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Globale Finanzkrise - Altersvorsorge und Rente unter Druck?
Wednesday, 15. October 2008

Finanzkrise - Auswirkungen auf Rentenversicherung, Riester Rente und Co

Seit mehr als einem Jahr hält die internationale Finanzkrise, welche als nationale Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten von Amerika begann, die Wirtschaftswelt rund um den Globus in Atem. Börsen gehen auf und ab. Finanzkonzerne und Banken müssen Insolvenz anmelden oder sind auf Hilfe des Staates angewiesen. Die Finanzbranche hat das Vertrauen ins eigene System verloren. Kredite werden teurer und sind schwerer zu bekommen.




Krisenangst der deutschen ums Ersparte
Furcht vor Verlust der Altersvorsorge
Dies sind unter anderem die Hauptgründe dafür, das für die nächsten Jahre eine weltweite Rezession erwartet wird. Weniger Nachfrage und fehlende Investitionen werden für schwindendes Wirtschaftswachstum sorgen. So sagen es viele Experten voraus.

Doch wirkt sich dies alles eigentlich auf die finanzielle Versorgung der Deutschen im Alter aus? Wird nun unsere Rente geringer oder müssen wir Angst um unsere Altersvorsorge haben?

Nachfolgend finden Sie eine kurze Aufstellung mit aktuellen Meldungen und Analysen zu diesen Fragestellungen:


Staatliche Rente:
Der Sozialverband VdK z.B. befürchtet, das sich die Finanzkrise negativ auf die Renten auswirken wird. VDK Vorsitzenden Ulrike Maschner: "Ohne ein Prophet zu sein, lässt sich sagen: Die Rentner werden die Krise spätestens 2010 zu spüren bekommen".

Zwar sind für 2009 noch Erhöhungen in der Rente zu erwarten, aber das erwartete sinkende Wirtschaftswachstum, geringere Nachfrage und evt. damit verbundene sinkende Löhne und Beschäftigungszahlen könnten durchaus für eine Minderung der Altersrenten sorgen. Hintergund: Die Berechnung der monatlichen Altersrente ist an den Durchschnittsverdienst der deutschen Arbeitnehmer gekoppelt. Sinkt das Durchschnittseinkommen der Deutschen, dann sinkt auch die Höhe der Rente.

Von den Kurschwankungen und Liquiditätsproblemen ist die gesetzliche Rente allerdings nicht betroffen. Auch wenn grössere Finanzkonzerne (Banken oder Versicherungen) pleite gehen, sind Staatsrenten nicht direkt betroffen. Gegen unmittelbare Auswirkungen der Finanz- und Kreditkrise ist die Rente als resistent. Indirekt wird Sie jedoch durch die schlechte Wirtschaftslage beeinflusst.


Private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen:
Bei private Rentenversicherung und Lebensversicherung wird von dem Versicherungsunternehmen bei dem seinen Vertrag abgeschlossen hat das eingezahlte Kapital sowie die Mindestrendite (derzeit 2,25%) garantiert. Dies ist gesetzlich garantiert.

Zu diesen Garantierten Leistungen kommen im Normalfall noch Überschussanteile welche die Auszahlungssumme bzw. die private Rente um einiges erhöhen. Hier müssen Sparer nun durchaus Abstriche in Kauf nehmen. Denn die Überschussanteile sind nicht garantiert sondern eine Zusatzleitung der Versicherer. Kommt ein Versicherungsunternehmen in Schieflage oder hat sich verspekuliert, wirkt sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Überschussanteile der Sparer aus.

Was ist wenn das Versicherungsunternehmen nun aber komplett Pleite gehen würde?
Muss ein Versicherer Insolvenz anmelden und kann die Garantierten Leistungen für seine Kunden nicht mehr aufbringen, so springt der Sicherungsfonds (Protektor Lebensversicherungs-AG) ein und übernimmt die Verpflichtungen des Insolventen Versicherers. Die Sparer bekommen von dieser Auffanggesellschaft in diesem Falle Ihre Garantieleistungen ausgezahlt. Die Garantieleistungen sind derzeit 2,25% Mindestzins plus die selbst eingezahlten Beiträge.


