigen,da mach ich keinen Unterschied. Das können die sich nur in Deutschland erlauben,weil man mit Uns das machen kann und wir uns das gefallen lassen.Auf bessere Zeiten Manfred
geschrieben von AndreaR, January 06, 2010
Heyho, ich habe im Netz jetzt das hier gefunden: ******Entfernt von der Redaktion, bitte keine Schleichwerbung*****. Das gilt leider nur Rentner mit gesetzlichen Renten, aber immerhin. Dort mit Partnern, Behinderungen, Kapitaleinnahmen. Deckt schon eine Menge ab.
geschrieben von Rolf K., February 23, 2010
Es ist eine Unverfrorenheit was sich die Politiker aller Couleur leisten, in dem sie immer auf neue am Geldbeutel der Steuerzahler herumfingern aber sich dabei schonen. Bei den unsozialen Gesetzen wie Harz IV, Gesundheitsgesetz und Agenda 2010 die in den letzten Jahren verabschiedet wurden trafen es immer nur die breite Masse währen die anderen die ihre Streuern auf Null herunter gerechnet haben das Geld gewinnbringend ins Ausland geschafft haben. Im Alter werden dann die Renten mit zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern belastet wobei sowieso diese kaum noch durch die Abschläge zum Leben reicht. Das ganze wollen uns dann auch noch die politisch Verantwortlichen die das Maß aller Dinge ohnehin verloren haben als soziale Errungenschaft verkaufen. Gute Nacht lieb Vaterland!
geschrieben von X, April 01, 2010
In dieser Info fehlt die Regelung für Rentenbeginn bis einschl. 2004. War m.W. so, daß bis 2004 pauschal 27% versteuert werden mussten (jedes Jahr neu zu berechnende 27% der "laufenden" Rente unabhängig vom "Eintrittsjahr") und für 2005 der steuerfreie Anteil mit auf ganze Euro gerundeten 50% der Rentenbezüge in 2005 ermittelt wurde.
Die Tabelle wäre m.E. auch besser andersherum aufzustellen indem der steuerfreie Anteil mit (100 - X)% ausgewiesen wird, also: 2005: 50%, 2006: 48%, 2007: 46%, 2008: 44%, 2009: 42%, 2010: 40%, ..., 2039: 1%, 2040: 0% - denn der wird ja tatsächlich (einmalig) berechnet und dann festgeschrieben. Wieviel Prozent der Rente nach Rentenerhöhungen in späteren Jahren zu versteuern ist, ist dann nämlich ein sich ständig ändernder Wert ... geschrieben von Stern0507, September 24, 2010
Hallo !
Da ja gegen alles was betrug ist vorgegangen wir, bin ich dafür das man die Regierung wegen abzocke am Bürger vor Gericht zerrt. Wenn man bedenkt wir zahlen schon für alles Steuern. Und das manchmal doppelt. Nur mal ein Beispiel.Jemand lebt in Scheidung und muß von seinem Lohn an den anderen zahlen, muß der wiederum noch steuern drauf zahlen auf das was er vom anderen bekommt. Das ist doch doppelt versteuert. Aber ein Einkommen. Die Renten werden auch doppelt versteuert. In einigen Städten wird erwägt, das Sonnenbänke versteuert werden! Der Unternehmer zahlt schon steuern das er das Unternehmen hat . Nur unsere Politiker zahlen keine Steuern machen Reisen, fahren dicke Autos, haben einen Chauffeur. Muß das sein ? Wenn sie keine Steuern zahlen ist das doch ok. Aber der Rest den finanzieren wir mit damit es dennen gut geht . Mensch was eine Logik.Hartz Vler werden an die Arbeit getrieben wo gar keine ist ausser 400 Euro Jobs. Davon kann man nicht leben. Mensch was eine verkehrte Welt . Traurig für unsere Kinder dieses bescheidene Erbe zu übernehmen. LG geschrieben von Wilhelm II, October 25, 2010
Ich will den Kaiser zurück!
