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Ehe-Scheidung und Rente - so werden Ansprüche geteilt
Saturday, 20. October 2007

Wie werden Rentenansprüche bei einer Scheidung zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt?

Antwort:
Scheiden tut bekanntlich weh. Im Zuge der Trennung gilt es, alle Güter und Vermögensgegenstände der Eheleute untereinander auf zuteilen. Dies gilt auch für Rentenansprüche. Der sogenannte Versorgungsausgleich dient dem Zweck, dass beide Partner nach ihrer gemeinsamen Zeit die gleichen Ansprüche erhalten. Gerade Ehepartner, die für die Haushaltsführung und die Versorgung der Kinder verantwortlich waren, haben in der Regel viel weniger gearbeitet.



Um ihnen das gleiche Polster für die Zukunft zu gewähren, dient der Ausgleich. Wie genau der Versorgungsausgleich vonstatten geht, dass entscheiden im Allgemeinen die Familiengerichte. Geteilt werden alle Ansprüche, im Beamtendeutsch auch Anwartschaften genannt und vermögenswirksame Leistungen. Dazu zählen unter anderem:


· Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung

· Versorgungsansprüche aus einem Beamtenverhältnis

· Ansprüche aus betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen

· Renten aus Zusatzversicherungen, wie der Riester – Rente

· Sämtliche Anwartschaften aus Versicherungen, die rentenähnlichen Charakter haben.



Besonders der letzte Punkt spielt eine große Rolle bei Versicherten der privaten Krankenkassen. Die Versicherungsunternehmen bilden im Normalfall Rückstellungen für ihre Mitglieder, um deren Beiträge im Alter bezahlbar zu gestallten.


Wie geht der Versorgungsausgleich nun vonstatten? Die Gerichte addieren die Ansprüche der Ehepartner getrennt voneinander zusammen. Wer von beiden die höheren Anwartschaften besitzt, ist der Ausgleichspflichtige und muss einen Teil an den Ausgleichsberechtigten abgeben. Dazu werden die „überschüssigen“ Ansprüche zu jeweils 50 Prozent unter beiden aufgeteilt.

Hierzu ein einfaches Rechenbeispiel. Gabi H. hat während ihrer Ehe mit Rudolf B. Ansprüche in Höhe von 4500,- Euro erworben. Da Herr B. die Erziehung des gemeinsamen Kindes übernommen hat, liegen seine Anwartschaften bei nur 1500,- Euro. Die Differenz zwischen beiden, 3000,- Euro, wird geteilt.

Jeder erhält 1500,- Euro. Damit haben beide aus der Partnerschaft 3000,- Euro an Rentenansprüchen. Nachdem festgestellt wurde, wer welche Ansprüche abzugeben hat, legt das Gericht die Form der Übertragung fest. Der Ausgleich kann in bis zu sieben Schritten erfolgen.


· Splitting (Ausgleich durch Übertragung)

· Quasi – Splitting

· durch Realteilung

· gegenüber einem öffentlichen Träger durch Quasi Splitting

· durch erweiterte Übertragung

· durch Beitragszahlungen

· schuldrechtlicher Versorgungsausgleich


Die Regelung des Versorgungsausgleichs gilt auch für Partnerschaften, die nach dem 01. Januar 2005 begründet wurden. Paare, die bei der Eheschließung einen notariell beglaubigten Ehevertrag abschließen, können auf den Ausgleich im Scheidungsfall ganz oder zu Teilen verzichten. Natürlich besteht die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Dazu dient die Parteivereinbarung, welche aber seitens des Familiengerichts abgesegnet werden muss.






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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. May 2012 )