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Steuer - Abgaben für Rente und Altersvorsorge
Thursday, 23. October 2008

Steuer - Was das Finanzamt von Ihrer Rente haben möchte

Wenn der Fiskus mitkassiert
Die Höhe der Abgaben auf staatliche und private Renten ist unterschiedlich
Egal, ob es sich um Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder um Renteneinkünfte handelt, das Thema Steuern spielt in unserer Wirtschaft eine immer größere Rolle. Vor allem aber die wachsende Abgabenlast bei der gesetzlichen Rentenversicherung lässt immer mehr Bürger in private Alternativen der Vorsorge abwandern. Grund ist nicht nur die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer, auch der Steueranteil der Rentner steigt jedes Jahr aufs Neue an.


Hinzu kommen die wachsenden Beitragslasten bei der Krankenversicherung, die für eine zusätzliche Schmälerung der Nettoeinkünfte für künftige Rentner sorgen. Es ist daher fraglich, wie lange eine relativ kleine Anzahl von Arbeitnehmern einer immer größer werdenden Zahl alter Menschen die Rente erwirtschaften kann, ohne dabei selbst das Ruhepolster für die eigene Pension zu vernachlässigen. Denn ab 2009 sind bereits auf die Sparbeiträge der Arbeitnehmer für ihre spätere Betriebsrente Sozialabgaben fällig.


In dem folgenden Artikel wird versucht eine Zusammenfassung über das komplexe Thema Steuern in zusammenhang mit Altersvorsorge, betrieblicher Vorsorge und staatlichen Renten zu geben.




Private Altersvorsorge und Steuern

Riester Rente: Die Riester Altersvorsorgen sind trotz der vollen Besteuerung in der Rentenphase in all Ihren Varianten eine gute Wahl für Förderberechtigte. Denn man kann sich eine Menge zurückholhen durch die Zulagen und die jährliche Steuererklärung.
mehr: Steuern auf die Riester Rente


Rürup Rente: Die Basisrente gewinnt in Punkto Steuern im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen. Für Freiberufler und Selbstständige stellt die private Basisrente/Rüruprente eine Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. In der Auszahlungsphase erfolgt die Besteuerung analog zur gesetzlichen Rente.
mehr: Rürup Rente und Steuern

Private Rentenversicherung: Diese Vorsorgeart lohnt sich nur für Sparer mit Durchhaltevermögen. Denn damit eine private Rentenversicherung günstiger besteuert wird, muss Sie mindestend 12 Jahre bestehen und der Sparer darf bei Rentenbeginn nicht jünger als 60 sein.
mehr: Steuern auf private Rentenversicherungen

Kapitallebensversicherungen: Lebensversicherungen werden ähnlich den private Rentenversicherungen versteuert und unterscheiden sich grundsätzlich nur in der Art der Kapitalauszahlung von einer Rentenversicherung.
mehr: Lebensversicherung als Altersvorsorge





Steuer und die betriebliche Altersvorsorge

Die Abgabenlast ist hier abhängig von der Wahl des Vorsorgemodells. Welchen Weg der BAV der Arbeitgeber gewählt hat entscheidet darüber was an Steuern fällig wird. Denn die Art der Altersvorsorge entscheidet darüber welche Abgaben anfallen. Im Grundsatz erfolgt die Besteuerung von Direktzusagen und Unterstützungskassen nachgelagert, die Besteuerung von Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds vorgelagert. Detailierte infos finden Sie in den nachfolgenden Artikeln:

Steuern auf Renten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen
Steuern auf Direktversicherungen
Pensionskassen und Steuern
Steuer und Abgaben bei Pensionsfonds



Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung sind die meisten Renten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Renten, vor allem Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten, sowie Wiedergutmachungsrenten.

Die meisten Renten sind hingegen steuerpflichtig, vor allem Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbsminderungsrenten.

Infos zum Thema aufgegliedert nach der jeweiligen Rentenart:
Steuer auf Altersrenten
Steuer auf Erwerbsunfähigkeits und Berufsunfähigkeitsrenten
Witwenrenten und Waisenrenten


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