Frau Westerwelle muss mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern zurücktreten! Diese Frau verhöhnt unser Land und blamiert uns weltweit! Ich will den Kaiser zurück! geschrieben von Uwe, October 30, 2010
Was noch viel schlimmer ist, ich lebe mit meiner Frau seit 12 Jahren in Spanien. Wir sind hier vollkommen ansässig, haben keien Wohnsitzmäßige Bindung mehr nach Deutschland. Laut DBA sollen wir aber unsere Rente in Deutschland versteuern. Mit welchem Recht eigentlich? Ich bin Steuerpflichtig in dem Land, in dem ich vollzeit lebe, und muß logischerweise mit meiner Steuer eben auch die Wirtschaft dieses Landes unterstützen. Warum wird da bei den Renten ein Unterschied gemacht? In die deutsche Krankenkasse wollte man uns nicht wieder hereinlassen, aber auf die Rente Steuer zahlen in einem Land, in dem wir nicht leben, das ist doch ein Hohn. Und dann noch von so lächerlichen Renten von 406 bzw. 516 Euro. Die sollten eigentlich wegen geringer Höhe vollkommen als Freibetrag gelten. Aber mehr, wie den kleinen Bürgern das Geld aus der Tasche rauben können diese unfähigen Regierungen ja nicht.
Vote mi for Bundeskanzler und alles wird besser, bzw. ehrlicher. geschrieben von Frank, November 20, 2010
Ich hatte vor mit 60 in Rente zu gehen mit Abzug. Bin fertig auf die Knochen. Habe festgestellt, dann bleibt mir nichts mehr zum Leben so viel ziehen die einem ab. Entschuldigung, für mich ist das ein Schw....staat. Verstehe nicht, wie die Leute noch mit 3 und mehr Deutschlandfahnen an einem Auto umherfahren und sind noch stolz darauf.[removed]void(0);
geschrieben von Mergo, January 27, 2011
Ich möchte ergänzend etwas anmerken.
Die Aufregung ist für die meisten von ihnen hier völlig unbegründet. Denn von dem errechneten zuversteuernden Rentenbetrag, muß immer noch der Grundfreibetrag (2011: 8004,-€ abgezogen werden. Danach dürften die meisten hier wieder ruhiger schlafen können....
geschrieben von roma, January 29, 2011
....werfen uns kartoffeln vor die füße und glauben gute werke erdacht zu haben, dabei sitzen sie in aufsichtsratsposten bei maschmeyer und co und lachen sich eins ins fäustchen. auf reporternachfragen werden sie frech und reagieren undemokratisch, verweigern die antworten, allen voran unsere familienministerin.
wie wäre es mit einem ägyptischen fanal hier in deutschland? wer riester, rürup und co gemacht hat, wird jetzt so richtig hinters licht geführt, ich hab's, gott lob, nicht gemacht. geschrieben von Jürgen Klein, Grafschaft/Bad Neuenahr, March 10, 2011
Hallo Rentenempfänger /innen
nachdem ich als - Neuer Rentner - die Abzocke der Rentenbesteuerung erlebe, kann ich nur sagen - kein Rentner sollte mehr zur Wahl gehen, meine Mitgliedschaft zur CDU habe ich mit sofortiger Wirkung gekündigt. Es bleibt nur noch die Auswanderung. Jürgen Klein
geschrieben von Jürgen, March 12, 2011
Hast lange gebraucht um aufzuwachen! Egal ob rot schwarz usw. nur den Kleinen greifen die in die Tasche. Die Großen machen Ihre Gesetze selbst.
Gerd
geschrieben von Anabel, March 28, 2011
Wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente beantrage und davon der Rentenfreibetrag errechnet wird, bleibt dieser Freibetrag dann auch gleich, wenn die Teilrente später in die mehr als doppelt so hohe Altersrente umgewandelt wird?
geschrieben von Bernd, April 05, 2011
Es wurde vergessen darauf hinzuweisen dasss ab einem bestimmten Betrag erst Steuern fällig werden. Bekommen Rentner seit 2005 oder früher lediglich eine gesetzliche Rente, dann bleiben Einkünfte für Allein- stehende von bis zu 18.900 Euro im Jahr (1.575 Euro im Monat) steuerfrei. Bei Verheirateten verdop- peln sich die Beträge.
