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Die Berechnung des Rentenfreibetrages im zweiten Rentenjahr
Tuesday, 18. September 2007

Warum wird der Rentenfreibetrag erst im 2. Rentenjahr ermittelt?

Antwort:
Weil die meisten Renter im 1. Rentenjahr noch nicht die Rente für ein ganzes Jahr bekommen haben. Da der Rentenfreibetrag pro Jahr gilt, kann er auch nur richtig berechnet werden, wenn ein Rentner bereits ein komplettes Jahr seine volle Rente erhalten hat (denn die Jahresrente dient als Grundlage um den Renten-Freibetrag zu berechnen).



Da nur die wenigsten Rentner exakt am 1. Januar in Rente gehen (dann wäre auch eine Berechnung im 1. Rentenjahr möglich), wird mit der Berechnung des Rentenfreibetrags gewartet bis der Rentner wenigstens ein Jahr lang seine vollen Rentenbezüge erhalten hat.

Dies ist meistens im 2. Jahr der Fall. Dann kann aufgrund der Rente, die man im 2. Rentenjahr bekommen hat, kann der Rentenfreibetrag berechnet werden. Dieser berechnete Rentenfreibetrag entspricht dem Anteil der Rente, den der Rentner pro Jahr nicht versteuern muss und ändert sich nicht mehr.


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Kommentare (3)Add Comment
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Versteuerrung der Rente
geschrieben von Günter Sattler, June 29, 2009
Renten versteuern einverstanden,aber dann sollen auch alle Vom kleinsten Abgeordneten ob im Stadtrat oder Bürgermeister,Abgeordneter und alle wer im Bundestag sitzt Rente bezahlen müssen.
Ich habe mehr als 40 Jahre gearbeitet und bekomme gerade einmal ca.6% der Abgeordneten Gehälter als ist dann meine Rente.
Und diesen Betrag soll ich noch versteuern,denn das ist ein Abzocke von der Regierung der Rentner.
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Steuer- und Rentenabzocke
geschrieben von Schroeder, October 30, 2010
Politiker haben inzwischen vergessen, das Arbeitnehmer (Bürger) dafür sorgen das sie ihre Gehälter bekommen. Wenn keiner mehr arbeitet nichts mehr zusammen baut für die Betriebe, dann nix mehr große Gewinne, Gehälter und Ausschüttungen f. Aktionäre. Dann Staat pleite, also sollte der Staat/Regierung sich mal wieder auf das besinnen, was der wählende Bürger ihm als Aufgabe aufgetragen und nicht so tun als wäre der Bürger nur noch eine Melkkuh, sonst droht eines Tages Bürgerkrieg. smilies/grin.gifsmilies/grin.gifsmilies/grin.gif so denken viele, mögen es nur nicht aussprechen!
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...
geschrieben von Sanne, March 07, 2012
Die Pensionen von Beamten werden im übrigen schon seitjeher versteuert. Das zum Thema Gleichbehandlung. Denn auch ein Polizist im mittleren Dienst oder ein Schließer in der JVA sind meist Beamte, und diese verdienen nicht die Welt, sondern ein auch bei Angestellten übliches Gehalt. Zudem sollte man vielleicht wenn man die Renten vergleicht auch erstmal das vorherige Einkommen vergleichen. Denn die Rente/Pension folgt dem Einkommen.
Dass wir jüngeren privat vorsorgen müssen, ist inzwischen zudem wohl klar.

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