Rente
Gesetzliche Rentenversicherung - staatliche Rente
Thursday, 17. May 2007

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland

Rententräger und Rentenkassen des Bundes verwalten die Rente
Beim Weg in die Rente wird man durch die deutsche Rentenversicherung versorgt
In Deutschland übernimmt die staatliche Rentenversicherung die Grundversorgung Ihrer Mitglieder im Ruhestand mittels einer Altersrente. Des weiteren erbringt Sie Leistungen im Falle der Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) und Tod (Hinterbliebenenrente).  Im Falle der Altersrente zahlt Sie eine monatliche Rente (regelmässige Geldzahlungen) an alle derzeitigen Rentner aus, die Mitglied in dieser staatlichen Versicherung sind.  Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und somit im Gesetz verankert. Die Grundlage der GRV liegt daher im Sozialgesetzbuch.



Anders als bei der privaten Vorsorge, wird die Rente der derzeitigen Rentner nicht aus deren vorher angesparten Vermögen gezahlt, sondern die Nichtrentner die derzeit Beiträge einzahlen, übernehmen mit diesen Beiträgen die Versorgung der derzeitigen Rentner. Alle Beiträge die in die gesetzl. Renten-Versicherung eingezahlt werden, werden demnach direkt wieder an die aktuellen Rentner als Rente weitergereicht. Dieses Finanzierungsystem nennt man auch Umlageverfahren oder Generationenvertrag. Alle Beitragszahler finanzieren so die Rente der Rentenemfänger, die sich bereits aus dem aktiven Arbeitsleben verabschiedet haben. Die Beitragszahler erwerben dadurch einen Anspruch auf eine eigene Rente.  


Verschiedene Einflüsse sind dafür verantwortlich das die gesetzliche Rentenversicherung lediglich nur noch die Grundversorgung Ihrer Mitglieder sicherstellen kann. Hauptgründe sind Jahrgänge mit wenig Geburten sowie die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

Des weiteren Tragen z.B. die folgenden Gegebenheiten dazu bei, das der Generationsnvertrag immer mehr ins wanken kommt:
- Hohe Arbeitlosenzahlen (denn dann fehlen Beitragszahler),
- steigende Lebenserwartung (denn je Älter ein Mensch wird, umso länger bezieht dieser auch Rente, was wiederum höhere Kosten im Rentensystem verursacht),
- Rentenansprüche von Personen die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben (z.B. Personen die Eingebürgert wurden und deren vor der Einbürgerung geleistete Arbeitszeit vom deutschen Rentensystem annerkannt wird),
- Kinderlosigkeit in der Gesellschaft (denn je weniger Kinder geboren werden, umso weniger neue Beitragszahler bekommt das Rentensystem).


Dies führt dazu das das Umlageverfahren aus dem Gleichgewicht gerät. Denn der Generationenvertrag funktioniert nur dann, wenn es genügend Beitragszahler gibt, die die derzeitigen Rentner finanzieren können. Gibt es zu wenig Beitragszahler oder zu viele Rentner, dann gerät das System wanken. Diese Entwicklung findet derzeit in Deutschland statt.


Die Rentner werden zahlenmässig immer mehr und die Beitragszahler werden weniger. Es müssen also immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner finanzieren. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn man die Beiträge für die Erwerbstätigen erhöht oder die Renten der Rentner kürzt. Ein andere Weg diese Problem zu bekämpfen ist, die Leistungen der Rentenkassen einzuschränken. Diverse Massnahmen wurden eingeleitet durch die Rentenreform. Daraus resultierte z.B. die Rente mit 67.


Die meisten Rentner werden einmal weniger staatliche Altersrente bekommen, als Sie eigentlich benötigen. Daher ist es heutzutage vor allem für jüngere Menschen nötig private Altersvorsorge zu betreiben, um die zukünftige gesetzliche Rente aufzubessern.


Nachfolgend erhalten Sie weitere Infos und Tips zum staatlichen Rentensystem.

Wer versichert ist und wer Anspruch auf Rente vom Staat hat
In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wer alles Anspruch auf die staatliche Altersrente hat, wer automatisch und wer freiwillig versichert ist. Denn nur wer auch einzahlt, hat einmal Anspruch auf Altersrente.
mehr: Wer Anspruch auf Altersente hat

Wieviel Rente man bekommt und was dafür zählt
In diesem Artikel erhalten Sie Infos darüber wo Sie erfahren können wieviel Rente Sie wahrscheinlich einmla bekommen werden. Des weiteren Erfahren Sie, wie die Rente berechnet wird und welche Faktoren Einfluss auf die Höhe der Staatsrente nehmen.
mehr: Rentenberechnung und Rentenhöhe

Was von der Rentenversicherung erwarten kann - Leistungen für Versicherte
Die deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Mitgliedern nicht nur die allseits bekannte Altersrente. Auch bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit bietet sie finanzielle Unterstützung. Ausserdem werden Witwen und Waisen durch das Rentensystem versorgt.
mehr: Leistungen und Dienste der Rentenversicherung

