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Private Vorsorge: BGH urteilt zu Überschussverwendung bei Versicherungen | Private Vorsorge: BGH urteilt zu Überschussverwendung bei Versicherungen |
| Wednesday, 16. September 2009 | |
Alles, was Recht ist – Bundesgerichtshof fällt Urteil wegen ÜberschussanteilenDie Überschüsse sind es, die meist wirklich die Rendite bringen bei der Riester Rente, privaten Rentenversicherungen und bei der Kapitallebensversicherung. Leider wissen dies natürlich am meisten auch die Versicherungsunternehmen, die inzwischen dazu übergegangen sein sollen, die Überschüsse als Deckungsanteil für die höhere Lebenserwartung der Versicherten zu verwenden – anstatt sie ihren Versicherten zukommen zu lassen.
Unter dem Aktenzeichen IV ZR 102/06 hat der BGH nun ein entsprechendes Urteil gefällt. „Ist in einem Versicherungsvertrag über eine Leibrente gegen Zahlung eines Einmalbeitrags neben einer Garantierente vereinbart, dass aus den Überschussanteilen während der Aufschubzeit eine zusätzliche Rente gebildet wird, darf der Versicherer die während der Aufschubzeit erzielten Überschüsse nicht dazu verwenden, eine Lücke in der Deckungsrückstellung für die Garantierente aufzufüllen.“, heißt es dort. Wie viele Versicherungen nun so gehandelt haben, ist nicht bekannt. Wer jedoch der Ansicht ist, ihm seien zu wenige Überschussleistungen gewährt worden in seinem Privaten Rentenvertrag, der sollte sich möglichst an einen Versicherungsombudsmann wenden. Dieser hat weitaus mehr Überblick über die manchmal oft recht unverständlich erscheinenden Rechenmethoden der Versicherungen. Wie immer kommt von den Versicherung nur eines: Ausreden über Ausreden
Interessant ist dabei, dass die Versicherungsunternehmen die Vorwürfe, sie würden die Überschüsse als Deckungsanteile verwenden, zurückweisen mit dem Vermerk, dies läge nur an den vorgegebenen Sterbetafeln, die von der deutschen Finanzaufsicht BaFin vorgegeben werden – und denen sie Folge zu leisten hätten. Dies sieht der Bundesgerichtshof jedoch ganz anders.
Eine Ausrede scheint hier seitens der Versicherer vorzuliegen, damit die Versicherungsunternehmen ihre Deckungsanteile nicht aus eigener Tasche zahlen müssen – genau so mutet es schon länger an, wurde jedoch erst jetzt durch den BGH öffentlich gemacht. Die vagen Angaben zu den Überschussanteilen in den Leibrenten-Verträgen sind eben vage, und wie jeder längst weiß, ziehen sich die Versicherer gerne aus der Pflicht, wenn es um die Gewährung von Leistungen geht. Eine niedrig angesetzte Garantierente und vollmundig versprochene mögliche Überschussanteile ziehen jedoch immer wieder bei den Kunden. Da wird vermutet, da wird angedacht, und unter dem Strich muss der Versicherte dann erkennen: Das war nichts mit dem Riester Vertrag, den ich abgeschlossen habe, weil die Überschüsse weitaus niedriger liegen als die vorher in die Berechnung des Vertrages eingeflossenen Summen. Schaut die BaFin nun endlich genauer hin?
Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Urteil ein Zeichen gesetzt. Nicht nur für die Versicherungsunternehmen, die nun möglicherweise in die Pflicht genommen werden. Und wohl auch nette Post von der Bundesfinanzaufsicht BaFin erhalten könnten. Wie jedoch so oft in unserer Republik, gibt es dazu keine offizielle Stellungnahme. Irgendwie scheinen sich die Verantwortungsträger nicht festlegen zu wollen. Ob es überhaupt dann einen Sinn macht für die Versicherten, auf die Finanzaufsicht zu hoffen?
Früher in Ruhestand Dank Privatrente: Wichtig ist auf jeden Fall eine Durchsicht der letzten Ausschüttungen der Überschussanteile. Einfach hinnehmen sollte man dieses Verhalten der Versicherungen auf keinen Fall, da man sonst in einen Vertrag einzahlt, an dem die Versicherung indirekt, durch das Verschieben der Überschüsse auf die Deckungsanteile, noch einmal verdient. Tipp: Die Höhe der garantierten Rente sagt viel aus Achten Sie vor Abschluss eines Riester Renten Vertrags oder einer Basisrente immer auf die garantierte Rente. Die Überschussanteile, die im Angebot angegeben werden, sind Kann-Leistungen der Versicherungen, deren Höhe wild hochgesetzt werden kann, um dem Kunden Honig ums Maul zu schmieren und ihn zu einem Vertragsabschluss zu locken. Viel wichtiger ist jedoch die Höhe der garantierten Rente. Diese macht einen Rentenvertrag zu einem guten Vertrag, alles andere sind Luftschlösser, die wahr werden – oder eben auch nicht. Und dann ist der Katzenjammer da, weil unter dem Strich weniger zusätzliche Rente herauskommt, als man sich gedacht und auch gewünscht hat. Da diese für das Leben im Alter jedoch wichtig ist, sollte man sich nicht zum Abschluss von Leibrenten-Verträgen mit zu viel Überschüssen und wenig garantierter Rente hinreißen lassen. Auch wenn die Rendite natürlich auf den ersten Blick verlockend ist, so sollte doch der Realismus bewahrt bleiben, dass es eben nur vage Angaben sind, die sich erfüllen können, oder eben nicht, wie jetzt auch das Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt. Fakt ist: Nur eine hohe Garantierente zeichnet einen guten Vertrag über eine Private Altersvorsorge aus, nichts Anderes! Mehr interessante Inhalte auf rentenallee.de zum Thema: Private Altersvorsorge: Deutsche Bevölkerung unterversorgt Bevölkerung befürchtet Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf private Vorsorgeverträge
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