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Garantierte betriebliche Rente ? Das bekommt man
Sunday, 3. February 2008





Welchen Betrag garantiert der Betrieb als Rente?

 

  

Egal welche Einzahlungsvariante und welches Vorsorgemodell gewählt wird. Bei allen Modellen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Mindestrente. Lediglich die Höhe der Verzinsung/Rendite kann unterschiedlich sein.


Es gibt verschiedene Wege, wie der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer haftet. Dies wird bestimmt durch die so genannte Zusageform. Zunächst gibt es die Beitragszusage mit Mindestleistung.
Diese Art der Zusage verpflichtet den Arbeitgeber lediglich dazu, die eingezahlten Beträge in die betriebliche Altersvorsorge an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Heißt also konkret, wird in dem jeweiligen Ansparmodell schlecht gewirtschaftet und mit dem eingezahlten Geld kein Gewinn erzielt, erhält der Arbeitnehmer keine weiteren Rentenbezüge außer den bereits eingezahlten Beträgen.



Für den Arbeitnehmer deutlich sicherer ist die Leistungszusage. Hier garantiert der Arbeitgeber eine fest zugesagte Rente unabhängig von äußeren Einflussfaktoren. Das heißt also, der Arbeitnehmer kann sich für sein Alter auf eine feste betriebliche Rente einstellen und durch weitere private Verträge eine mögliche Rentenlücke frühzeitig erkennen und schließen.

Die letzte Variante ist die so genannte beitragsorientierte Leistungszusage. Hier stellt der Arbeitnehmer einen festen Betrag für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Aus diesem Betrag wird eine auf den Ansparzeitraum hochgerechnete Rentenzahlung ermittelt. Diese Rente wir dem Arbeitnehmer dann als Mindestrente zugesagt. Der Unterschied liegt hier einfach in der Kalkulationssicherheit für den Arbeitgeber. Anstatt eine feste Rente für die Zukunft zu garantieren, legt er lieber direkt einen höheren Einmalbetrag an und lässt daraus die zukünftig zu erwartende Rente errechnen.







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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. May 2012 )