| Steuer - Abgaben für Rente und Altersvorsorge |
| Thursday, 23. October 2008 | |
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Steuer - Was das Finanzamt von Ihrer Rente haben möchte
![]() Die Höhe der Abgaben auf staatliche und private Renten ist unterschiedlich Hinzu kommen die wachsenden Beitragslasten bei der Krankenversicherung, die für eine zusätzliche Schmälerung der Nettoeinkünfte für künftige Rentner sorgen. Es ist daher fraglich, wie lange eine relativ kleine Anzahl von Arbeitnehmern einer immer größer werdenden Zahl alter Menschen die Rente erwirtschaften kann, ohne dabei selbst das Ruhepolster für die eigene Pension zu vernachlässigen. Denn ab 2009 sind bereits auf die Sparbeiträge der Arbeitnehmer für ihre spätere Betriebsrente Sozialabgaben fällig. In dem folgenden Artikel wird versucht eine Zusammenfassung über das komplexe Thema Steuern in zusammenhang mit Altersvorsorge, betrieblicher Vorsorge und staatlichen Renten zu geben. Private Altersvorsorge und Steuern
Riester Rente: Die Riester Altersvorsorgen sind trotz der vollen Besteuerung in der Rentenphase in all Ihren Varianten eine gute Wahl für Förderberechtigte. Denn man kann sich eine Menge zurückholhen durch die Zulagen und die jährliche Steuererklärung.
Rürup Rente:
Die Basisrente gewinnt in Punkto Steuern im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen. Für Freiberufler und Selbstständige stellt die private Basisrente/Rüruprente eine Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. In der Auszahlungsphase erfolgt die Besteuerung analog zur gesetzlichen Rente.
Private Rentenversicherung:
Diese Vorsorgeart lohnt sich nur für Sparer mit Durchhaltevermögen. Denn damit eine private Rentenversicherung günstiger besteuert wird, muss Sie mindestend 12 Jahre bestehen und der Sparer darf bei Rentenbeginn nicht jünger als 60 sein.
Kapitallebensversicherungen:
Lebensversicherungen werden ähnlich den private Rentenversicherungen versteuert und unterscheiden sich grundsätzlich nur in der Art der Kapitalauszahlung von einer Rentenversicherung.
Steuer und die betriebliche Altersvorsorge
Die Abgabenlast ist hier abhängig von der Wahl des Vorsorgemodells. Welchen Weg der BAV der Arbeitgeber gewählt hat entscheidet darüber was an Steuern fällig wird. Denn die Art der Altersvorsorge entscheidet darüber welche Abgaben anfallen. Im Grundsatz erfolgt die Besteuerung von Direktzusagen und Unterstützungskassen nachgelagert, die Besteuerung von Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds vorgelagert. Detailierte infos finden Sie in den nachfolgenden Artikeln: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung sind die meisten Renten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Renten, vor allem Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten, sowie Wiedergutmachungsrenten. Füllen Sie das folgende Formular aus, um ein kostenfreies Angebot und eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten anzufordern.
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| Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 ) |