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Test Private Rentenversicherung | Test Private Rentenversicherung |
Private Rentenversicherungen mit nur sehr mäßigem Urteil getestet
Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je, sonst droht die Armut im Alter. Riester, Rürup oder ein anderes Anlageprodukt – die Möglichkeiten zur Vorsorge sind vielfältig.
Die unabhängige Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest hat im November die private Rentenversicherung unter die Lupe genommen.
Grundlage des Tests waren dabei ein 37 Jahre alter Mann beziehungsweise eine Frau, die monatlich 100 Euro in die Versicherung einzahlen. Im Alter von 67 Jahren würde die Rente zuteilungsreif werden. Vorteile einer privaten Rentenversicherung
Der große Vorteil einer privaten Rentenversicherung liegt in ihrer steuerlichen Behandlung. Wenn im Alter von 67 Jahren die Auszahlungsphase beginnt, ist lediglich 18 Prozent der erhaltenen Summe steuerpflichtig. Für wen lohnt sich die private Rentenversicherung?
Für Arbeitnehmer lohnt sich die private Rentenversicherung nur bedingt. Sie sollten zunächst abklären, ob die Altersvorsorge über eine Riester-Rente oder eine Betriebsrente nicht besser ist. Bestehen trotz Riester und Betriebsrente Lücken in der zukünftigen Altersvorsorge, so können diese mit einer entsprechenden privaten Rentenversicherung ausgeglichen werden. Jedoch sollte zunächst geklärt werden, ob die zusätzliche monatliche Belastung während der Ansparphase wirklich zumutbar ist. Worauf ist bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu achten?
Grundsätzlich stellt die Tabelle der Stiftung Warentest eine sehr gute Entscheidungshilfe auf der Suche nach der richten Rentenversicherung dar. Zuvor sollte jedoch geprüft werden, ob tatsächlich der Bedarf einer zusätzlichen Versicherung besteht und ob die monatliche Belastung nicht den Versicherungsnehmer überfordert. Eine Beitragsrückgewähr in der Police garantiert eine Rückzahlung der Beiträge beim vorzeitigen Ableben des Versicherungsnehmers an seine Hinterbliebenen. Wer bei der Auszahlung eine Einmalzahlung erwägt, sollte diese erst nach seinem 60. Lebensjahr beantragen und nachdem er mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat. Erst dann wird die Auszahlung lediglich zu 50 Prozent versteuert.
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