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Wer zahlt meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Arbeitlosengeld 1 und 2?
Normalerweise setzt sich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der Höhe des Einkommens zusammen. Was aber, wenn man Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht? Da man hier über kein eigenes Einkommen verfügt, haben viele Angst, dass sie später keine Rente bekommen, da sie über lange Jahre nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit
Zeiträume, in denen man arbeitslos war, werden bei der Rente selbstverständlich berücksichtigt. Ob die Arbeitslosigkeit aber tatsächlich Auswirkungen auf die Höhe der späteren Rente haben wird, hängt davon ab, ob man Leistungen bezogen hat. Tatsache ist, dass man mit einer geringeren Rente rechnen muss, wenn man über einen längeren Zeitraum Unterstützung durch Arbeitslosengeld bekommen hat.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat nicht die Möglichkeit, selbst Beiträge für die Rentenversicherung zu bezahlen. In diesem Fall bezahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge jedoch weiter, so dass man auch später einen Anspruch auf Rente hat. Da das Arbeitslosengeld aber geringer ausfällt als das vorherige Einkommen, sind die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit an die Rentenversicherung auch entsprechend geringer. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass man einen geringeren Rentenanspruch hat.
Höhe der Rentenversicherungsbeiträge die eingezahlt werden
Wie hoch die Beiträge sind, welche die Bundesagentur für Arbeit an die Rentenversicherung weiterleitet, hängt größtenteils davon ab, wie hoch das Einkommen vor Bezug des Arbeitslosengeldes war. Die gesetzliche Rentenversicherung bekommt dann 80% der Beiträge, welche man vor Beginn der Arbeitslosigkeit von seinem erzielten Arbeitsentgelt abgeführt hat.
In Zeiten, in denen viele Menschen Angst davor haben, dass die spätere Rente nicht ausreicht, um den Lebensstandard halten zu können, bangen auch immer mehr Arbeitslose um ihre Zukunft. Immerhin sind sie darauf angewiesen, dass die Bundesagentur für Arbeit entsprechende Beiträge für sie abführt und damit gewährleistet, dass auch sie später Rente beziehen können.
Die Höhe der später einmal bezogenen Rente hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Vor allem der Zeitraum, in dem man Arbeitslosengeld bezogen hat, ist entscheidend dafür, wie hoch der Rentenanspruch später ist. Je kürzer der Zeitraum ist, in welchem die Bundesagentur für Arbeit das Abführen der Rentenversicherungsbeiträge übernommen hat, umso höher ist der Rentenanspruch.
Hartz IV
Normalerweise wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II so verfahren, dass man einen 400-Euro-Job als Berechnungsgrundlage annimmt. Für jeden Monat werden 400 Euro Bruttoverdienst angerechnet. Das würde bedeuten, dass für den Fall einer längeren Arbeitslosigkeit 40,80 Euro jeden Monat an die Rentenversicherung bezahlt werden. Jedes Jahr steigt dann die Rente um 2,17 Euro. Bezieht man hingegen Arbeitslosengeld I, erwirbt man in Deutschland einen Rentenanspruch von 21,25 Euro in den alten und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Würde man hingegen einen vollen Verdienst beziehen, wäre der Rentenanspruch in den alten Bundesländern 26,56 Euro, in den neuen Bundesländern könnte man mit einem Betrag von 23,34 Euro rechnen.
Eintritt in das Rentenalter
Es gibt aber auch einige Beschränkungen, wenn man durch Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II darauf angewiesen ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Rente bezahlt. Als Langzeitarbeitsloser darf man erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Rente gehen. Dann gibt es aber einige Abschläge, die bis zu 7,2 Prozent hoch sein können.
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