Mehr Transparenz bei Versicherungen zu Altersvorsorge Bisher waren Versicherungsprodukte von der Kostenseite her nur wenig durchschaubar. Dank der Reformierung des Versicherungsvertragsgesetz werden die Kosten von Versicherungsprodukten für den Verbraucher nun weitaus transparenter. Dies verbessert die Situation für den Kunden enorm. Denn bei Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und auch anderen Versicherungen sind die Kosten die auf den Kunden zukommen sehr unterschiedlich. Nun ist vorgesehen das jeder Versicherer die Kosten auf Euro und Cent genau angeben muss....
Januar 2008 – Meilenstein in der Versicherungsbranche In der Vergangenheit musste man mitunter schon Rechtsexperte sein, um auch die letzten Paragraphen und Verklausulierungen beim Abschluss einer Versicherung – in besonderem Maße einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung - zu verstehen. Nicht selten wunderten sich Verbraucher über hohe Beiträge, niedrige Renditen und gesonderte Kosten. Wer seinen Vertrag in den ersten Jahren kündigte, sah bei der erhofften Rückzahlung der Prämien oft ganz in die Röhre.
Der 1. Januar 2008 gilt jedoch als Meilenstein in der Versicherungsbranche, als Meilenstein vor allem für die Versicherten. Denn mit dem überarbeiteten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurden die Rechte der Verbraucher gegenüber den Versicherungen grundlegend gestärkt. Bedeutendster Punkt ist die Dokumentationspflicht einer bedarfsgerechten Beratung durch den Makler. Diese erschwert es Schwarzen Schafen der Branche, unwissenden Kunden unnötige Versicherungen „aufzuschwatzen“. Ob Beteiligung der Versicherten an den „Stillen Reserven“ der Kreditinstitute, Streckung der Provisionskosten auf fünf Jahre oder Übernahme des Risikos einer Fehleinschätzung durch die Versicherungen, der gesetzliche Spielraum für Versicherer wurde durch das neue VVG erheblich eingeschränkt, die Position der Kunden entsprechend gestärkt. Weiterhin fehlende Transparenz vor allem bei den Kosten machte jedoch eine Überarbeitung der Verordnungen notwendig.
„wissen, was die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet“ Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin
Am 01. Juli 2008 schließlich traten die Nachbesserungen zu den im Januar beschlossenen Verordnungen in Kraft. Das Arbeitspapier mit dem etwas sperrigen Namen „Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen“ (VVG-InfoV) soll für Versicherungsnehmer mehr Transparenz in die anfallenden Kosten bringen. Geht es nach der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sollte „jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet“.
Bislang lag es für den Versicherten im Dunkeln, welcher Betrag seiner eingezahlten Prämien für die Deckung einmaliger und laufender Kosten verwendet wurde und welcher Betrag tatsächlich in den Vermögensaufbau floss. VVG-InfoV verpflichtet nun die Versicherer zur Ausweisung derjenigen Kosten, die in die zu zahlenden Versicherungsprämien eingehen. Dies betrifft zum einen die enthaltene Provision für den Makler oder Vermittler mitsamt allen anfallenden Vertriebskosten wie etwa Werbungskosten oder Kosten für die Antragsprüfung. Zum anderen müssen auch die periodischen Kosten für den Verwaltungsaufwand der Versicherung ausgewiesen werden.
Die Vorteile für den Kunden liegen auf der Hand: Mehr Transparenz im schier undurchdringlichen Dschungel der Versicherungsverträge stärkt die Entscheidungsfähigkeit maßgeblich. Versicherungsnehmer sollen nun die Möglichkeit haben, die Kosten verschiedener Anlagemöglichkeiten direkt miteinander zu vergleichen.
Versicherer hingegen betrachten die neue Verordnung argwöhnisch. Sie fürchten, mit ihrem Angebot gegenüber anderen Vorsorgeprodukten, die ihre absoluten Kosten nicht ausweisen müssen, ins Hintertreffen zu geraten.
Wie sieht nun aber die Praxis von VVG-InfoV aus? Seit dem 1. Juli 2008 sind Versicherer verpflichtet, dem Kunden ein Produktinformationsblatt vor Abschluss des Vertrages auszuhändigen. Dieses enthält die wichtigsten Eckdaten des Versicherungsvertrages, also auch die anfallenden Kosten. Diese müssen in Euro und Cent ausgewiesen sein, prozentuale Angaben genügen nach rechtlicher Verordnung nicht mehr. Bei einem Vergleich verschiedener Anlagemöglichkeiten ist es jedoch ratsam, die Entscheidung nicht ausschließlich von der Höhe der Kosten abhängig zu machen. Vielmehr sollte auch die Leistung der jeweiligen Versicherung berücksichtigt werden.
Zum sinnvollen Vergleich mit anderen Produkten weisen viele Versicherer in ihrem Produktinformationsblatt den Renditeeffekt aus. Dieser gibt an, in welchem Maße die veranschlagten Kosten in die Rendite der Geldanlage eingehen. Ein niedriger Faktor ist dementsprechend günstiger für den Verbraucher, vorausgesetzt die Versicherung wird nicht vorzeitig gekündigt.
Die Erfahrung der ersten Wochen hat jedoch gezeigt, dass nicht alles Gold ist, was auf dem Gesetzespapier noch so schön glänzte. Denn nur die kalkulierten Kosten müssen ausgewiesen werden, diese liegen in der Regel um 4 Prozent der Prämie. Die tatsächlich anfallenden Kosten könnten dagegen höher ausfallen. Zudem ist nur der Gesamtbetrag kenntlich zu machen. Eine Auflistung einzelner Kostenfaktoren wie etwa die Provision, die Antragsprüfungs- oder die Werbungskosten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bei den periodisch anfallenden Kosten sollten Kunden genau hinschauen. Etliche Versicherungsgesellschaften beschönigen die tatsächlichen Kosten mit einem jährlich anfallenden, festen Preis, der in Euro und Cent ausgewiesen wird. Hinzu kommt jedoch ein Wert X, der mit dem Deckungskapital multipliziert wird. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass seine Versicherung teurer für ihn wird, je mehr er eingezahlt hat. Auffällig niedrige Abschlussgebühren sind ebenso mit Vorsicht zu genießen. Mitunter kommt erst im Kleingedruckten der Hinweis zum Vorschein, dass diese beschönigend auf den Monat heruntergerechnet wurden.
Ein weiterer Stolperstein versteckt sich in der Zahlungsweise. Die meisten Versicherten zahlen ihre Prämien monatlich ein.
Dafür wird oft ein Zuschlag erhoben, der bei jährlicher Zahlweise entfallen würde. In den laufenden Kosten findet sich dieser jedoch nur selten wieder. Hier ist beim Vermittler im Vorfeld Klärungsbedarf vorhanden. Wer sich letztlich für eine Lebens-, Renten- Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden hat, sollte bedenken, dass der Verwaltungsaufwand für das Finanzinstitut nicht mit der Einzahlung der letzten Rate endet. Ein vergleichender Blick auf die laufenden Kosten während der Rentenphase kann helfen, bares Geld zu sparen.
Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen gibt Verbrauchern die Möglichkeit, über den Tellerrand eines unmündigen Kunden hinweg zu sehen. Dies bedeutet jedoch nur in den seltensten Fällen, dass der Kunde sofort über alle einmaligen und periodisch anfallenden Kosten bescheid weiß. Im Zweifelsfall sollte vor Abschluss des Vertrages immer der Makler oder Vermittler gefragt werden, schließlich ist auch dessen Provision Teil der ausgewiesenen Prämienhöhe.
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