Rente
Rente Steuer - Wieviel im Ruhestand Versteuern?
Tuesday, 18. September 2007

Wieviel von meiner Rente muss ich versteuern?

Antwort:
Dies ist davon abhängig in welchem Jahr Sie in Rente gehen.

Denn seit dem Jahr 2005 ist die stufenweise Besteuerung der gesetzlichen Altersrente in Kraft getreten. Begonnen wurde damals mit einem steuerpflichtigen Anteil von 50%. Jedes kommende Jahr wird nun der steuerpflichtige Anteil um 2% angehoben. Im Jahr 2006 galten also schon 52 %.
Diese stufenweise Erhöhung um jährlich 2% läuft bis zum jahre 2020. Ab dann wird jedes Jahr nur noch um 1% erhöht.
Dies wird solange gemacht bis die 100 Prozent erreicht sind. Dies wird im Jahre 2040 der Fall sein. Ab dann (2040) muss jeder der in Ruhestand geht seine Rente voll mit seinem persönliche Einkommenssteuersatz versteuern.

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick:

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Anteil (%)
200550 %
200652 %
200754 %
200856 %
200958 %
201060 %
201162 %
201264 %
201366 %
201468 %
201570%
201672 %
201774 %
201876%
201978 %
2020 80 %
202181 %
202282 %
202383 %
202484 %
202585 %
202686 %
202787 %
202888 %
202989 %
203090 %
203191 %
203292 %
203393 %
203494 %
203595 %
203696 %
203797 %
203898 %
203999 %
2040100 %




Dies heisst aber nicht, das jemand der im Jahre 2005 in Rente ging (und damals 50% seiner Rente versteuern musste) im Jahr 2006 dann 52%, im Jahr 2007 54% usw. versteuern musste. Denn die Prozentwerte des Besteuerungsanteils dienen nur dazu, EINMALIG den Betrag von der Rente festzulegen der Steuerfrei ist (der sogenannte Rentenfreibetrag).


Ist der Rentenfreibetrag einmal errechnet, dann gilt dieser für die gesamte Zeit in der man Rente erhält. Sobald dieser Freibetrag also berechnet wurde, gilt dieser fest und ändert sich für die gesamte Rente nicht mehr.

Dies bedeutet im Klartext: Egal wie sich Ihre Rente in Zukunft entwickelt (z.B. erhöht oder erniedrigt), der Rentenfreibetrag muss nicht versteuert werden. Lediglich den Teil Ihrer Jahresrente, der den Rentenfreibetrag (dieser gilt auch immer pro Jahr) übersteigt, müssen Sie versteuern.


Der Renten-Frei-Betrag wird also nur einmal, meist im 2. Jahr in dem man Rente bezieht, ermittelt und gilt dann sozusagen auf Lebenszeit (Info: Warum erst im 2. Renten-Bezugs-Jahr ?) . Als Prozentsatz, der für die Berechnung genutzt wird, dient allerdings immer derjenige, der im Jahr des Rentenbeginns (also im 1. Rentenbezugsjahr) gültig war. Der Renten-Freibetrag gibt für die gesamte Zeit in der Sie Rente erhalten den steuerfreien Betrag Ihrer AltersRente pro Jahr an. Haben Sie z.B. einen Rentenfreibetrag von 12500 Euro, dann sind pro Jahr 12500 Euro Ihrer Rente steuerfrei.



Beispiel: Ein Rentner ging am 1. Juni im Jahre 2007 in Rente. Da er im Jahr 2007 lediglich für 7 Monate Rente bekommt (von Juni bis Dezember) erfolgt die Berechnung des Rentenfreibetrags erst 2008. Für das Jahr 2007 muss er von seiner Rente, die er in 2007 erhalten hat 54% versteuern.
Wenn man davon ausgeht das der Rentner pro Monat 1.000 Euro Rente bekommt, also 12.000 Euro Rente pro Jahr, dann erfolgt die Berechnung des Rentenfreibetrags im Jahr 2008 wie folgt.

12.000 Euro (Jahresrente des ersten Jahres mit vollem Rentenbezügen, hier: 2008) x 0,54 (Prozentsatz der im Jahr des Rentenbeginns gültig war, hier: 2007) = 6.480 (steuerpflichtiger Anteil der Rente)


Nun wird vom Einkommen des Rentners (12000 Euro) dieser Anteil abgezogen:
12.000 Euro - 6.480 Euro = 5.520 Euro (Rentenfreibetrag)

Der Rentenfreibetrag beträgt für diesen Rentner 5.520 Euro.

In Zukunft muss dieser Rentner nur den Teil seiner Rente versteuern der den Freibetrag von 5.520 Euro übersteigt. Dabei ist es völlig unerheblich ob es Rentenerhöhungen gibt oder nicht. Der Renten-Freibetrag ist festgeschrieben und wird während der gesamten Rente nicht angepasst oder verändert. Nur der Teil des Einkommens der den Freibetrag übersteigt, muss versteuert werden.



