| Berufsunfähigkeit, Renten wegen Erwerbsminderung |
| Saturday, 7. June 2008 | |
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Rente wegen Erwerbsminderung
Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Diese Form der Rente stellt das Pendant zur früheren Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente dar. Sie ist für die meisten Mensche unzureichend. Aus diesem Grund sollte man den Schutz durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. Die Erwerbsminderungsrente ist in drei Stufen unterteilt. In die erste Stufe wird eingeordnet, wer nicht mehr als drei Stunden am Tag zusammenhängend arbeiten kann. Gehört man zu dieser Gruppe, so steht einem die volle Erwerbsminderungsrente zu. Zur zweiten Stufe zählt, wer zwischen drei und sechs Stunden zusammenhängend arbeiten kann. In diesem Fall hat man Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme besteht bei Personen, die zwar mehr als drei Stunden arbeiten können, jedoch keinen Teilzeitarbeitsplatz finden können. Sie haben ebenfalls Anspruch auf volle Zahlung der Erwerbsminderungsrente. In die dritte Stufe werden Personen gerechnet, die sechs und mehr Stunden täglich ihrer Arbeit nachgehen können. Sie erhalten keine Zahlungen. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen voller Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung und der Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Außerdem gibt es noch spezielle Regelungen für Bergleute. Volle Erwerbsminderung Eine Rente bei voller Erwerbsminderung hat die Aufgabe, Ihnen den Verdienst zu ersetzen, den Sie einbüßen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich sinkt und abzusehen ist, dass sich an diesem Zustand auf Dauer nichts ändert. Grundsätzlich wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum Eintritt des normalen Rentenalters gezahlt. Dann greift die normale Altersrente. Grundsätzlich ist die Erwerbsunfähigkeit der Rentenversicherung anhand ärztlicher Unterlagen zu belegen. Es ist üblich, dass die Rentenversicherung weitere Gutachten einholt, um Ihr Leistungsvermögen festzustellen. Hier sind Sie zur aktiven Mithilfe verpflichtet.
Teilweise Erwerbsminderung
Als im Bergbau vermindert berufsfähig gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht der in der Lage ist, seinen bergbaulichen Hauptberuf oder andere wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigungen im Bergbau auszuüben. Von dieser Regelung sind Personen ausgenommen, die in der Zwischenzeit außerhalb des Bergbaus eine gleichwertige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit tatsächlich ausüben.
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![]() geschrieben von Peter Pan, September 21, 2010
Eine BU-Rente von der DRV zu bekommen, das ist in der Regel schon eine langwierige, Nerven aufreibende Übung. Artet sehr, sehr oft in einen juristischen Parcours über Monate, wenn nicht Jahre aus.
Ich wage zu bezweifeln, dass eine private BU-Vorsorge, die ja schon in der Beantragungsphase bei jedem, der sich für gesund hält, nur so voller Ausschlusskriterien strotzt, leichter im BU-Fall gewährt wird. Die gesetzliche BU-Versicherung ist immerhin noch kostenfrei mit eingeschlossen. Bei der privaten BU-V. zahlt man zusätzliche Beiträge aus eigener Tasche und ärgert sich bei dem rechtlichen Streit um Anerkennung dann nur noch um so mehr. Private BU dürfte somit für die meisten rausgeschmissenes Geld bedeuten. geschrieben von Mustermann, October 12, 2010
hallo
bin vor 61 geboren und von beruf konstrukteur/zeichner im maschinen- und anlagenbau ohne aktuelles cad (computer aided design) geht im meinem beruf nichts die arbeitsverwaltung verweigert seit ende der 90er jahre eine cad-anpassungsqualifizierung welche damals auch mit einer möglichen anstellung im labor verbunden war ... ohne kenntnisse über aktuelles cad bin ich zu 100% berufsunfähig klage läuft seit 2006 ... nun möchte ich eine rente wegen berufsunfähigkeit haben ! geht das ??? und wie muss es in diesem fall angegangen werden ??? mfg mustermann geschrieben von Boomer, November 05, 2010
hallo Mustermann, ich habe eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Das war ein Kampf ohne Ende. Letzendlich hat es doch gefunzt, aber auch nur weil ich alles dem VDK übergeben habe. Schau mal wo deine nächste VDK Gerschäftstelle ist ind geh mal hin, die haben Fachleute für spezill diese Sachen
schöne Grüße Boomer geschrieben von Musterfrau, May 09, 2011
Nach fünfjährigem Kampf durch sämtliche Instanzen, das heißt Widerspruch, Sozialgericht, sieben Gutachten, hat die Rentenkasse jetzt einen Vergleich vorgeschlagen: Die BU-Rente wird ab Januar 2011 für 3 Jahre gezahlt. Das heißt, das Anrecht der letzten 5 Jahre ist für den A... Aber was soll man schon als kleiner Arbeitnehmer ohne eigenes Einkommen machen.
Deshalb rate ich jeder Familie mit zwei Einkommen, das einer nur Schwarzarbeit macht, denn die Rentenbeträge sind der größte Schmuh, den es in Deutschland gibt. MfG Musterfrau Ihre Meinung dazu? - Schreiben Sie einen Kommentar
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| Letzte Aktualisierung ( Monday, 19. December 2011 ) |
Ich azilpolitik Hund in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum. Und es hat einen Unfall ohne Verschulden Faktor von meinem Mann gelitten und ich habe die Möglichkeit, die restlichen 50% weniger Behinderte, nach 2 Jahren
durch Zufall habe ich mit 4 ur Job durch berufliche Fähigkeiten gearbeitet. Jetzt bin ich im Kosovo
erhalten keine Rente. Wie bekomme ich eine Rente mindestens in der Pension kontrobutet ziehen, da ich nicht mehr als 3 Jahre lang gearbeitet.
Greetings from:
Xhafer Berisha
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