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Betriebliche Altersvorsorge
Sunday, 3. February 2008

 

 

Betriebliche Altersvorsorge - Wenn Staat und Arbeitgeber helfen beim sparen

 

 
Durch die Änderung der Alterspyramide und den zunehmend belasteten staatlichen Rentenkassen, ist der Gesetzgeber darum bemüht, neben der staatlichen Rente weitere Rentenmodelle zu fördern.

Neben der privaten Vorsorge ist dies vor allem die betriebliche Altersvorsorge. Unter betrieblicher Altersvorsorge werden alle Leistungen zusammen gefasst, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge zusagt. Für die Art, wie der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge geltend gemacht wird, gibt es unterschiedliche Finanzierungsformen.


Die betriebliche Altersvorsorge kann auf eine 150-jährige Geschichte zurückblicken und damit eine längere Tradition als die gesetzliche Rentenversicherung aufweisen. Schon im 19. Jahrhundert gab es erste Ansätze zur betrieblichen Altersvorsorge, als die Betriebe zu der Zeit Rücklagen für ihre Angestellten legten. Viele Angestellte beteiligten sich freiwillig an diesen Rücklagen, um für zukünftige Ereignisse vorzubeugen.


Damals ging es noch nicht so sehr um eine feste Rente, sondern vor allem darum, die Familien der Angestellten im Fall von Tod oder Invalidität des Familienoberhauptes abzusichern. Bis diese Form der Altersvorsorge jedoch ins deutsche Gesetzblatt geschrieben wurde, mussten viele Jahre vergehen. Denn erst im Jahr 1974 wurde die betriebliche Altersvorsorge in Gesetzesform gegossen.
 

Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge


Die letzte Neuregelung des heute „Altersvermögensgesetzes“ genannten Gesetzes geschah im Jahr 2001. Dadurch haben die Arbeitnehmer ab Januar 2002 einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Bis zu diesem Zeitpunkt war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers. Konkret bedeutet das für den Arbeitnehmer, er kann durch die Neuregelung des Altersvermögensgesetzes von seinem Arbeitgeber verlangen, einen Teil seines Gehaltes für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Jedoch bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber die gesamten Kosten alleine trägt.
 
 
Der Arbeitnehmer lässt einen Teil seines Entgeltes also Lohnes in betriebliche Altersvorsorgemaßnahmen umwandeln. Diese Vereinbarung muss jedoch vom Tarifvertrag der jeweiligen Branche zugelassen sein. In vielen Tarifverträgen ist für die Entgeltumwandlung die Möglichkeit eingeräumt, dass Arbeitnehmer ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld für diese Maßnahmen verwenden können. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge.
 
Gilt kein anders lautender Tarifvertrag, muss der Arbeitgeber einer maximalen Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung zustimmen. Für das Jahr 2007 sind dies 2.520 Euro. Für geringfügig Beschäftigte und Teilzeitarbeiter gilt das Recht auf Entgeltumwandlung unter zwei Bedingungen. Erstens muss durch das Arbeitsverhältnis eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen und zweitens dürfen keine anderslautenden Tarifabkommen gegenüber stehen. Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Zahlungsvarianten. Neben dem Arbeitgeber, kann sich auch der Arbeitnehmer per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung an seiner Altersvorsorge beteiligen.
 
 
  weiterführende Links zum Thema:
Die Beiträge in einen Vertrag zur betrieblichen Vorsorge können auf verschiedene Weise eingezahlt werden. Mehr Infos zu den verschiedenen Einzahlungsvarianten finden Sie im Artikel
Möglichkeiten um in eine betriebliche ALtersvorsorge Einzuzahlen

Um eine Betriebsrente durch eine Betriebs-Altersvorsorge zu bekommen gibt es verschiedene Ansparmöglichkeiten. Eine Mindestrente wird bei jeder Variante garantiert. Jedoch unterscheiden sich die div. Modelle erheblich. Mehr lesen Sie im Artikel Varianten und Modelle der betrieblichen Altersvorsorge

Betriebliche Rente und das Thema Steuer wird im Artikel Steuern auf betriebliche Vorsorge behandelt. Dort erfahren sie mehr darüber welches Modell steuerlich günstig für Sie sein könnte.



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