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Kommentare (10)Add Comment
0
Blicke einfach nicht durch...
geschrieben von Sabine, July 29, 2009
smilies/cry.gif Also, ich verstehe das nicht so ganz...
Ich werde ab 2017 wahrscheinlich 970,-Euro Nettorente bekommen.
Nach Altersteilzeit
Wenn ich dafür Steuern zahlen muß, was bleibt dann im Monat?
Auch wenn die Steuern am Jahresende gezahlt werden müssen,
muß man den Betrag ja schon weglegen, soviel hat man am Jahresende
ja garnicht, oder wie geht das...????smilies/cry.gifsmilies/cry.gif

Sabine


****Antwort der Redaktion:
Laut Ihrem Beispiel würde sich folgende Berechnung der Steuerfreien Anteils ergeben.

970 Euro (Monatsrente) x 12 Monate (Anzahl Rentenzahlungen pro Jahr) = 11.640 Euro (Jahresrente im Jahr 2017)

Im Jahre 2017 gilt ein Besteuerung von 74% der Rente.
Berechung des Steuerpflichtigen Teils der Rente:
11.640 Euro (Jahresrente im Jahre 2017) * 0,74 (Besteuerunganteil der Rente) = 8613,6 Euro (Steuerpflichtiger Anteil fürs Jahr 2017)

Daraus wird nun der steuerfreie Anteil ermittelt und festgesetzt:
11.640 Euro (Jahresrente in 2017) - 8613,6 (Steuerpflichtiger Anteil in 2017) = 3026,4 Euro (Steuerfreier Anteil für 2017 und alle weiteren Jahre)

Wichtig für Sie, sind die errechneten 3026,4 Euro. Diese sind der jährliche steuerfreie Betrag Ihrer Rente. Er wird im Jahre 2017 einmal errechnet und gilt für immer.
Für Ihre Steuer ist es also Egal wie sich die Renten in Zukunft entwickeln, da der Rentenfreibetrag von 3026,4 Euro lebenslang gilt.

Für die folgenden Jahre bleiben jedes Jahr 3026,4 Euro Ihrer Renteneinkünfte Steuerfrei. Alles was die 3026,4 Euro übersteigt muss versteuert werden (mit Ihrem persönlichen Steuersatz).
Angenommen es gäbe 2018 eine kräftige Rentenerhöhung und Sie bekommen nun im Jahre 2018 eine Jahresrente von 12600 Euro (1100 Euro pro Monat), dann sind von diesem Betrag trotzdem nur 3026,4 Euro Steuerfrei. Den Rest (9573,6 Euro) müssen Sie versteuern.


Die Steuer wird nicht automatisch von der Rente abgezogen sondern muss mit der jährliche Steuererklärung gezahlt werden (sie liegen also richtig mit der Annahme, das man die nötige Steuer zurücklegen muss, damit man Sie am Jahresende zur Verfügung hat).


Die obige Berechnung gilt nur, wenn das Jahr 2017 Ihr 2. Rentenjahr ist ( Sie also schon 2016 in Rente gegangen sind).
Dies ist keine Rechtsberatung und wir sind keine offiziellen Rentenberater. Keine Gewährleistung auf die errechneten Wert und Daten. Fehler vorbehalten. Eine Detailierte Auskunft gibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung. Diese können Sie hier kontaktieren

****Ende Redaktion
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steuern
geschrieben von hilmar, August 04, 2009
es ist einfach nur krank und der staat und die regierung das letzte.
rentner haben zig jahre gearbeiten und rentenbeiträge gezahlt und das nicht zu wenig. und am ende dürfen sie darauf auch noch steuern zahlen!
das gleich wird mit der riesterrente geschehen, diese wird mit angerechnet und dann versteuert, also man hat dann quasi für den vaterstaat gespart, denn er holt sich die zulagen und noch mehr zurück, leider kapieren es die meißten leute nicht, schlucken und akzeptieren es. volk schlaf weiter und lass dich noch mehr ausbeuten. denn die banken und wirtschaft brauchen die steuergelder.
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zusätzliche Einkommen
geschrieben von wave, August 08, 2009
Man wird abgezockt, wo es nur geht. Und dann werden die Jungen auch noch aufgehetzt, damit sie einem das bischen Rente nicht gönnen, das übrig bleibt.
Meine Frage: wie werden zusätzliche Einahmen versteuert, wenn man z. B. etwas dazu verdient? Wenn man 1000,- Rente hätte und würde 400,-- € dazuverdienen.
Kann mir da einer helfen?



