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Alles zur Altersteilzeit - Rente, Vorsorge & Co
Saturday, 3. November 2007

Was ist Altersteilzeit?

 

Antwort: 

Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre monatliche Arbeitszeit in den Jahren vor Erreichen des Rentenalters deutlich zu reduzieren. Es soll älteren Angestellten den fließenden Übergang aus der Erwerbstätigkeit in die Altersrente möglich machen und wesentlich erleichtern. Die gesetzlichen Regelungen sind im Altersteilzeitgesetz festgeschrieben und können auf den Seiten des Justizministeriums nachgelesen werden.

 

Allerdings sind die Formulierungen zum Teil verwirrend und schwer verständlich formuliert. Der Gesetzgeber bietet zwei Wege in die Altersteilzeit.

 Im ersten Modell kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Zeitraum bis zum Rentenalter auf 50 Prozent des tariflich festgelegten Umfangs reduzieren. Besonders Arbeitnehmer, die sich für einen langsamen Abbau des Arbeitsaufwandes interessieren, sollten diese Form der Teilzeit wählen. Jede Arbeitsteilzeit kann nur mit Einverständnis des Arbeitgebers angetreten werden.





Das Blockmodell, der 2. Weg zu weniger Arbeitsstunden, sieht die Aufteilung der Altersteilzeit in zwei Phasen vor. Bei diesem Modell bleibt in der ersten Phase die normale Arbeitszeit bestehen. Arbeitnehmer gehen also weiterhin voll arbeiten. Mit Beginn der zweiten Periode reduziert sich der Umfang auf Null. Über den gesamten Zeitraum ergibt sich also wieder eine Reduzierung um 50 Prozent.

Letzteres Modell hat sich weitgehenden durchgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Arbeitgeber können auf diese Weise ihren Personalbestand frühzeitig verjüngen und Angestellte auf diese Weise ihren Ruhestand bereits früher genießen. Allerdings ist diese Form in letzter Zeit ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, da viele Unternehmen die Regelung benutzen, um Personal zu reduzieren und so Kosten einzusparen. Der ursprüngliche Zweck, die frei werdenden Stellen mit Arbeitskräften aus dem Heer der Erwerbslosen neu zu besetzen ist damit nicht mehr erfüllt.

 

Um das angestrebte Ziel doch noch zu erreichen, fördert die Agentur für Arbeit die Regelung großzügig und finanziert eine Teil der Leistung für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und ihre Arbeitszeit bis zum 31. Dezember 2009 beginnen zu reduzieren. Um die Förderung zu erhalten, muss die begünstigte Person nachweisen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Antritt der Teilzeitregelung mindestens 1080 Tage einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist.

Um Auswirkungen auf die Altersrente zu mildern, ist der Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet, zusätzliche Beträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Deren Höhe richtet sich nach der Differenz zwischen dem Arbeitsentgeld vor der Altersteilzeit und dem Einkommen während der Teilzeit und reicht maximal bis an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer hat zusätzlich noch die Möglichkeit, durch Zahlungen in die Rentenkasse seine Ansprüche zu sichern.            

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