| Hinzuverdienst zur Rente. Nebenjob und Co |
| Sunday, 30. September 2007 | |
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Wieviel darf man hinzuverdienen, wenn man eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt?Antwort: "Normale" Rentner (Älter als 65)Alle Rentner die keine vorzeitige Rente beziehen (also alle die Älter als 65 Jahre alt sind und Rente bekommen), dürfen neben der Rente ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Diese Regelung gilt für jegliche Einkommensarten. Also z.B. für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, unselbständiger Arbeit, sowie auf Einkommen aus Vermietung/Verpachtung, Zinsen, private Renten und anderen Geldanlagen/Altersvorsorgen. Für den Hinzuverdienst werden allerdings Steuern und Sozialabgaben fällig. Ausnahme: Handelt es sich um einen Mini-Job, sogenannte 400 Euro Jobs, denn dann führt der Arbeitgeber einen Pauschalsatz ab und die Arbeit ist Sozialabgabenfrei. Abgabenlast überprüfenBevor eine Nebentätigkeit angetreten wird, sollte geprüft werden, in welchem Steuersatz man sich befindet. Dann gilt es festzustellen wieviel an Einkommen fehlt, um in den nächsthöheren Einkommenssteuersatz zu rutschen.Fehlt hier nicht mehr viel, so kann die Sache mit dem hinzuverdienen (was ja eigentlich die Rente aufbessern soll) nach hinten losgehen. Denn wenn Sie Aufgrund Ihres höheren Einkommens (das sie ja Dank der Nebentätigkeit haben) in die nächst höhere Einkommenssteuerklasse rutschen, müssen Sie mehr Steuern auf all Ihre Einnahmen zahlen. Daher ist es wichtig, erst zu prüfen, wieviel man noch hinzuverdienen kann ohne in den nächsten Einkommenssteuersatz zu rutschen. Frührentner und NebenjobAls Frührentner gilt, wer eine Altersrente bezieht und jünger als 65 Jahre alt ist. Gehören sie zu dieser Personengruppe, so können sie zwar eine Nebentätigkeit ausüben, müssen jedoch darauf achten, das Sie pro Monat nicht mehr als 400 Euro (Brutto) pro Monat hinzuverdienen. Zweimal im Jahr dürfen Sie diese Grenze überschreiten. Heisst: An 2 Monaten pro Jahr darf bis zu 800 Euro verdient werden. Wer mehr hinzuverdient bekommt nur noch einen Teil seiner Rente ausgezahlt. Auch hier gilt wie bei normalen Altersrentnen: Auf jede Tätigkeit als Angestellter werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Lediglich 400 Euro Nebentätigkeiten sind hiervon ausgenommen. Themenverwandte Beiträge: Private Sofortrente - Schnell bis ans Lebensende eine Zusatzrente kassieren Rente beantragen - So gehts Füllen Sie das folgende Formular aus, um ein kostenfreies Angebot und eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten anzufordern.Kommentare (3)
![]() geschrieben von diana steigmann, September 07, 2010
kann mir mal jemand sagen was ist ein Altersrent ist ??
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geschrieben von Blattschuss, October 05, 2010
Ich kann Roland (Kommentar 01) nur beipflichten. Die wichtigsten Infos fehlen. Mir fehlt zur Definition
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - Einkünfte aus selbtständiger Arbeit - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aus Spareinlagen und Geldverkehr auch noch eine Anmerkung zu Erwerbsminderungsrentnern (Schwerbehinderten. Mir persönlich wurde als Erwerbsminderungsrentner von der Rentenanstalt damit gedroht, dass man eine solche Rente ja auch wieder aufheben könne, wenn man arbeiten geht. Doch wer kann heute von einer solchen Rente auf "Hartz IV - Niveau" oder sogar noch knapp drunter, überhaupt noch leben !? Eigentlich müsste man sich arbeitsfähig melden und dann Hartz IV beantragen. Da würde es mir jedenfalls besser gehen als wie als Erwerbsminderungsrentner. Und, darf man sich nun auf selbständiger Basis z.B. Vermittlungsprovisionen verdienen ? Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
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| Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 ) |
- Einkünfte aus selbtständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Spareinlagen und Geldverkehr