Rente
Renten an Hinterbliebene Angehörige
Saturday, 7. June 2008

Hinterbliebenrenten der deutschen Rentenversicherung


Eine Hinterbliebenenrente hat den Zweck, nach dem Tode eines Rentenempfängers oder Versicherten, dessen Hinterbliebenen mit einer Rente zu versorgen. Dabei ist darauf zu achten, dass Hinterbliebene nur direkte Verwandte sein können. Also Ehepartner, leibliche Kinder oder Kinder, die diesen gleichgestellt sind.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Gleichstellung von nicht verheirateten Paaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften. In der Satzung der deutschen Rentenversicherung ist eindeutig von dem Begriff Ehegatte die Rede. Diese Regelung zielt somit unmittelbar auf das Bestehen einer Ehe ab. Infolgedessen steht Lebenspartnern, auch eingetragenen, keine Hinterbliebenenversorgung aus dem Satzungs- und Tarifrecht zu.

Ein solcher Anspruch kann auch nicht mit einem Hinweis auf das Europarecht bzw. auf Bestimmungen des nationalen Rechts hergeleitet werden.



Waisenrente

Grundsätzlich haben alle ehelichen, oder diesen gleichgestellte Kinder einer verstorbenen Person, einen Anspruch auf Vollweisen-oder Halbwaisenrente. Als gleichgestellte Kinder werden zum Beispiel adoptierte Kinder bezeichnet. Dieser Anspruch kann geltend gemacht werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus kann Waisenrente bis zum Erreichen des fünfundzwanzigsten Lebensjahres gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzung vorliegen.


Das Kind befindet sich noch in einer Schul- bzw. Berufsausbildung, das Kind kann sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst oder nur eingeschränkt selbst versorgen, oder das Kind leistet ein freiwilliges soziales Jahr ab.

Verlängert sich die Zeit der Schul-oder Berufsausbildung durch den Zivildienst oder Grundwehrdienst, so verlängert sich der Anspruchszeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus um diese Zeit. Leistet man einen der beiden Dienste ab, so ist dies der deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. In der Regel reicht dazu der Einberufungsbescheid bzw. der Bescheid zum Antritt des Zivildienstes. Die Höhe der Vollwaisen-Rente beträgt 20% der Rente des Verstorbenen, die Höhe der Halbwaisenrente die Hälfte.



Witwen- und Witwerrente

Die Witwen- und Witwerrente hat die Aufgabe, die hinterbliebenen Angehörigen nach dem Tode des Versicherten bzw. Rentennehmers weiterhin finanziell zu versorgen. Einen Anspruch auf Witwenrente erwirbt man sich, wenn man zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten bzw. Rentenempfängers, mit diesem verheiratet war. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente erlischt, wenn der Witwer oder die Witwe erneut heiratet. Sollten sich Rentenansprüche aus Zusatzrenten auf freiwilliger Basis ergeben haben, so werden diese weiter gezahlt. Witwenrente wird auch nicht bezahlt, wenn die Dauer der Ehe weniger als zwölf Monate betrug. Eine Ausnahme besteht, wenn man der Rentenversicherung glaubhaft nachweist, dass die Ehe nicht zum dem Zweck geschlossen wurde, um Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung zu bekommen.


Es gibt drei unterschiedliche Arten der Witwen- und Witwerrente.



Die kleine Witwen-/ Witwerrente

Hinterbliebene erhaltenen 25% der Rente des Verstorbenen, wenn sie unter 45 Jahre alt sind und kein Kind erziehen. Diese Rente wird maximal für die Dauer von zwei Jahren bezahlt.


Die große Witwen-/Witwerrente


Die große Witwen-/Witwerrente enthält man, wenn man unter 45 Jahre alt ist und mindestens ein minderjähriges Kind großzieht. Aber auch Witwen oder Witwer, die bereits das fünfundvierzigste Lebensjahr abgeschlossen haben. In diesem Fall werden 55% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt.

Einen Anspruch auf 60% der Rente des Verstorbenen haben Hinterbliebene, deren Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und wenn eine der Ehegatten vor dem Jahr 1962 geboren wurde.



Kommentare (1)Add Comment
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frau
geschrieben von singer, February 25, 2010
wie ist das wenn der 16.03. 1984 verheiratet und 20.01. 1989 verstoben. ich habe erneut gehaeiratet am 20.11.1989. 7 Monate habe ich witwenrente bekommen. nach 20 jahre bin ich am 06.01.2010 gescheden. habe ich anspruh auf hinterbliebenerente. smilies/kiss.gif

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