Rente arrow Wer Rente bekommt
Wer Anspruch auf staatliche Altersrente hat
Friday, 18. May 2007

Staatliche Rente erklärt
Die Rentenversicherung erbringt div. Leistungen für Ihre versicherten Mitglieder
Eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man, wenn man Mitglied ist und Beiträge in die Versicherung eingezahlt hat. Des weiteren ist eine Mindest-Beitragszeit erforderlich, damit der erworbene Anspruch auf Rente auch in eine tatsächliche Altersrente umgesetzt wird.


Die Beitragszahler (also alle die Anspruch auf Rente haben) lassen sich in Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder unterscheiden.

 

 

Die Versicherungspflichtigen stellen den grössten Anteil der Beitragszahler dar. Zu den versicherungspflichtigen Mitgliedern der staatlichen Renten-Versicherung gehören alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältniss. Des weiteren sind bestimmte Selbstständige pflichtversichert (wie z.B. Handwerker und Künstler) sowie Personen wärend der Kindererziehung als auch Wehr und Zivildienstleistende. Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld sind ebenfalls Mitglied.  400 Euro-Minijobs werden ebenfalls für die Rente angerechnet und man erwirbt auch mit diesen einen Rentenanspruch.

Für Arbeitnehmer  beträgt der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung derzeit 19,9% vom Bruttoeinkommen. Dieser Beitrag wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer übernommen. Für einen Arbeiter oder Angestellten mit einem Bruttoverdienst von 1000 Euro, würden demnach 199 Euro an Rentenbeitrag fällig werden. Da die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden muss der Arbeitnehmer 99,5 Euro pro Monat einzahlen. Die restlichen 99,5 Euro zahlt der Arbeitgeber.  

 



Freiwillig versichern können sich Personen die nicht der Pflicht zur Mitgliedschaft unterliegen.
Dies sind z.B. Selbstständige deren Tätigkeitsumfeld nicht versicherungspflichtig ist oder Haufrauen/Hausmänner. Für diese kann es sinnvoll sein freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Denn damit erwirbt man nicht nur einen Anspruch auf Altersrente sondern auch einen grundlegenden Schutz bei Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) sowie Anspruch auf Unterstüzung der Angehörigen bei Tod der Versicherten Person (Hinterbliebenenrente).

Selbstständige und andere Personen die von der Versicherunspflicht befreit sind, haben zwei Möglichkeiten freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen.
Entweder Sie zahlen den Regelbeitrag (?) ein oder Sie zahlen den Satz von 19,9 % von Ihrem Einkommen. Bei letztere Variante muss das Einkommen nachgewiesen werden (Vorlage des Einkommenssteuerbescheids bei der Rentenkasse). Jedoch hat eine freiwillige Versicherung als Selbstständiger einige kleine Nachteile. Bestimmte Zeiten wie z.B. Mutterschutzzeit oder Arbeitslosigkeit werden nämlich nicht für die Rente angerechnet. Man verliert also wertvolle Zeit (die nötig ist um den vollen Rentenanspruch zu erwerben). Die Träger der Rentenversicherung bieten jedoch die Möglichkeit sich per Antrag pflichtzuversichern. Wird dieser Weg gewählt, so werden alle Zeiten wie bei normalen pflichtversicherten Beitragszahlern anerkannt.

 

 

Minijobs und 400 Euro-Tätigkeiten sind ebenfalls Rentenversicherungspflichtig. Die Zeit in der man eine solche Arbeit ausführt, wird für die Rente angerechnet. Bis zu einem Einkommen von 400 Euro pro Monat zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird mehr Verdient, so muss der Arbeitnehmer sich Anteilsmässig an den Rentenbeiträgen beteiligen. Je mehr Verdient wird, umso mehr Beitrag wird fällig.





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