ALG 2: Hartz-IV Gesetzesänderung soll Altersvorsorge besser schützen
Wie die Schwarz-Gelbe Koalition am Mittwoch bekannt gab, sollen weitreichende Verbesserungen und Erhöhungen von Hartz 4 erfolgen. Es ist das erste griffige Ergebnis der Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Regierung. Bei beiden Parteien standen das Thema „Hartz 4“ im Wahlprogramm, weshalb wohl diese erste schnelle Einigung erklärbar ist.
Vor allem das Schonvermögen wird erhöht und die Möglichkeiten für Zuverdienste sollen verbessert werden. Das wohl wichtigste: Immobilien werden künftig überhaupt nicht mehr auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden. Alle diese Änderungen führen zu besserem Schutz der private Altersvorsorge deutscher Bürger. Vor allem die eigenen vier Wände werden sicherer gestellt. Die Änderungen kosten den Staat ca. 350 Millionen Euro pro Jahr.
 Schutz der privaten Vorsorge: Verbesserungen für Langzeitarbeitslose kommen
Derzeitiger Stand ist, das man erst sein gesamtes Vermögen inkl. eigener Immobilien (hier steht dann der Verkauf oder die Beleihung an) aufbrauchen muss bevor man Hartz IV in Anspruch nehmen kann. Langzeitarbeitslose soll durch die Änderung des Gesetzes nun weit mehr von Ihrem Vermögen behalten dürfen.
1. Selbstbewohntes Haus oder Wohnung wird nicht mehr angerechnet und ist vorm Staat sicher
Derzeitiger Stand:
Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und Hartz4 in Anspruch nehmen möchte, der muss bisher das Eigenheim verkaufen und von dem Erlös leben, bis er Hartz 4 beantragen darf.
In der Praxis führt das tatsächlich dazu, das viele Menschen, die auf ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge gesetzt haben, im Falle von Hartz 4 das Eigenheim zu Geld machen müssen um davon zu leben. Je nachdem wie lange es dauert bis man wieder Arbeit findet, muss man so, die oft über Jahrzehnte vom Mund abgesparte Altersvorsorge verleben. Selbst wenn man schnell wieder einen Job bekommt. Ein Hausverkauf lässt sich nicht wieder Rückgängig machen. Wenn es lange dauert bis man wieder eine Arbeitsstelle bekommt ist evt. der gesamte Verkaufserlös und somit die komplette Altersvorsorge verlebt.
Steht einmal die Rente an, so muss man dann mit weitaus weniger Geld auskommen als geplant, da man nun Miete zahlen muss. Eine solche ungeplante Zusatzbelastung reicht bei vielen Menschen aus um im Rentenalter dann ein Sozialfall zu werden. Der derzeitige Stand von Hartz 4 ist in diesem Punkt als sehr unsozial (Mehr über die Problematik erfahren Sie auch im Artikel Altersvorsorge mit eine Eigenheim).
Geplante Änderung:
Hartz 4 soll nun dahingehend verbessert werden, das Selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr als Vermögen auf Hartz 4 angerechnet wird. Ist man auf Arbeitslosengeld II angewiesen, so muss man nun also nicht mehr die eigenen vier Wände verkaufen sondern das Eigenheim geniest besonderen Schutzstatus und bleibt somit bei der Berechnung von Hartz 4 komplett aussen vor.
2. Schonvermögen wird erhöht
Derzeitiger Stand:
Im Falle von Hartz 4 darf man derzeit nur 250 Euro pro Lebensjahr behalten. Alle restlichen Vermögenswerte müssen zu Geld gemacht werden um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Einem 40 jährigen bleiben z.B. 10.000 Euro die er behalten darf. Sein restliches Vermögen muss er für seinen Lebensunterhalt ausgeben bevor er Hartz IV-Leistungen bekommt. Auch Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Wertpapiere und andere Sparverträge zählen zum Vermögen und müssen gekündigt werden.
Dies ist besonders bei Kapitalbildenden Versicherungen für den Sparer schmerzlich. Denn man verliert durch deren Kündigung einen stattlichen Anteil vom Vertragswert und macht oft ein Minusgeschäft.
Ausnahme sind Riester geförderte Sparverträge. Diese müssen nicht aufgelöst werden und sind "Hartz Vier sicher".
Geplante Änderung:
Anstelle der bisherigen 350 Euro pro Lebens-Jahr soll der Satz nun verdreifacht werden aus 750 Euro. Der 40 jährige aus obigem Beispiel darf dann nicht mehr nur 10.000 Euro sondern 30.000 behalten. Das kann schon den ein oder anderen Sparvertrag retten der als Altersvorsorge vorgesehen war.
3. Hinzuverdienst soll erhöht werden
Grundlegend darf man zu seinem Arbeitslosengeld soviel dazuverdienen wie man möchte.
Ab einem gewissen Betrag streicht die Arbeitsagentur jedoch Geld.
Bisher gilt:
100 Euro pro Monat dürfen frei hinzuverdient werden. Möchte man im Rahmen eines Nebenjobs, geringfügigen Tätigkeit, 400 Euro-Job etc. mehr dazuverdienen so wird ein Teil davon auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Das soll sich ändern:
Die Grenzen für den zusätzlichen Gelderwerb sollen steigen, so das man mehr hinzuverdienen darf. Genaue zahlen liegen hier noch nicht vor. Bekannt ist aber, das vor allem Familien mit Kindern mehr dazugewinnen können durch eine Nebenberuf.
Wann greifen die Änderungen?
Wann die Neuerungen in Kraft treten ist noch offen. Denn evt. kann es auch eine rückwirkende Anerkennung geben.
Denn vielen Hartz4 Empfängern die bereits Ihr gesamtes Vermögen verloren haben werden es als nicht gerecht empfinden, das durch die Gesetzesänderungen nun andere Hartz4 Empfänger besser gestellt werden.
Der Sozialverband VDK erwartet eine Flut von Klagen.
"Wer schon Haus oder Versicherung opfern musste, wird die Regelung als schreiende Ungerechtigkeit empfinden. Viele werden vor Gericht ziehen"
So äusserte sich die VDK-Präsidentin Ulrike Mascher gegenüber der Blatt „Bild“.
Frau Mascher empfiehlt plädiert daher für eine ernsthafte Prüfung ob die Regelungen nicht Rückwirkend bis 2005 anerkannt werden sollten.
Bleibt abzuwarten ob und wann die Änderungen in Kraft treten und ab wann sie gelten werden
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vielleicht haben das die an den Koalitionsverhandlugen beteiligten Top-Experten
nur nicht gewusst, denn bis heute (April 2010) wurde hierzu gesetzlich nichts
geändert.