| Bericht über angeblich falsche Rentenbescheide |
| Saturday, 17. November 2007 | |
|
Laut einem grossen deutschen Boulevardblatt sind ein Grossteil der Berechnungen in den Rentenbescheiden der deutschen Rentenversicherung schlichtweg falsch. Vor kurzem hat die deutsche Rentenversicherung dazu Stellung bezogen und den Sachverhalt in ein anderes Licht gerückt. Die "Bild" schrieb, das häufig Versicherungszeiten nicht berücksichtigt würden, falsche Krankenkassenbeiträge gezahlt würden und auch das die Renten in den neuen Bundesländern vorschnell bewilligt würden ohne letzte rechtliche Fragen zu klären.
Die Gründe warum es so viele Widerspruchsverfahren gäbe und warum so vielen von diesen auch stattgegeben wird (der Rentenbescheid also nochmal korrigiert wird) läge nicht grösstenteils an falschen Berechnungen oder Fehlverhalten des Personales der deutschen Rentenversicherung. Viele Versicherte kämen Ihrer Mithilfepflicht nicht nach und reichen die entsprechenden Nachweise zur Belegung der Versicherungszeiten nicht oder zu spät ein. Häufig aber kann nicht gewartet werden bis alle Nachweise vorliegen, sonst bekämen die betroffenen Rentner evt. keine Rente ausgezahlt. Die Erfassung der Vesicherungszeiten, welche für die Rentenhöhe Massgebend sind kann nur zusammen mit den zukünftigen Rentnern erfolgen und erfordert deren Mithilfe. Da sich angehende Rentner hier oft zu viel Zeit lassen muss die Rente erstmal festgesetzt werden (damit der Rentner überhaupt Geld zum Leben ausgezahlt bekommt) und dann müssen im Nachhinein mittels einem Widerspruchsverfahren die fehlenden Belege vorgelegt werden und die Rente neu festgelegt werden. Es läge daher nciht an der Rentenversicherung, das Versicherungs-zeiten nicht anerkannt werden sondern auch zum grossteil an den angehenden Rentnern die die nötigen Belege zu spät vorlegen. Das abrechnen falscher Krankenkassenbeiträge entbehrt, laut deutscher Rentenversicherung, jeder Grundlage. Das Verfahren zur Abrechnung der Krankenkassenebiträge sei voll automatisiert. Wenn ein Rentner also die Kasse wechselt, dann wird dieser Wechsel maschinell festgehalten und der Beitrag automatisch neuberechnet.
Zum Vorwurf, das die Renten von Ostdeutschen Bürgern voreilig festgesetzt werden, schreibt die Rentenversicheurng, das hier immer der aktuellen Rechtssprechung Rechnung getragen wird. Man müsse davon ausgehen, das dies richtig ist, solange keine anderen Urteile gesprochen werden. Solange die Rechtssprechung sich nicht ändert, müsse man davon ausgehen, das die aktuelle Rechtslage die Grundlage zur festsetzung der Renten sei.
weiterführende Links zu Thema:
2009: Tausende Rentenbescheide sind falsch
Als Favorit markieren
Als Email versenden
Hits: 2590 Kommentare (0)
![]() Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
|
| < zurück | weiter > |
|---|