Riester Rentenversicherungen:
Riester-Versicherungen sind genauso wie Lebens und Rentenversicherungen über das Sicherungssystem Protektor der Lebensversicherer abgesichert.


Fondsgebundene Versicherungen:
Fonsgebundene Lebens und Rentenversicherungen investieren in grossem Masse in Aktienfonds und andere Investmentfonds. Somit ist man hier von der Finanz-Krise direkt betroffen. Gehen die Börsenkurse bergab, so sinkt also auch der Vertragswert der Versicherung. Das Risiko liegt hier oftmals komplett beim Kunden. Ein vorzeitiger Ausstieg ist sehr teuer.


Riester Banksparpläne:
Wie bei allen Riesterrenten ist auch hier das selbsteingezahlte Geld sowie die staatlichen Zulagen zum Vertragsende garantiert. Man macht auf hier also auf jedenfall Plus und geht kein Risiko ein, wenn man den Riester Banksparplan nicht vorzeitig kündigt.

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der verwaltenden Bank greift die jeweilige Einlagensicherung der Bank. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier eine Maximalsumme von 20.000 Euro pro Bankkunde. Geht die eigene Bank Pleite, bekommt man also höchstens 20.000 Euro zurück.


Riester Fondssparpläne:
Bei einem Riester Fond ist man von den Kursschwankungen an den Börsen direkt betroffen. Sinken die Kurse, so sinkt auch das Guthaben, aus dem später einmal die Rente gestrickt wird. Dies ist aber kein Grund zur Panik. Da Riester Fondssparpläne auf lange Sicht angelegt sind macht es nichts wenn die Kurse ein paar Jahre im Keller sind. Der Average Costing Effect sorgt nämlich für einen ausgeglichenen Einkaufspreis. Ohnehin sind bei Riester Fondssparplänen, wie bei allen Riester-Produkten, alle eingezahlten Beiträge zu 100% garantiert, solange man den Sparvertrag nicht vorzeitig beendet.

Geht die Investmentgesellschaft allerdings Pleite, so sind die Guthaben der Sparer über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen abgesichert. Auch hier sind pro Kunde lediglich 20.000 Euro abgesichert.


Investmentfonds:
Hier ist man direkt von den Schwankungen an den Börsen betroffen und trägt das volle Risiko. Einzigster Lichtblick: Sind die Fondskurse unten, so kann man günstig Fondsanteile einkaufen um sie in ein paar Jahren wieder mit Gewinn abzustossen wenn die Preise wieder gestiegen sind. Investiert man regelmässig in Fonds, so kann man dies weiter tun und den Average Cost Effekt nutzen. So kann man auf lange Sicht auch trotz Bankenkrise von Fonds profitieren.


Betriebliche Altersvorsorgen:
Investiert man für die Betriebsrente in eine Pensionskasse oder eine Versicherung, so greift das gleiche Absicherungssystem wie bei Lebens und Rentenversicherungen. Investiert man jedoch in eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge, so muss der Arbeitgeber für die Garantie des Kapitals sorgen. Gerät der Arbeitgeber in Schieflage, so sind die Pensionsleistungen über einen Unternehmenszusammenschluss abgesichert bei dem der Arbeitgerber Pflichtmitglied ist. Hier übernehmen die anderen Unternehmen die zu erbringenden Leistungen eines Zahlungsunfähigen Arbeitgebers.




Kommentare (1)Add Comment
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geschrieben von Mike, December 02, 2009
Dieser Artikel ist eine tolle Vorlage für anstehende Prüfungen bei einem Studium im Versicherungsbereich mit Bezugnahme auf die Finanzkrise. Sehr schön!

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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 8. February 2009 )
 
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