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Grundsicherung - soziale Absicherung durch das deutsche Rentensystem
Saturday, 7. June 2008

Grundsicherung durchd ie gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland


Die Grundsicherung stellt ein eigenständiges Sozialleistungssystem für ältere Menschen und dauerhaft Erwerbsgeminderte dar. Es hat im Grunde genommen nichts mit der herkömmlichen Sozialhilfe oder einer Rente zu tun.

Die Regelung zur Grundsicherung wurde am 1. Januar 2003 von der Bundesregierung beschlossen. Sozialhilfe und Grundsicherung unterscheiden sich dahingehend, dass kein fester Betrag zur Auszahlung kommt, sondern nur bedarfsorientiert nach den tatsächlichen Bedürfnissen gezahlt wird. Allerdings orientiert sich die Höhe der Grundsicherung im Wesentlichen an der Höhe der Sozialhilfe, weist jedoch einige Leistungsverbesserungen auf.
So sind zum Beispiel Kinder nicht unterhaltspflichtig, wenn sie weniger als 100 000 € im Jahr verdienen. Erben sind nicht verpflichtet, die erhaltenen Leistungen des Erblassers zurückzahlen zu müssen.

Die Auszahlung der Grundsicherung erfolgt grundsätzlich in Form von Geldleistungen und nie in Form von Sachleistungen z.B. durch Kleiderspenden oder Gutscheine. br>


Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Personen, die älter als 65 Jahre sind oder die mindestens 18 Jahre alt und voll erwerbsgemindert sind und Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Grundsätzlich ist ein fester Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Bedingung.


Als voll erwerbsgemindert gilt, wer nicht in der Lage ist, auf dem freien Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, und für den es nicht wahrscheinlich ist, dass sich an der Situation etwas ändert.
Zu dieser Personengruppe zählen auch Menschen mit Behinderungen, die nicht dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


Mit der Grundsicherung soll sichergestellt werden, dass die oben genannten Personengruppen genug Geld zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Personen, die eine ausreichende Rente beziehen haben nicht das Recht, Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Zur Feststellung des Leistungsanspruchs wird immer das eigene Einkommen und Vermögen und das des Ehegatten oder Lebenspartners zugrunde gelegt. Ausgehend davon, was man im Monat zum Leben hat und davon, was man im Monat zum Leben braucht, wird die Höhe der Grundsicherung errechnet. Dies wird praktisch als Aufstockung zu dem vorhandenen Einkommen eingesetzt.



Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

Von dem Bezug der Grundsicherung sind Personen ausgeschlossen, die Leistungen beziehen, die sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ableiten. Personen, die selbst in den letzten zehn Jahren ihre finanzielle Misere verschuldet haben und Personen, deren Eltern oder Kinder mehr als 100.000 € im Jahr verdienen.



Wie errechnet sich die Höhe der Grundsicherung?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Höhe der Grundsicherung immer unterschiedlich ist. Sie orientiert sich immer am vorhandenen Einkommen oder Vermögen. Als Faustregel ist zu sagen, dass monatliche Einkünfte vom jeweils höchsten Grundsicherungsatz abgezogen werden. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist der auszuzahlende Betrag. Sollte die Grundsicherung und das eigene Einkommen nicht ausreichen, so ist zu prüfen, ob nicht noch zusätzlich ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Da die Regelsätze für die Grundsicherung von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ist es ratsam, den regionalen Satz beim Grundsicherungsamtes erfragen.



Grundsicherung umfasst aber auch noch weitere Leistungen des Grundsicherungsamtes. So zum Beispiel Unterstützung bei der Beantragung anderer Sozialleistungen wie Wohngeld.

Weiterhin umfasst die Grundsicherung Leistungen, die die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abdecken sollen.

