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Rente mit 67 - Anhebung des Renteneintrittsalters |
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Monday, 9. August 2004 |
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Die Bundesregierung hebt das Renteneintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre an. Demnach müssen jüngere Jahrgänge mit einem langen Arbeitsleben rechnen.
Stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 beschlossen
Die Anhebung des Zugangsalter zur Staatsrente auf 67 ist beschlossene Sache. Die Anhebung erfolgt ab dem Jahr 2012 stufenweise und trifft vor allem jüngere Menschen. Ältere Menschen müssen mit keiner Rentenkürzung rechnen, wenn Sie vor einem Lebensalter von 67 Jahren in Rente gahen. Wer früher als 1947 geboren ist kann wie bisher ohne Abzüge mit 65 in Rente gehen. Für alle späteren Jahrgänge erolgt ab 2012 eine stufenweise Erhöhung des Regeleintrittsalters. Anfangs um einen Monat pro Geburtsjahr. Ab dem Jahrgang 1959 erfolgt eine Erhöhung um zwei Monate pro Geburtenjahrgang. Diese setzt sich fort bis zum Jahrgang 1964. Wer 1964 oder später geboren ist, wird in aller Regel bis 67 arbeiten müssen, wenn er keine Kürzung der Rente möchte. Es gibt Ausnahmen - teilweise ist ein früherer Renteneintritt auch ohne Kürzungen möglich
Wer 45 Jahre oder mehr Jahre gearbeitet hat (hierzu zählen auch Jahre für die Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und selbstständige Arbeit) kann Abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
Schwerbehinderte Menschen können mit 65 Jahren in abschlagsfreie Rente gehen. Wer früher Altersrente beantragt (frühestens mit 62), der muss mit eine Anzug von maximal 10,8 Prozent rechnen.
Witwenrente und Witwerrente ist nun ab einem Alter von 47 Jahren möglich.
Bergleute die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, können mit 62 Jahren Rente beantragen.
Altersrenten für Frauen wegen Arbeitslosigkeit. Stimmen die Rahmenbedingungen, so konnten bisher Frauen des Jahrgangs 1951 oder früher eine Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Dieses ältere Gesetz gilt wie bisher weiter.
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 21. April 2009 )
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-LG-
W.L.