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Die Berechnung des Rentenfreibetrages im zweiten Rentenjahr |
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Tuesday, 18. September 2007 |
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Warum wird der Rentenfreibetrag erst im 2. Rentenjahr ermittelt? Antwort: Weil die meisten Renter im 1. Rentenjahr noch nicht die Rente für ein ganzes Jahr bekommen haben. Da der Rentenfreibetrag pro Jahr gilt, kann er auch nur richtig berechnet werden, wenn ein Rentner bereits ein komplettes Jahr seine volle Rente erhalten hat (denn die Jahresrente dient als Grundlage um den Renten-Freibetrag zu berechnen).
Da nur die wenigsten Rentner exakt am 1. Januar in Rente gehen (dann wäre auch eine Berechnung im 1. Rentenjahr möglich), wird mit der Berechnung des Rentenfreibetrags gewartet bis der Rentner wenigstens ein Jahr lang seine vollen Rentenbezüge erhalten hat.
Dies ist meistens im 2. Jahr der Fall. Dann kann aufgrund der Rente, die man im 2. Rentenjahr bekommen hat, kann der Rentenfreibetrag berechnet werden. Dieser berechnete Rentenfreibetrag entspricht dem Anteil der Rente, den der Rentner pro Jahr nicht versteuern muss und ändert sich nicht mehr.
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Ich habe mehr als 40 Jahre gearbeitet und bekomme gerade einmal ca.6% der Abgeordneten Gehälter als ist dann meine Rente.
Und diesen Betrag soll ich noch versteuern,denn das ist ein Abzocke von der Regierung der Rentner.