Rente arrow Rentenhöhe
Rentenhöhe und Rentenberechnung- Das gibts vom Staat
Friday, 18. May 2007

Berechnung der Altersrente - Von was die Höhe der Rente abhängt


Informatinen zur maximalen Rente
Rentenhöhe: schön wenn man wüsste wieviel man bekommt
Die Rentenhöhe ist davon abhängig wie lange und wieviel man in die Rentenkasse einzahlt. Je mehr man einzahlt und je länger man dies tut, umso mehr Rente bekommt man später einmal.  Die Formel zur Berechnung der Rente lautet wie folgt:

monatliche Rente= Entgeldpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Rentenwert







Exakte Rentenhöhe ist erst bei Rentenantritt feststellbar

Eine genaue Rentenberechnung für die Zukunft lässt sich nicht exakt durchführen. Denn die Höhe der Altersrente ist davon abhängig wieviel man in seinem ganzen Arbeitsleben an Einkommen hatte. Daher kann man die Rente erst genau berechnen, wenn man die versicherungsplfichtigen Arbeitsentgelte aller Jahre kennt, in denen man gearbeitet hat.



Zwar kann man die zukünftige Rente hochrechnen, aber dieser Wert spiegelt dann nur die Rentehöhe wieder, die man bekommen würde, wenn sich die aktuelle Gesetzeslage nicht ändert, das Durchschnittseinkommen aller Versicherten gleich bleibt, und Sie selbst bis zur nächsten Rente immer gleich hoch verdienen werden und nie mit dem Arbeiten aussetzen.

Daher sollte man sich nicht auf solche Hochrechnungen verlassen.

 

 

Wer eine exakte Hochrechnung seiner zukünftigen Rente trotzdem haben möchte, bekommt diese bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort kann man eine sogenannte Renteninformation anfordern. Eine offizielle Renteninformation berücksichtigt das Einkommen der letzten 5 Jahre und zeigt eine Monatsrente auf, die man bekommen würde, wenn man bis zum Renteneintrittsalter voll durch arbeitet und den Durchschnittsverdienst der letzten fünf Jahre hätte. Aber auch dieses Dokument basiert wie gesagt nur auf Hochrechnungen.

Ändert sich z.B. das Durchschnittseinkommen aller Versicherten, so ändert sich auch die zukünftige eigene Rente. Zwar gibt diese Renteninformation schonmal eine groben Richtwert an, mit dem man im Alter rechnen kann, aber sicher ist diese Berechnung nicht. Zudem wird dort nicht erwähnt, das man auf die Rente noch Sozialabgaben und Steuern zahlen muss. Die angegebene Rente ist also nicht Netto, sondern Brutto.


Da alle Vorrausberechnungen keine garantierten Werte liefern, ist es viel wichtiger zu Wissen von welchen Faktoren die tatsächliche Rentenhöhe abhängt und auf was man als zukünftiger Rentenbezieher achten muss, damit die Rente möglichst hoch ausfällt. Nachfolgend einige Erklärungen und Tips.



Möglichst hohe Rente bekommen: Darauf kommt es an

Rentenpunkte:

Für jedes Jahr das man voll gearbeitet hat bekommt man von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung einen sogenannten Rentenpunkt gutgeschrieben. Je mehr Rentenpunkte man sammeln kann, umso üppiger fällt die Altersrente einmal aus.
Einen vollen Rentenpunkt erhält man immer dann, wenn man in einem Jahr soviel verdient hat, wie ein deutscher Durchschnittsverdiener (ein Mittelwert der Verdienste alle Einzahler in Deutschland). Das jährliche Durchschnittseinkommen lag für 2007 bei 29.951,- Euro, für 2008 bei 30.084,- Euro und für 2009 bei 30.879,- Euro.

Verdient man in einem Jahr z.B. nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens, so erhält man nur einen halben Rentenpunkt, hat man mehr Einkommen so erhält man entsprechend mehr Rentenpunkte für dieses Jahr. Diese Rentenpunkte sind die Basis für die zukünftige Rente. Je mehr Rentenpunkte man im Arbeitsleben sammeln kann, umso mehr Rentenanspruch hat man später einmal.



Aber nicht nur Jahre in denen man Erwerbstätig war fliessen mit in die Rechnung ein und steigern so die Rente. Auch für bestimmte beitragsfreie Zeiten erhält man Renten bzw. Entgeltpunkte gutgeschrieben. Zu diesen Zeiten zählen vor
allem Zeiten für die Kindererziehung.

Für ab dem 1.2.1992 geborene Kinder bekommt man 3 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Für vorherige Geburtenjahrgänge gibt es einen Punkt. Des weiteren werden die Rentenbeiträge des Erziehenden zwischen dem 3. und dem 10. Lebensjahr des Kindes höher bewertet. Wer mehr als ein Kind hat, bekommt weitere Zuschläge.

Pflegt man einen Angehörigen der in eine der 3 gesetzlichen Pflegestufen eingeordnet ist und die Zeit in der man pflegt 14 Stunden pro Woche oder mehr beträgt, so zahlt die Pflegeversicherung für den Pflegenden über diese Zeit Beiträge in die Rentenkasse ein.

Rentenpunkte können auch für Pflegekinder oder Adoptivkinder beantragt werden.


Rentenzugangsfaktor:

Wer mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt hat (also wer 45 Rentenpunkte gesammelt hat), der kann mit 65 Altersrente ohne Kürzungen beantragen solange er 1947 oder früher geboren ist.
Für alle die später als 1947 geboren sind, steigt die Regelaltersgrenze Jahr für Jahr an. Heisst: Je jünger man ist, umso später kann man in Rente gehen. Ab dem Geburtenjahrgang 1964 oder später ist die Regelaltersrente ohne Abzüge dann nur noch mit 67 Jahren möglich (Rente mit 67). Eine genaue Tabelle aus der Sie ablesen können wann Sie Abschlagsfrei in Rente gehen können finden Sie im Artikel Ohne Abzüge in Rente gehen.


Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Kürzungen rechnen. Der sogenannte Zugangsfaktor sorgt für einen Anpassung der Rentenhöhe an das tatsächliche Renteneintrittsalter. Wer zum offiziellen Eintrittsalter in Rente gehen möchte bekommt nichts abgezogen: Der Zugangsfaktor beträgt in diesem Fall 1,0.

Bei früherem Rentenbeginn verkleinert sich dieser Faktor und schmälert so die Rente. Wer später als mit dem offiziellen Rentenzugangsalter in Rente gehen möchte, der kann mit einer Auftstockung der Rente rechnen. Denn in diesem Falle ist der Zugangsfaktor grösser als 1.


Rentenartfaktor: 

Dieser ist ein weiteres Kriterium welches die entültige Rentenhöhe mitbestimmt. Er dient dazu die Rentenhöhe an die jeweilige Rentenart anzupassen. Denn die gesetzlichen Rentenkassen leisten verschiedene Rentenzahlungen. Hierzu gehören ausser der Altersrente z.B. die Erwerbsminderungsrente  oder die Hinterbliebenenrente. Je nach Art der Rente wird mit einem anderen Renten-Art-Faktor multipliziert.  Für Altersrenten beträgt der Rentenartfaktor 1.


Rentenwert:

Der Rentenwert gibt den Wert in Euro an, den man für einen Rentenpunkt erhält. Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 24,13 Euro in den neuen Bundesländern und 27,20 Euro in den alten Bundesländern (Stand vom 01.07.2009).
Dieser Wert wird (wie in der Formel am Anfang des Beitrags beschrieben) mit den gesammelten Rentenpunkten, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor multipliziert. Das Ergebniss ist die monatliche Bruttorente.


Bsp. zur Kalkulation einer Altersrente:
Ein 65 jähriger Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern (Westen) hat 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge gezahlt (Durchschnitt-Einkommen im Jahr 2009: 30.879,- Brutto pro Jahr). Er hat somit 45 Rentenpunkte erworben. Der Zugangsfaktor beträgt in seinem Fall 1 weil er zum Regeleintrittsalter in Rente geht. Der Rentenartfaktor für eine Altersrente ist ebenfalls 1.

Demnach ergibt sich folgende Rechnung:


45 (Rentenpunkte) x 1 (Rentenzugangsfaktor) x 1 (Rentenartfaktor) x 26,27 Euro (aktueller Renten-Wert) = 1224,- Euro

Dieser Rentner hätte einen Anspruch auf 1224,- Euro monatliche Rente (Brutto).



 

Eigene Rentenberechnung unnötig - besser eine ofizielle Renteninformation anfordern

Auch wenn man weiss wie die Rente berechnet wird, ist es unnötig eigene Kalkulationen aufzustellen. Auch die meisten Online-Service-Rechner lassen nur eine ungenaue Berechnung zu. Wenn sie wissen möchten, wie hoch Ihre vorraussichtliche Rente wäre, dann macht es am meisten Sinn auf die Renteninformation der Rentenversicherungsträger zu warten. Diese bekommen Sie automatisch zugeschickt. Sollten Sie noch keine Renten-Information erhalten haben, so können Sie diese Renten-Information bei der gesetzlichen Rentenversicherung anfordern. Je nach Lebensalter ist die Häufigkeit mit der man eine Renten-Information zugeschickt bekommt unterschiedlich. Je Älter man ist, umso öfter kommt diese Information per Post. Dort sind alle wichtigen Berechnungen und Zahlen zur Renten enthalten.

 





Das ist evt. auch interessant für Sie:
Private Vorsorge um früher in Rente gehen zu können
Durch eine Einmalzahlung eine Lebenslange Sofort-Zusatzrente erhalten
Nebenjob: Was man zur Rente dazuverdienen darf



Kommentare (2)Add Comment
0
Rentenpunkte Pflegekinder
geschrieben von T.L., March 15, 2009
Für ab dem 1.2.1992 geborene Kinder bekommt man 3 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wieviel bekommt man für Kinder die vor dem 1.2.1992 geboren sind und wie verhält es sich mit Pflegekinder?



****Editiert von Redaktion*****
Hallo Herr T.L.,

für vor dem 1.2.1992 geborene Kinder wird 1 Rentenpunkt anerkannt. Man kann Punkte auch für Pflegekinder bei der gesetzlichen Rentenkasse beantragen.

*****Ende*****

Ich muss noch 30 Jahre bis zur Rente arbeiten und bin mir sicher, dass sich bis dahin diese Art von Rentenberechnung nicht halten wird. Ich bin der Meinung, wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte verdienter Maßen auch ohne Abzüge in Rente gehen können, egal wie hoch sein Verdienst war, denn die Leute die am härtesten arbeiten, haben eh die geringsten Löhne.
0
...
geschrieben von Ingo, August 16, 2009
Der Rentenzugangsfaktor stimmt nicht, auch wer 45 Jahre gearbeitet hat,der bekommt nicht automatisch 45 Rentenpunkte.

Bei einer Tätigkeit als Lagerarbeiter habe ich einen zuwachs von Rentenpunkte im Bereich von ( 0,7 - 0,75 ) Punkten pro Jahr.

Das gibt nicht so sehr viel Rente.

Privat versichern ?????
Wovon?

Also arbeiten bis die Gesundheit versagt ?

Na ja es ist wahrscheinlich so.

Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
kleiner | groesser

security code
Bitte den folgenden Code eintragen


busy