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Hinzuverdienst zur Alter-Rente. Nebenjob und Co |
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Sunday, 30. September 2007 |
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Wieviel darf man hinzuverdienen wenn man eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt?
Antwort:
Normale Altersrentner (Älter als 65)
Alle Rentner die keine vorzeitige Rente beziehen (also jeder der Älter als 65 Jahre alt ist und Altersrente bezieht) darf neben der Rente ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Für den Hinzuverdienst werden allerdings Steuern und Sozialabgaben fällig (ausser es handelt sich um einen Mini-Job, sogenannte 400 Euro Jobs, denn dann führt der Arbeitgeber einen Pauschalsatz ab).
Aus diesem Grunde sollten Sie, bevor Sie eine Nebentätigkeit antreten erstmal prüfen in welchem Steuersatz Sie sich befinden und vor allem wieviel an Einkommen fehlt, um in den nächsthöheren Einkommenssteuersatz zu rutschen.
Fehlt hier nicht mehr viel, so kann die Sache mit der Nebentätigkeit (die ja eigentlich die Rente aufbessern soll) nach hinten losgehen. Denn wenn Sie Aufgrund Ihres höheren Einkommens (das sie ja Dank der Nebentätigkeit haben) in die nächst höhere Einkommenssteuerklasse rutschen, müssen Sie mehr Steuern auf all Ihre
Einnahmen zahlen.
Daher ist es wichtig immer erst prüfen, wieviel man noch hinzuverdienen kann ohne in den nächsten Einkommenssteuersatz zu rutschen.
Frührentner
Als Frührentner gilt: wer eine Altersrente bezieht und jünger als 65 Jahre alt ist. Gehören sie zu dieser Personengruppe, so können sie zwar eine Nebentätigkeit annehmen müssen jedoch darauf achten, das Sie pro Monat nicht mehr als 350 Euro hinzuverdienen.
Zweimal im Jahr dürfen Sie diese Grenze überschreiten. Heisst: An 2 Monaten pro Jahr darf bis zu 700 Euro verdient werden.
Wer mehr hinzuverdient bekommt nur noch einen Teil seiner Rente ausgezahlt. Auch hier gilt wie bei normalen Altersrentnen: Auf jede Tätigkeit als Angestellter werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Lediglich 400 Euro Nebentätigkeiten sind hiervon ausgenommen.
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