Wenn Sie zur Miete leben, zählen dazu grundsätzlich die Neben- und Heizkosten und bei Eigentumswohnungen die tatsächlich zu tätigenden Ausgaben. Allerdings behält sich das Grundsicherungsamt ein Einspruchsrecht vor. Gezahlt wird nur, wenn die Unterkunftkosten angemessen sind. Was als angemessen gilt, wird von den einzelnen Ämtern sehr unterschiedlich ausgelegt.
Leben Bezugsberechtigte dauerhaft in einem Heim, werden als Unterkunftkosten die Kosten zugrunde gelegt, die in einem durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalt entstehen.


Die Grundsicherung umfasst auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings nur bis zu einer Höhe, die etwa so hoch ist, wie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis der Klasse G haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 20%. Dies soll dazu dienen, Menschen, die aufgrund einer Gehbehinderung nicht in der Lage sind, normale Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen, den Mehraufwand zu ersetzen, den Sie beispielsweise für die Fahrt mit einem Taxi aufwenden müssen.



Was gilt als Einkommen oder Vermögen in Bezug auf die Grundsicherung?

Grundsätzlich das eigene Einkommen oder Vermögen, aber auch das Einkommen und Vermögen ihres Ehegatten wenn sie nicht getrennt leben. Ebenso das Einkommen und Vermögen eines eheähnlichen Lebenspartners. Das Vermögen des Lebenspartners wird nur insoweit zur Deckung des eigenen Grundsicherungsbedarfs herangezogen, sofern es den Grundsicherungsbedarfs des Lebenspartners übersteigt. Nicht abgezogen werden dürfen das Einkommen und Vermögen anderer Verwandte, z.B. ihrer Kinder, auch wenn sie im selben Haushalt Leben.
Ebenso werden die Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Eltern bei der Grundsicherung nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen höher als 100.000 € pro Jahr ist.


Das Grundsicherungsamt hat kein Recht, sie nach der Höhe des Einkommens ihrer Eltern oder Kinder zu fragen. Es dürfen nur Fragen gestellt werden, die Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens erlauben. So z.B. die Frage nach dem Beruf. Erst wenn es aufgrund dieser Angaben Anhaltspunkte für ein Überschreiten der 100.000 € Grenze gibt, sind Fragen nach der Einkommenshöhe erlaubt. Vom Grundsicherungsbedarfs dürfen jedoch Beträge abgezogen werden, die sie als Geldleistungen von ihren Verwandten erhalten.




Kommentare (3)Add Comment
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zur Grundsicherung
geschrieben von Bernd, July 29, 2009
Es liest sich ganz nett, aber wenn man dann selbst betroffen ist
und diese Grundsicherung beantragen muss, weiß man erst recht wie
demütigend diese Bettelei auf den Ämtern ist.
Übrigens habe ich erst hier erfahren das es 20% mehr gibt wenn
mann Gehbehindert ist.

EU Rentner,Habenichts und Mensch dritter Klasse

Ps. Weil ich Rentner bin bekomme ich auch keinen Dispokredit
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zu meinem Kommentar
geschrieben von Bernd, July 29, 2009
Eigentlich wollte ich etwas anders schreiben, habe aber das wichtigste
vergessen:
Warum wird nicht smilies/angry.gif die Rente in der Höhe ausgezahlt, dass man davon leben kann? Aber nein, es wird jeder Tag der fernsten Vergangenheit herangezogen und dann genau bis nach dem Komma berechnet.
Es könnte, sollte doch möglich sein eine Pauschal Rente, eine Mindestrente
festgelegt werden können...............
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muss noch mal kotzen..äh.schreiben
geschrieben von Bernd, July 29, 2009

Zitat aus dem Artikel:

Mit der Grundsicherung soll sichergestellt werden, dass die oben genannten Personengruppen genug Geld zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Personen, die eine ausreichende Rente beziehen haben nicht das Recht, Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Hinter das soll gehören drei dicke Fragezeichen, jedenfall hilft mir die
Grundsicherung nichts, nach dem Abzug der Miete, ist mein Konto
leer....... und da ich Gehbehindert bin kann ich mir mit dem Schwerbeschädigtenausweis fast den Hintern wischen, was nützt mir z.Bp ein kostenloser Museumsbesuch

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