Wer eine Pension oder Firmenrente auf Steuerkarte mit Steuerklasse I, II, III oder IV bekommt und keine weiteren Einnahmen hat, muss sich auch keine Sorgen machen. Eine Steuererklärung ist dann nicht nötig. Sobald zusätzlich noch Renten- oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr anfallen, besteht Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind auch die Werksrenten. geschrieben von xxx, April 14, 2011
Armes Deutschland! So werden alle die,die irgenwann Rente erhalten auch gleichzeitig Hartz 4 Empfänger werden,denn wie soll mann dann noch über die Runden kommen? Und die Gehälterkonten der Politiker werden dann wieder schön aufgefüllt.Bei mir kommt keine Deutschlandfahne mehr irgendwo hin.
geschrieben von Sabine, June 17, 2011
Ich verstehe nicht, warum gegen diese Besteuerung rechtlich nicht vorgegangen wird. Jeder Arbeitnehmer versteuert doch seine Einkünfte, wieso soll dann die Rente nochmal besteuert werden??? Auch wenn es einen gnädigen Freibetrag gibt. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine 1aDoppelbesteuerung. Dieses Gesetz muss doch zu kippen sein!
geschrieben von Campus, June 21, 2011
Sie schreiben: "Der Renten-Freibetrag gibt für die gesamte Zeit in der Sie Rente erhalten den steuerfreien Betrag Ihrer AltersRente pro Jahr an."
Mein Rentenfreibetrag ( volle Erwerbsminderungsrente, Bezug erstmalig 01.02.2007)wurde im letzten Jahr nach unten angepasst, da ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine hohe Nachzahlung für entgangenen Urlaub bekommen habe und für den Monat in dem dieser Betrag überwiesen wurde musste ich meine Erwerbsminderungsrente komplett zurückzahlen. Nun kann mir mein Steuerberater leider nicht erklären ob dieser verringerte Freibetrag weiterhin gilt oder nur im letzten Jahr wo die Nachzahlung stattfand. Das Steuerprogramm des Steuerberaters hat auch in diesem Jahr bei der Steuererklärung für 2010 den niedrigeren Rentenfreibetrag angenommen. Vielleicht gibt es hier ja jemand der mir den entsprechenden § des EStG nennen kann in dem dies geregelt wird, ich habe nichts finden können. Mit freundlichen Grüßen Campus geschrieben von 4711en, July 15, 2011
Werden Millionen Rentner betrogen?
Die Beiträge zur Krankenkasse werden zum 1.1.2011 erhöht. Dadurch sinken die Auszahlungsbeträge der Renten. Nun wurden aber bereits bei den Dezember-Renten, deren Zahltag am letzten Tag des Monats ist (früher war er am Monatsanfang, zwischenzeitlich, glaube ich, auch mal in der Monatsmitte), die erhöhten Krankenkassenbeiträge abgezogen. Soll das der klammheimliche Einstieg dazu sein, dass Rentner in naher Zukunft um eine ganze Monatsrente betrogen werden sollen, indem man den Zahltag vom vermeintlichen Monatswechsel auf die Monatsmitte (Mitte des nächsten Monats) verschiebt? Immerhin gab es in der Diskussion um die letzte Rentenreform ebendiesen Vorschlag von der SPD. Tatsache aber ist aber, wenn ich richtig beobachtet haben sollte: die Rentner werden aktuell betrogen um einen Teil ihrer Dezember-Renten, da die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge erst die Januar-Renten betreffen sollte! Hat jemand andere Infos, die meine Betrugs-Bedenken entkräften? geschrieben von Kira, September 04, 2011
Ich denke es wird viel geredet um nichts keiner weiß Bescheid einziger der in der Runde richtig liegt ist: (von Bernd, April 05, 2011) 18500.- € daher Steuerberater aufsuchen.
geschrieben von Leela, November 16, 2011
Egal was sich die Politiker noch einfallen lassen um die Menschheit zu ruinieren, bestraft werden wir mit allem was wir tun. Ob man Arbeiten geht, Schwanger wird, Eigenkapital hat oder ebend Rentner wird,egal was es ist die schrumpfen uns bei allem. Politiker müsste man sein dann hätte man ein geiles Leben.
