Betriebliche Altersvorsorge wird trotz Steuer- und Abgabenfreiheit nur selten genutzt Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sehr lukrative Möglichkeit, für das Alter privat vorzusorgen. Schließlich profitieren Arbeitnehmer von einer Steuer- und Abgabenfreiheit. Das scheint jedoch nur die wenigsten zu interessieren. Denn tatsächlich wird die betriebliche Altersvorsorge nur von wenigen Arbeitnehmern genutzt.
Starke Förderung der betrieblichen Altersvorsorge findet wenig Anklang Schon häufig haben Politiker die Angewohnheit der Deutschen kritisiert, so viele Leistungen vom Staat einzustreichen, wie möglich. In einem Punkt trifft dies aber gar nicht zu: bei der betrieblichen Altersvorsorge. Obwohl es hier eine staatliche Förderung gibt, wird dieses Modell von vielen Arbeitnehmern nicht genutzt. Das hat einige Politiker dazu bewogen, aktuell zu überlegen, ob die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland für Arbeitnehmer zur Pflicht werden soll.
Betriebsrente in anderen Ländern bereits obligatorisch Mit einer solchen Verpflichtung würde Deutschland lediglich nachziehen. Denn in Frankreich und der Schweiz gibt es bereits eine solche Pflicht und auch in den Niederlanden ist die betriebliche Altersvorsorge obligatorisch. Etwas anders sieht es in Großbritannien aus. Hier besteht zwar eine Verpflichtung, doch der Arbeitnehmer kann individuell wählen, ob er sich über die Firma, über einen individuellen Vertrag oder über ein staatliches Universalprodukt absichern möchte. Das Ergebnis des Sparzwangs zeigt, dass mehr als 90 % der Beschäftigten ihren Anspruch auf die Zusatzrente geltend machen. Für den Staat würde dies eine enorme Entlastung bedeuten, denn diese Zusatzrente macht in der Schweiz und den Niederlanden später 30-50 % der Altersbezüge aus.
Quote der Betriebssparer stagniert in Deutschland Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern zieht Deutschland in Sachen Betriebsrente ganz klar den Kürzeren. Zwar stieg die Zahl derjenigen, die sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden vor einiger Zeit an, doch schon seit den neunziger Jahren stagniert diese Quote. Daran konnte sogar die gesetzliche Neuregelung, laut derer seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgelt-Umwandlung hat, nichts ändern. Dabei versuchte die Regierung dadurch, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Teil des Gehalts für den Beschäftigten in einen Vertrag einzahlt, die Betriebsrente noch lukrativer zu gestalten. Ziel der Betriebsrente ist nämlich ganz klar, die Lücke zu schließen, welche später durch die gesetzliche Rente entstehen wird.
Zwang zur Betriebsrente würde für höhere finanzielle Absicherung im Alter sorgen Diether Döring, Professor für Sozialpolitik und Finanzwissenschaft an der Europäischen Akademie, weiß, dass sich die Höhe der gesetzlichen Rente „im Sinkflug“ befindet. Der Experte weiß, dass die Zahl der Menschen, die später trotz lebenslanger Arbeit und Beitragszahlung nur eine Grundsicherung bekommen werden, zur Zeit stark wächst. Hauptsächlich deshalb plädiert er für den Zwang zur Betriebsrente.
Staat erlässt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Sparbeiträge Warum das Modell hierzulande so wenig genutzt wird, kann Döring nicht verstehen. Immerhin müsste jeder wissen, dass er ohnehin zusätzlich vorsorgen muss, sofern er seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte. Die Betriebsrente bietet zudem den Vorteil, dass die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Sparbeiträge erlassen werden. So könnten Arbeitnehmer weitaus mehr Geld zurücklegen, als sie von ihrem Nettoverdienst in private Verträge zur Altersvorsorge einzahlen könnten. Relativ häufig entscheiden sich Arbeitgeber auch für einen Zuschuss. Denn für diesen müssen Unternehmer keine Sozialabgaben zahlen, da der Lohn des Angestellten nominell sinkt.
Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer hat keinen Vertrag zur Betriebsrente In Deutschland nutzen Arbeitnehmer jedoch viel zu selten diese Chance. Derzeit hat nur mehr als jeder dritte Arbeitnehmer einen entsprechenden Vertrag. Und diejenigen, die über die Betriebsrente vorsorgen, sind meistens viel zu zögerlich und kommen lediglich auf einen Betrag von weniger als 900 € im Jahr. Dies führt gleichzeitig dazu, dass das Geld aus den Versorgungskassen später nicht die Hälfte der Rente ausmachen wird, wie es in der Schweiz der Fall ist. Die Sparbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge machen später nur 5 % der Rente aus.
Experten sind ratlos Obwohl der Sparer sowohl von der Firma als auch vom Staat Geld geschenkt bekommt, greifen viele Arbeitnehmer nicht zu. Dies macht zahlreiche Experten ratlos. Sie können sich einfach nicht erklären, warum jemand auf so viele Vorzüge verzichten möchte. Ein Grund liegt sicherlich darin, dass viele Deutsche bereits entsprechende Vorsorgemaßnahmen für das Alter getroffen haben. Allerdings überschätzen die meisten diesen Nutzen. Eine weitere Möglichkeit, warum die betriebliche Altersvorsorge so wenig Anklang findet, könnte sein, dass die meisten Arbeitnehmer die verschiedenen Sparvarianten nicht verstehen.
DIA: Deutsche haben zu wenig Geld zum Sparen Laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat jeder Zweite einfach zu wenig Geld zum Sparen. Denn obwohl es bei der Betriebsrente eine Förderung gibt, muss man auf einen Teil seines Nettogehalts verzichten. Dazu sind vor allem Jüngere nicht bereit, wie Bildungswissenschaftler Klaus Hurrelmann ermittelte. Sie sind der Meinung, dass sich die Rendite einfach nicht auszahlt, und verprassen ihr Geld lieber sofort.
Gesunkene Rendite macht Betriebsrente unattraktiver Da der größte Teil der Betriebsrenten über Versicherungseinrichtungen, Pensionskassen oder Direktversicherungen läuft, ist aufgrund der Absenkung des Garantiezins die Rendite bei der betrieblichen Altersvorsorge gesunken. Verbraucherzentralen kritisieren darüber hinaus, dass die Kosten selbst bei den angeblich günstigen Gruppenverträgen hoch seien. Die Tatsache, dass die Branche sehr zurückhaltend mit Informationen ist, was Leistungen und Kosten anbelangt, fördert die Unattraktivität der Betriebsrente.
Abschläge bei Arbeitsplatzwechsel Ein Problem ist sicherlich auch der manchmal unvermeidbare Arbeitsplatzwechsel, der mit Abschlägen einhergeht. Arbeitnehmer, die den Vertrag kündigen, müssen mit einem Verlust von 40 % rechnen. Wenn sie ihre Verträge beitragsfrei stellen, behalten die meisten Versicherungen hohe Abschläge ein. Sollte der Arbeitnehmer hingegen den Vertrag aus eigener Tasche weiterhin bezahlen, setzt dies voraus, in einen teuren Individualtarif zu wechseln. Martin Gasche, Forschungsleiter am Center for the Economics of Aging, ist sich sicher, dass man mit einem entsprechenden Gesetz dieses Problem über Ausgleichszahlungen, mit denen sich die Versicherer gegenseitig entschädigen, lösen könnte.
|