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Lebensversicherungen als Altersvorsorge
Kapitalbildende Versicherungen (Lebens und Rentenversicherungen) eignen sich insbesondere wegen der Ausnahmeregelung bei der Abgeltungssteuer wieder als Modell der Vorsorgeplanung und.
Als Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparplan eignen sie sich besonders für sicherheitsbewusste Personen, die ihre Familie im Todesfall finanziell abgesichert wissen möchten und die einen Vermögensaufbau ohne Anlagerisiken wünschen. Ansonsten können diese Versicherungsarten nur wenig Vorteile bieten, denn Sie kombinieren eine Geldanlage mit einer Risikoabsicherung. Beides sollte man eigentlich trennen.
Die tatsächliche Ablaufleistung wird dabei von zwei Faktoren bestimmt: dem Garantiezins von zurzeit 2,25 % und dem Überschussanteil, der vom Anlageerfolg der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängt. Die Beiträge fließen in aller Regel in festverzinsliche Wertpapiere.
Als langfristige Alternative zu herkömmlichen Lebensversicherungen empfehlen viele Berater fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen (Misch-, Renten-, Aktien- oder Dachfonds).
Im Gegensatz zum reinen Fondsinvestment schlägt der Fiskus bei fondsgebundenen Versicherungen bei den jährlichen Ausschüttungen der Fonds nicht zu.
Auch nach 2008 bleibt es dabei, dass unter bestimmten Voraussetzungen lediglich 50 Prozent der aufgelaufenen Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind...Abgeltungssteuerfrei.
Jedoch wird oft verschwiegen das fondsgebundene Versicherungen für den Kunden das Negatives vereinen: Nämlich das Risiko von Investmentfonds und die teueren Kosten sowie die unflexibilität eines Versicherungsvertrages.
Tip:
Wer nicht auf die Renditechancen der Aktienmärkte verzichten möchte und mit Fonds für Alter vorsorgen will, der sollte sich Riester Fonds Sparpläne ansehen. Denn diese sind zu 100% abgesichert (Kapitalerhalt), kostengünstig und weitaus flexibler für Sparer als Versicherungen. Auch Riester Fonds sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.
Besteuerung von Kapitallebensversicherungen
Geht man bspw. von einem Spitzensteuersatz von 47,5 Prozent aus (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eingerechnet), bleiben keine 24 Prozent Abzüge übrig. Greift die Abgeltungssteuer auf andere Erträge wie Zinsen und Dividenden, fallen rund 28 Prozent Abzüge an (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Da die meisten kapitalbildenden Versicherungen im Rentenalter fällig werden, gilt meist ein geringerer Steuersatz.
Versicherungssparer können allerdings der Abgeltungssteuer nicht entgehen, wenn sie eine Renten- oder Kapitallebensversicherung ohne ausreichenden Todesfallschutz abschließen! Vorsicht ist daher vor so genannten Verträgen mit Abschirmwirkung gegeben, denn diese bieten keinen Schutz gegen die Abgeltungssteuer. Höhere Steuern zahlen also künftig all diejenigen, die ihr Vermögen unter dem Mantel einer Police abschließen.
Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden seit 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr sowie nach Ablauf von mindestens 12 Jahren ausbezahlt werden. Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungssteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat.
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