Was im Alter an Rente fehlt
Lesen Sie, wie Sie berechnen können wieviel Einkommen Ihnen im ALter fehlt. So erfahren Sie welchen Bedarf Sie ungefähr durch die private Altersvorsorge decken sollten.
mehr: Rente - soviel sollten Sie zusätzlich vorsorgen






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Kommentare (3)Add Comment
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Versicherungsfachmann
geschrieben von Werner Schlemo, February 20, 2009
Die Rente aus der Gesetzlichen Renten-Versicherung (GRV) ist k e i n e
"staatliche" Rente ! Der Staat zahlt keinen einzigen Cent in die GRV - vielmehr entnimmt er seit 50 Jahren Milliardensummen für GRV-Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, nämlich für der GRV aufgebürdete Zahlungen, die zwar notwendig sind, aber eigentlich von der Allgemeinheit, dem ganzen Volk, also aus Steuermitteln getragen werden müssten und nicht von den Beitragsahlern zur GRV allein. Die Politiker entnehmen mehr Geld aus den Rentenkassen als sie hineintun. Es wurde jedes Jahr ein als - angeblicher "Zuschuß" deklarierter Betrag aus Steuermitteln an die GRV überwiesen, aber das waren k e i n e Z u s c h ü s s e
zu den Renten", sondern unzureichender Ersatz für versicherungsfremde Leistungen, welche von der GRV für die Regierung v e r a u s l a g t werden, wobei jedoch ein Fehlbetrag entsteht, der mit den immer noch vorhandenen Beitragsüberschüssen von den Beitragszahlern getragen werden muss - weil deren Ersatz aus Steuermitteln für diese Auslagen nicht in ausreichender Höhe
erfolgt. Auf diese Weise sind seit Abschaffung der Kapitaldeckung der GRV und Einführung des Umlageverfahrens, also seit 1958 jährlich mehrstellige Milliarden-Beträge zweckentfremdet worden. Siehe (in Inernet): "Im Bundestag notiert:
Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung",
"Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - Drucksache 16/1452 v. 10.05.2006:
>>Kleine Anfrage - Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung für versicherungsfremde LeistungenDie Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen - denn aus den Grundrechten folgt kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsmäßig eingerichteten Zwangsverbandes (!) auf generelle Unterlassung (!) einer bestimten Verwendung öffentlicher (!) Mittel.
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Versicherungsfachmann
geschrieben von Werner Schlemo, February 20, 2009
Es fehlen Angaben über die Entscheidung des BVerfG in der vorangegangenen Meinngsäußerung nämlich Az 1 BvR 1498/94, BVerfG am 28.10.1994 - Vb zu versicherungsfremden leistungen - Dieser Entscheidung zufolge muß angenommen werden, dass es die Beitragszahler zur GRV nichts angeht, was die Politiker mit den Beiträgen der Versicherten anstellen. Die Auslassung von Teilen des Kommentars ist sinnentstellend. Der von einem Polizeibeamten ermittelte Betrag von 524,775 Milliarden entnommener, versicherungsfremd verwendeter Beiträge wurde auch ausgelassen, (Günter Völker, Rentenklautabelle v. 8.Aug.200smilies/cool.gif ebenso der Hinweis auf eine im Internet veröffentlichte Tabelle des "Büros gegen Altersdiskriminierung: Warum sind die Rentenkkassen leer" wie die Behauptung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, es "gibt keine zweckentfremdeten finanziellen Mittel in der GRV" (Pet. 3-15-15-8207-013225 -Beschlussbegründung v. 15.02.2005) trotz der nachweisbaren Zweckentfremdung von Beitragsüberschüssen, die auch der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger bereits am 30. Okt. 1996 anläßlich einer Tagung beklagte: "Erneut appellierte Husmann (Vorsitzender) an die Politik, der Rentenversicherung nicht ständig neue versicherungsfremde Leistungen aufzubürden, ohne dass diese über einen entsprechend höheren Bundeszuschuss von den Steuerzahlern finanziert werden..."
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Versicherungsfachmann
geschrieben von Werner Schlemo, February 20, 2009
Die Milliardensummen aus Steuermitteln, welche jetzt für die "private Altersvorsorge" fließen, hätte man besser für die von der Politik ruinierten Gesetzllichen Rentenversicherung verwenden sollen - sogar der Minister a.D. Norbert Blüm ("die Renten sind sicher") spricht neuerdings von "Gehirnwäsche" und von "den Brandstiftern, die Feuerwehr spielen" im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Sozialversicherung. Und der ehemalige Sozialversicherungsexperte Rudolf Dreßler meinte schon 1997 in einer Bundestagsrede, die angebliche, aber unzutreffende Ursache für die Rentenprobleme - der demographische Faktor - sei ein "psweudowissenschaftliches Alibi für Rentenkürzungen".

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