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Rentenversicherungen mit Fonds - Die Geldanlage Zwitter



Rente per Fondspolice - Chance auf hohe Renditen mit viel Risiko


Eine private Renten-Versicherung mit Investmentfonds (Fonds-gebundene Versicherung) vereint eine Private Rentenversicherung mit einem Investmentfonds-Sparplan. Die Beiträge des Kunden fliessen bis zu 100% in Investmentfonds. Gleichzeitig bleibt die Vertragsgrundlage aber die einer Rentenversicherung. Bei Altverträgen gibt es, im Gegensatz zur konventionellen Rentenversicherung, keine sichere Auszahlung. Die Ablaufleistung dieser Verträge ist direkt an die Entwicklung der Börsen gekoppelt.

Anders bei neueren Verträgen. Alle Policen die ab Juli 2010 verkauft wurden müssen die Angabe einer garantierten Rente beinhalten. Das bietet dem Kunden mehr Sicherheit.



Die Mischung aus Versicherung und Fondssparplan beschert dem Kunden Vor und Nachteile. Vorteil ist vor allem die günstige Besteuerung der Rente. Nachteilig für den Sparer wirkt sich jedoch aus, das eine Rentenversicherung weitaus mehr kostet als andere Geldanlagen. Diese hohen Kosten drücken den Ertrag.

Ausserdem ist es schwerer möglich aus dem Vertrag auszusteigen ohne Verlust zu machen. Wer in den ersten Vertragsjahren kündigt bekommt sehr viel weniger ausgezahlt, als er/sie eingezahlt hat. Der Sparer trägt das volle Risiko und macht im schlechtesten Fall ein grosses Minus.



Sicherheit kostet Extra


Bei einer Fondspolice werden die Beiträge zu einem mehr oder weniger grossen Teil in Aktienfonds, Geldmarktfonds oder Rentenfonds investiert. Je grösser der Anteil vom Beitrag, der in Fonds investiert wird, umso höher sind die Ertragschancen aber auch gleichzeitig das Risiko. Denn Investmentfonds sind von den Börsen abhängig. Sinken die Börsenkurse so schrumpft auch das Vermögen im Versicherungsvertrag.


Zwar müssen Versicherungsunternehmen bei Verträgen die ab Juli 2010 abgeschlossen wurden, eine Mindestrente garantieren, diese kann aber trotzdem noch sehr niedrig ausfallen. Problem für den Sparer: Entwickeln sich die Fondspreise schlecht, kann es trotz garantierter Mindestrente passieren, das man weniger zurückbekommt als man eingezahlt hat. Die hohen Kosten und das unflexible Korsett eines Versicherungsvertrages einer privaten Rentenversicherung muss der Sparer trotzdem in Kauf nehmen.



Es kann bei einem solchen Vertrag also durchaus passieren, das man weniger wiederbekommt als man eingezahlt hat. Tritt dieser Fall ein, dann verringert sich die private Rente deutlich. Zwar bieten viele Gesellschaften auch Versicherungen mit einer garantierten Rente an. Für diese Garantie zahlt der Kunde dann allerdings auch einen höheren Beitrag, da solche Garantien dem Kunden als Kosten belastet werden.



Riester-Policen bringen den Vorteil des vollständige Kapitalschutzes
Wer zu dem geförderten Personenkreis gehört und die Riester-Zulagen beantragen darf der sollte sich nach einer fondsgebundenen Riester-Versicherung umsehen. Es handelt sich dabei um eine normale Fondspolice. Jedoch spendiert der Staat zusätzlich die Riester-Förderung und das wichtigste: Der Versicherer muss dem Sparer garantieren bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Sparbeiträge zzgl. der staatlichen Zulagen auszuzahlen.



Problem der langfristigen Bindung - Umschichtung des Fondskapitals


Bei jeder Renten-Versicherung
mit Fonds stellt die Versicherungsgesellschaft einige Fonds zur Auswahl, in die das Geld investiert werden kann. Während der Laufzeit kann man auch zwischen den einzelnen Fonds wechseln.

Jedoch ist dieser Wechsel nur auf die Fonds begrenzt, die im Antrag/Versicherungspolice vermerkt sind. Man sollte immer versuchen in einer Phase mit niedrigen Fondskursen zu kaufen und in Phasen mit hohen Kursen (also dann wenn der Fonds eine Wertsteigerung erfahren hat) wieder in einen anderen Fonds mit niedrigem Kurs zu investieren. Man nennt dies Gewinnsicherung. Es geht dabei darum einmal erreichte Kursgewinne zu sichern, damit man diese nicht wieder durch einen evt. Börsencrash verlieren kann. Wichtig hierbei: Je näher das Vertragsende (Rentenbeginn) rückt, muss in sichere Fonds umgeschichtet werden. Je mehr die Laufzeit des Vertrags vorangeschritten ist, umso mehr sollte man in Geldmarktfonds und Rentenfonds und weniger in Aktienfonds seinen Beitrag investieren. Denn Aktienfonds bieten zwar die besten Chancen auf hohe Gewinne, bergen aber auch das grösste Risiko. Damit das Geld für die Rente zum Vertragsende pünktlich zur Verfügung steht sollte man daher bereits einige Jahre vor Vertragsende erzielte Gewinne in sichere Fonds (Renten und Geldmarkfonds) umschichten.


