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Dresdner Bank bietet Riester Darlehen als erste Grossbank
Wednesday, 15. April 2009

Riesterdarlehen bei der Dresdner Bank

Die Dresdner Bank bietet ihren Kunden als erste deutsche Großbank ein zertifiziertes Riester-Darlehen an. Unter diesem Riester-Darlehen verbirgt sich ein klassisches Hypothekendarlehen, welches dem Kunden die gleichen günstigen Konditionen, wie diese von einer normalen Baufinanzierung bekannt sind, bietet.

Der gravierende Unterschied bei dem Riester Kredit besteht darin, dass staatliche Zuschüsse als Sondertilgung hierbei dienen und somit während der gesamten Laufzeit die Zinsbelastungen reduzieren. Ein weiterer entscheidender Vorteil bei dem Riester-Darlehen besteht darin, dass die Kunden, die aus dem Darlehen resultierenden Steuervorteile, ebenfalls für eine zusätzliche kostenlose Sondertilgung einsetzen können.


Eigenheimbesitzer, welche nun das Riester-Darlehen nutzen möchten, erhalten genau die gleichen staatlichen Zulagen und auch Steuervorteile, wie bei einem normalen Riester-Vorsorgevertrag.



Diese staatlichen Zulagen werden direkt in die Sondertilgung des Riester-Darlehens eingebunden. Dieses Riester-Darlehen kann jeder Kunde für sein selbstgenutztes Eigenheim beantragen. Voraussetzung hierbei ist allerdings der Baubeginn oder auch das Kaufdatum ab dem Jahr 2008. Ein absoluter Vorteil bei der Aufnahme eines Riester-Darlehens besteht darin, dass sich die Laufzeit der Baufinanzierung, durch diese staatlichen Sondertilgungen, immens verkürzt.


Natürlich ist die Aufnahme eines solchen Riester-Darlehens an verschiedene Bedingungen geknüpft. Anspruch auf diese staatliche Förderung bei einer Baufinanzierung haben alle nicht selbstständigen Privatpersonen, welche dementsprechend in einer gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies gilt auch für den Ehepartner des Berechtigten. Bei der Beantragung des Riester-Darlehens erhält jeder Erwachsene eine staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro.


Hinzu kommen Zuschüsse in Höhe von 185 Euro pro Kind. Allerdings hat sich dieser Betrag erhöht auf 300 Euro pro Kind, welches ab dem Jahr 2008 geboren wurde, bzw. geboren wird. Jeder Antragsteller, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens, aber maximal 2100 Euro, tilgt, erhält die volle Zulage für das Riester-Darlehen. Maximal 2100 Euro, aus dem Grund, da bis zu 2100 Euro p.a. als eine Sonderausgabe abzugsfähig sind.



Im Normalfall haben Selbstständige und Unternehmer keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung der Baufinanzierung, in Form des Riester-Darlehens. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.


Der Selbstständige kann auch ein Riester-Darlehen beantragen, wenn er neben seiner selbstständigen Arbeit gleichzeitig eine versicherungspflichtige Tätigkeit besteht oder aber der Ehepartner eine nicht selbstständige Arbeit ausübt.


Die Gesamtfinanzierungshöhe bei einer Riester-Förderung liegt bei 25.000 Euro. Eine solche Förderung wird nur genehmigt zum unmittelbaren Erwerb eine Immobilie zur eigenen Nutzung, ab dem Jahr 2008. Bei der Beantragung einer solchen Riester-Förderung werden von der Bank keine Bearbeitungsgebühren und Schätzkosten erhoben. Der Kunde erhält eine Sicherheit durch die Zinsfestschreibung von 5 bis 15 Jahren.

Die Tilgung des Riester-Darlehens beläuft sich auf 1 Prozent der Darlehenssumme p.a.. Durch die regelmäßigen staatlichen Zulagen in Form von jährlichen Sondertilgungen reduziert sich weitestgehend die Laufzeit der Baufinanzierung. Es erfolgen zusätzliche Sondertilgungen bis insgesamt 10 Prozent der Darlehenssumme p.a.. Die Maximale Laufzeit des Riester-Darlehens ist auf 40 Jahre festgelegt. Eine vollständige Tilgung eben dieses soll bis spätestens dem 68sten Lebensjahr erfolgen. Allerdings könnte es auf Grund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten der Welt und deren Wechselkurse sowie durch nationale und auch internationale Gesetzesänderungen, dabei hauptsächlich steuerlicher Regelungen, zu ändernden Einflüssen auf die oben genannten Anforderungen und Bedingungen für ein Riester-Darlehen kommen.




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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 15. April 2009 )
 
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