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Steuern auf betriebliche Altersvorsorge mittels Direktversicherung
Thursday, 23. October 2008

Abgaben auf betriebliche Altersvorsorge mittels Direktversicherung


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den externen Weg in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds zu wählen. Arbeitnehmer können mit der Direktversicherung fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Mit der fondsgebundenen Direktversicherung können Arbeitnehmer höhere Chancen am Kapitalmarkt nutzen. Die Direktversicherung ist eine besondere Lebensversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen.



Die Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zahlen die Beiträge und üben bis zur Fälligkeit der Leistung die Gestaltungsrechte an der Versicherung aus. Die Versicherungsleistung einschließlich der Gewinnanteile steht im Versorgungsfall dann dem Mitarbeiter bzw. den Hinterbliebenen zur Verfügung.


Seit 2005 gelten hierbei folgende Regeln:Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2.496 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können Arbeitnehmer 1.800 Euro steuerfrei anlegen. Die frühere Pauschalbesteuerung der Direktversicherung (20 %) gilt nur noch für Altverträge. Neuverträge müssen grundsätzlich lebenslange Rentenzahlungen garantieren. Möglich ist jedoch, vorab bis zu 30 Prozent des angesammelten Kapitals als Einmalzahlung abzurufen. Das Mindestalter bei Rentenbeginn muss bei 60 Jahren liegen. Die Leistungen sind dann voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.



Aufwendungen für eine Direktversicherung gehören für den Arbeitnehmer zum zugeflossenen Arbeitslohn und müssen deshalb grundsätzlich mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Für Arbeitnehmer sind die Versicherungsbeiträge bis zu 4 % der BBG-West sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.

Der Festbetrag von 1.800 EUR unterliegt in jedem Fall der Sozialversicherungspflicht, wenn der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist. Finanziert der Arbeitgeber die Beiträge, bleiben diese weiterhin beitragsfrei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, die Zulagenförderung zu beantragen.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern sich über diesen Weg eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt. Spätere Versorgungsleistungen sind – wenn sie als Renten gezahlt werden – nur noch mit dem jeweiligen Ertragsanteil als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 1 EStG steuerpflichtig.


Musterberechnung für eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung

Nettoaufwand bei Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich Arbeitnehmer, ledig, 35 Jahre, Bruttoeinkommen 30.000 Euro

Monatlicher Beitrag zur Renten-Direktversicherung 100 Euro
Monatliche Steuerersparnis* 33,30 Euro
Monatliche Ersparnis Sozialversicherung** 20,55 Euro
Der Arbeitnehmer zahlt netto 46,15 Euro



* Werte für 2008, Steuerersparnis inklusive Kirchensteuer.
** angenommen: Krankenversicherungssatz 13,9 Prozent (+ 0,9 Prozent) und Pflegever-sicherungssatz 0,85 Prozent.



Füllen Sie das folgende Formular aus, um ein kostenfreies Angebot und eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten anzufordern.

Kommentare (2)Add Comment
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Die Sozialversicherungsfreiheit für Direktversicherungsbeiträge aus einer Entgeltumwandlung endet derzeit am 31.12.2008.
geschrieben von Andreas Beck, May 14, 2009
Bitte korregieren! Das ist eine überalterte Information.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit fort!

Vielen Dank!
0
Nachsatz! - Schreibfehler!
geschrieben von Andreas Beck, May 14, 2009
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit besteht fort!

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