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Infos zum beantragen der Altersrente -
Saturday, 3. November 2007

Wie muss ich meine Rente beantragen?

 Antwort:

Alle Leistungen der deutschen Rentenversicherung müssen auf schriftlichem Weg beantragt werden. Die Altersrente macht hier keine Ausnahme. Die notwendigen Antragsformulare können vom Versicherungsträger auf elektronischem Weg über das Internet oder den vor Ort ansässigen Vertretungen bezogen werden. Weiterhin kann der Antrag bei den zuständigen Gemeindebehörden und Versicherungsamt gestellt werden. Alle, die aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr in der Lage sind, die Antragstellung selbst durchzuführen, sollten eine Person des Vertrauens damit beauftragen. In diesem Fall bitte immer an eine schriftliche Vollmacht denken





In Deutschland gelten im Moment mehrere Renteneintrittsalter, bedingt durch die stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss mindestens das Eintrittsalter erreicht sein und eine minimale Versicherungszeit von fünf Jahren nachgewiesen werden. Zusätzlich sind die notwendigen Wartezeiten seitens des Antragstellers einzuhalten  (Info: Ab wann man ohne Abzüge in Rente gehen kann).

Allerdings räumt der Gesetzgeber weiterhin die Möglichkeit für Arbeitnehmer ein, bereits vor Erreichen des eigentlichen Rentenalters in den Ruhestand zu treten. Dies geschieht zum Beispiel über die Altersteilzeitregelung. Hier halbiert der Arbeitnehmer seine Beschäftigungszeit kontinuierlich. Im Blockmodell erfolgt im Anschluss an die erste Phase der Teilzeit die Reduzierung der Arbeitszeit auf Null. Allerdings muss hier mit Einbußen bei den Rentenzahlungen gerechnet werden.



Mit Erreichen des 63. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, sich den Eintritt in den Ruhestand durch den Verzicht auf einen Teil seiner Rente zu erkaufen. Die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Monate, um die das Ende Beschäftigungszeit vorverlegt wird.


Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für Mitglieder der deutschen Rentenversicherung, die über einen gewissen Zeitraum Ansprüche im Ausland erworben haben. Diese Ansprüche müssen gegenüber den nationalen Versicherungsträgern geltend gemacht werden. Dazu ist an diese Rentenkassen ebenfalls ein Antrag zu stellen. Es ist aber nicht nötig, ins Ausland zu reisen.


Der Antrag auf eine Fremdrente kann sehr wohl bei den deutschen Behörden eingereicht werden. Diese lösen die Antragstellung aus. Allerdings sollte immer auf die von Deutschland verschiedenen nationalen Vorschriften geachtet werden.



Wird nur eine Rente in Deutschland beantragt, sollte daran gedacht werden, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Der Gesetzgeber sieht dazu einen Zeitraum von drei Monaten um den gewünschten Zeitraum vor. Beabsichtigt man, zum 01. August mit den Bezügen zu beginnen, so kann der schriftliche Antrag ab Mai und bis spätestens Ende Oktober eingereicht werden.


Hegt man die Absicht, eine Rente aus Deutschland im Ausland zu beziehen und zu beantragen, kann dies auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen über die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik, oder über die nationalen Rentenversicherungsträger. Diese leiten in der Regel die Anfrage an die deutschen Behörden weiter. Aufgrund des europäischen Gemeinschaftsrechts sind alle Staatsangehörigen der EU gleich zu behandeln.



Mehr zum Thema:
Wann, wo und wie die Rente beantragt werden muss

Kommentare (1)Add Comment
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geschrieben von Andrei, October 24, 2011
Guten tag Dammen und Herren.

ich bin nach Russland wieder angekommen in 2010 jahr und wohne bis ezht.
ich will meine Rente ,dass Sie in Russland uberweisen an meine adresse/
weil ich komme nicht mehr in Deutschland an. fur 10 jahren.
auf weitere fragen von euch ich antwohrte gehrne.


mit Freudliche Gruss
Andrei Zelikow.

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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. May 2012 )