Laufen alle Fonds der Versicherung schlecht, so kann man nur hoffen das es irgendwann wieder Bergauf geht. Hat man sehr viel Pech, und die Fonds im Vertrag sind zum Renten-Stichtag nur wenig Wert bieten viele Versicherer die Möglichkeit die Fonds ins eigene Depot zu übernehmen damit man auf steigende Kurse warten kann.



Ausstieg nur schwer möglich


Wer eine fondsgebundene Versicherung
abschliesst sollte sich darüber im klaren sein das der Ausstieg in den ersten Jahre nur mit Verlusten möglich ist. Grund dafür sind die hohen Kosten. Darin enthalten sind einmalige Gebühren wie z.B. die Provision für den Versicherungsmakler oder die Abschlussgebühr (beträgt ca nach Versicherer 1-6% der Vertragssumme). Als ständig wiederkehrende Kosten treten Posten wie z.B. der Ausgabeaufschlag für die Fonds und Depotgebühren auf. Viel merkt der Kunde davon nicht, denn er zahlt all diese Gebühren komplett mit den Beiträgen der ersten Jahre ab. Die meisten Anbieter verteilen diese Kosten auf die ersten 5-8 Jahre.



Möchte man in den ersten Jahren aus dem Vertrag aussteigen, dann ist der Rückkaufswert der Versicherung sehr gering. Der Versicherer zahlt meist weniger aus als der Kunde eingezahlt hat. Daher gilt: Wer einmal unterschrieben hat, sollte den Vertrag am besten auch bis zum Ende behalten. Auch wenn man die Beiträge nicht mehr aufbringen kann sollte man nicht kündigen sondern lieber versuchen den Vertrag beitragsfrei zu stellen.



Steuervorteile bei Rentenbezug


Würde man keine Rentenversicherung
mit Fonds abschliessen, sondern sein Geld bei einer Investmentgesellschaft in Fonds einzahlen, so müsste man die Zinsen, Dividenden und auch Kursgewinne versteuern. Denn diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer.


Eine fondsgebundene Rentenversicherung wird anders besteuert: Hier werden Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne (die bei Fondswechsel anfallen können) währen der Ansparzeit nicht versteuert. Bei Bezug der Rente ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig. Wieviel man von der Rente versteuern muss, hängt vom Datum der ersten Rentenzahlung ab. Je Älter man ist, wenn man die erste Rentenzahlung erhält, umso weniger Steuern muss man zahlen. Vorraussetzung für die Steuervorteile: Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre bestehen und der Sparer muss bei der ersten Rentenzahlung schon 60 Jahre alt sein.
Mehr zu diesem Thema: Steuerliche Behandlung von privaten Rentenversicherungen


Nichts zum Vererben


Wer an die Versorgung
von Hinterbliebenen denken muss, für den eignet sich eine Fondsversicherung wenig. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, so bekommen die Angehörigen nur einen Teil der Beiträge ausgezahlt. Stirbt der Versicherte hingegen in der Rentenphase, so verfallen alle Ansprüche. Die Angehörigen gehen leer aus. Wer dies verhindern möchte kann in seinem Vertrag eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann wird die Rente mindestens über die vereinbarte Zeitspanne an gezahlt. Bei Tod des Sparers an die Angehörigen. Diese Option kostet jedoch Extra und schmälert dadurch die Rente.



Fazit:


Möchte man unbedingt
eine Rentenversicherung mit Fonds haben, so empfiehlt sich eine Riester-Fondspolice. Diese bietet dem Sparer höhere Sicherheit und die Zulagen sorgen sogar für eine Mindestrendite.


Wer flexibel und kostengünstig in Fonds investieren möchte, für den ist eine Fondspolice aber ohnehin nicht geeignet. Als Alternative bietet sich regelmässiges Fondssparen an. Damit ist man flexibler (nicht an starre Versicherungsbedingungen gebunden) und hat deutlich mehr Fonds zur Auswahl. Zusätzlich spart man teure Kosten (die bei einer fondsgebundenen Versicherung anfallen würden).


Fondssparpläne gibt es mit und ohne staatliche Zulagen. Ohne Zulagen kann man sich privat ein Vermögen aufbauen indem man in Fonds investiert. Von diesem Kapital kann man später im Alter zehren oder man wandelt es kurz vor der Rente in eine Sofortrente um. Ausschüttungen, Kursgewinne und Dividenen sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei. Was darüber hinaus geht, muss pauschal mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Ein geförderter Fondssparplan hingegen (Riester geförderte Fonds) ist von der Abgeltungssteuer komplett befreit. Dafür muss man die Rente aus einem solchen Vertrag im Alter voll mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Jedoch hat ein Riester-Fondssparlan grosse Vorteile: die Investmentgesellschaft muss die eingezahlten Beiträge, sowie alle Zulagen zum Rentenbeginn garantieren (100%iger Kapitalschutz) und die Sparbeiträge in der Ansparphase sind steuerfrei.

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