geschrieben von Gerd, November 18, 2011
Volle besteuerungen der Renten ab 2040
Halbeinküfteverfahren Ertragsanteilsbesteuerung (z.B.18% wenn man mit 65 in Rente geht) All das ist mir Klar! Eines hab ich noch nicht kapiert: Wenn ich mir mit 65 meine private Rentenversicherung komplett auszahlen lasse, muss ich 50% der Erträge mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz mit 65 Jahren? Kann ich den heute schon berechenen? Von welchen Faktoren hängt die Höhe ab? Dankeschön! geschrieben von Heike L., January 08, 2012
Ich bin 50 Jahre alt und werde vermutlich mit 60 Jahren in Rente gehn. Wenn ich so lange noch durchhalte. Mein Mann und ich werden wahrscheinlich unser Haus verkaufen und auswandern. Dieser Staat stinkt uns gewaltig. Sein Leben lang zahlt man Steuern und das nicht zu knapp und dann wird man im Alter wieder abgezockt. Das ist eine bodenlose Frechheit von unseren Poltikikern.
geschrieben von Boni, January 16, 2012
Wie verhält es sich, wenn jemand vor 2005 in die Rente gegangen ist? Werden dann auch nur die 50% versteuert - oder gilt dann was anderes?
Und für Menschen, die heute länger arbeiten wollen, freiwillig später in die Rente gehen, ist dies ja indirekt ein Witz - von der Rentenversicherung werden sie dann zwar "belohnt", bekommen es aber vom FA wieder weggenommen. Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
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| Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich werde ab 2017 wahrscheinlich 970,-Euro Nettorente bekommen.
Nach Altersteilzeit
Wenn ich dafür Steuern zahlen muß, was bleibt dann im Monat?
Auch wenn die Steuern am Jahresende gezahlt werden müssen,
muß man den Betrag ja schon weglegen, soviel hat man am Jahresende
ja garnicht, oder wie geht das...????
Sabine
****Antwort der Redaktion:
Laut Ihrem Beispiel würde sich folgende Berechnung der Steuerfreien Anteils ergeben.
970 Euro (Monatsrente) x 12 Monate (Anzahl Rentenzahlungen pro Jahr) = 11.640 Euro (Jahresrente im Jahr 2017)
Im Jahre 2017 gilt ein Besteuerung von 74% der Rente.
Berechung des Steuerpflichtigen Teils der Rente:
11.640 Euro (Jahresrente im Jahre 2017) * 0,74 (Besteuerunganteil der Rente) = 8613,6 Euro (Steuerpflichtiger Anteil fürs Jahr 2017)
Daraus wird nun der steuerfreie Anteil ermittelt und festgesetzt:
11.640 Euro (Jahresrente in 2017) - 8613,6 (Steuerpflichtiger Anteil in 2017) = 3026,4 Euro (Steuerfreier Anteil für 2017 und alle weiteren Jahre)
Wichtig für Sie, sind die errechneten 3026,4 Euro. Diese sind der jährliche steuerfreie Betrag Ihrer Rente. Er wird im Jahre 2017 einmal errechnet und gilt für immer.
Für Ihre Steuer ist es also Egal wie sich die Renten in Zukunft entwickeln, da der Rentenfreibetrag von 3026,4 Euro lebenslang gilt.
Für die folgenden Jahre bleiben jedes Jahr 3026,4 Euro Ihrer Renteneinkünfte Steuerfrei. Alles was die 3026,4 Euro übersteigt muss versteuert werden (mit Ihrem persönlichen Steuersatz).
Angenommen es gäbe 2018 eine kräftige Rentenerhöhung und Sie bekommen nun im Jahre 2018 eine Jahresrente von 12600 Euro (1100 Euro pro Monat), dann sind von diesem Betrag trotzdem nur 3026,4 Euro Steuerfrei. Den Rest (9573,6 Euro) müssen Sie versteuern.
Die Steuer wird nicht automatisch von der Rente abgezogen sondern muss mit der jährliche Steuererklärung gezahlt werden (sie liegen also richtig mit der Annahme, das man die nötige Steuer zurücklegen muss, damit man Sie am Jahresende zur Verfügung hat).
Die obige Berechnung gilt nur, wenn das Jahr 2017 Ihr 2. Rentenjahr ist ( Sie also schon 2016 in Rente gegangen sind).
Dies ist keine Rechtsberatung und wir sind keine offiziellen Rentenberater. Keine Gewährleistung auf die errechneten Wert und Daten. Fehler vorbehalten. Eine Detailierte Auskunft gibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung. Diese können Sie hier kontaktieren
****Ende Redaktion