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Hinzuverdienst
geschrieben von Admin, August 09, 2009
Hallo Wave,

dieser Artikel sollte Ihre Frage beantworten:

http://rentenallee.de/hinzuverdienst.html
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Schrumpfsparen
geschrieben von Sonnenschein, August 11, 2009
Das Volk soll endlich aufwachen. Da heißt es, man soll für das Alter vorsorgen, damit der Staat das Geld durch Steuern wieder aus der Tasche ziehen kann? Geld sparen macht aber viel Sinn, am besten man beschafft sich Omas Sparstrumpf (Zinsen gibt es ohnehin kaum) und "verjuchzt" dann das Geld. Da es bald mehr Alte als Junge gibt, fördert dann die Kaufkraft der Renter das Wirtschaftswachstum. Denn die Jungen müssen ja für die Rente Riester, Rürupp usw. vorsorgen. Die Glühbirne wird abgeschafft. Bald haben wir wohl wieder die Petroleumlampen, dann brauchen wir keine teuren Energien und sparen auch die Atomkraftwerke. Die Landschaften würden dann auch nicht aussehen wir ein Propellerwald. Man hätte die Kohlezechen für die Kohleöfen doch erhalten sollen. Glücklich ist, wer eines Ofens mächtig ist. Werde mir wohl bald Pferd und Wagen anschaffen. Gras ist noch am billigsten.
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Abzockerrei
geschrieben von Maddin, October 19, 2009
Es heisst doch auch immer so schön, Altervorsorge, zB.: Eigenheim kaufen und Miete sparen. Auch für ein Haus muss man Steuern usw zahlen...jetzt soll die Rente versteuert werden, wer kann sich denn dann im Alter noch ein Eigenheim erlauben????????? Davon gibts dann nicht mehr viele Leute....
Ich bin zwar erst 29Jahre alt, und habe noch was zeit bis zurRente, aber ich weiss heute schon das ich keine bekommen werde, weil der Staat nunmal kein Geld hat und lieber in andere Länder ewig was steckt und die Deutschen die ewig eingezahlt haben auf der Strecke bleiben....
Danke Politik....
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rentenversteuerung
geschrieben von manfred, December 18, 2009
Was jammert IHR ? Habt diese Abzocker ja gewählt,die früheren und die jetzigen,da mach ich keinen Unterschied. Das können die sich nur in Deutschland erlauben,weil man mit Uns das machen kann und wir uns das gefallen lassen.Auf bessere Zeiten Manfred
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praktische Hilfe im Netz
geschrieben von AndreaR, January 06, 2010
Heyho, ich habe im Netz jetzt das hier gefunden: ******Entfernt von der Redaktion, bitte keine Schleichwerbung*****. Das gilt leider nur Rentner mit gesetzlichen Renten, aber immerhin. Dort mit Partnern, Behinderungen, Kapitaleinnahmen. Deckt schon eine Menge ab.
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Rentenversteuerung
geschrieben von Rolf K., February 23, 2010
Es ist eine Unverfrorenheit was sich die Politiker aller Couleur leisten, in dem sie immer auf neue am Geldbeutel der Steuerzahler herumfingern aber sich dabei schonen. Bei den unsozialen Gesetzen wie Harz IV, Gesundheitsgesetz und Agenda 2010 die in den letzten Jahren verabschiedet wurden trafen es immer nur die breite Masse währen die anderen die ihre Streuern auf Null herunter gerechnet haben das Geld gewinnbringend ins Ausland geschafft haben. Im Alter werden dann die Renten mit zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern belastet wobei sowieso diese kaum noch durch die Abschläge zum Leben reicht. Das ganze wollen uns dann auch noch die politisch Verantwortlichen die das Maß aller Dinge ohnehin verloren haben als soziale Errungenschaft verkaufen. Gute Nacht lieb Vaterland!
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Ergänzungen
geschrieben von X, April 01, 2010
In dieser Info fehlt die Regelung für Rentenbeginn bis einschl. 2004. War m.W. so, daß bis 2004 pauschal 27% versteuert werden mussten (jedes Jahr neu zu berechnende 27% der "laufenden" Rente unabhängig vom "Eintrittsjahr") und für 2005 der steuerfreie Anteil mit auf ganze Euro gerundeten 50% der Rentenbezüge in 2005 ermittelt wurde.

Die Tabelle wäre m.E. auch besser andersherum aufzustellen indem der steuerfreie Anteil mit (100 - X)% ausgewiesen wird, also: 2005: 50%, 2006: 48%, 2007: 46%, 2008: 44%, 2009: 42%, 2010: 40%, ..., 2039: 1%, 2040: 0% - denn der wird ja tatsächlich (einmalig) berechnet und dann festgeschrieben. Wieviel Prozent der Rente nach Rentenerhöhungen in späteren Jahren zu versteuern ist, ist dann nämlich ein sich ständig ändernder Wert ...

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