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Rente online - soviel gibts in der Altersteilzeit
Saturday, 3. November 2007




Wieviel Gehalt bekomme ich während der Altersteilzeit und Wieviel muss ich arbeiten?

Antwort: 

Die Frage nach der Arbeitszeit im Zuge der Altersteilzeit lässt sich theoretisch relativ einfach beantworten. In der Praxis gestaltet sich die Aufteilung etwas schwieriger. Das Altersteilzeitgesetz lässt den Arbeitgebern mehrere Wege offen, die angestrebte Halbierung der Arbeitszeit zu erreichen. Zum einen kann dies über eine kontinuierliche Reduzierung der Stunden erreicht werden. Verbreiteter ist das Blockmodell. Hierbei wird die Teilzeit in zwei Phasen unterschieden. Während der Ersten, sogenannten Arbeitsphase, verbleibt die Arbeitszeit auf dem gewohnten Niveau.





In der anschließenden Freistellungsphase reduziert sich die Arbeitszeit schlagartig auf Null. Über den gesamten Zeitraum vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Eintritt ins Rentenalter ergibt sich wieder eine Arbeitszeitverkürzung von 50 Prozent. Durch Sonderregelung in Tarifverträgen erschwert sich eine generalisierte Aussage zur momentanen Situation in Deutschland.

Da an dieser Stelle das AltTZG der Arbeitgeberseite Freiräume bei der Ausgestaltung der betriebsinternen Arbeitszeitregelung lässt, wird die Verwirrung noch größer. Wie lange ein Arbeitnehmer am Ende arbeiten muss, hängt neben den gesetzlichen Bestimmungen von der Berufsgruppe und dem Betrieb ab.   Da die Altersteilzeit neben der Verringerung der Arbeitszeit das Gehalt halbiert, besteht für die meisten Arbeitnehmer kein großer Anreiz, von dieser Regelung Gebrach zumachen.

Parallel zu den Einkommenseinbußen sinken die Rentenansprüche. Eine Teilzeitregelung dieser Form findet bei den meisten Arbeitnehmern wenig Anklang. Aus diesem Grund gibt es den gesetzlich festgelegten Aufstockungsbetrag. Das Regelarbeitsentgeld wird durch den Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit gehen, erhalten also mindestens 70% des früheren Entgeltes. Anhand eines einfachen Rechenbeispiels soll die Zusammensetzung des Entgelts illustriert werden.

 ·        Nehmen wir an, das Einkommen vor der Teilzeit lag bei 2.000,- Euro. Damit ergibt sich nach dem Antritt der Altersteilzeit ein vermindertes Gehalt von 1.000,- Euro.

 ·        Durch den Aufstockungsbetrag von 200,- Euro steigt das Bruttoentgelt auf 1.200,- Euro.

Durch tarifliche Regelungen erhalten viele Arbeitnehmergruppen deutlich höhere Prozentsätze, zum Beispiel der öffentlichen Dienst mit über 80 Prozent. Nach dem Einkommenssteuergesetz ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei. Arbeitgeber, die auf diese Weise frei gewordene Stellen neu mit Arbeitsuchenden oder Auszubildenden besetzen, erhalten durch die Agentur für Arbeit großzügige Förderungen im Bereich der Entgeltzahlungen. Zum Beispiel durch die Erstattung des Aufstockungsbetrags.

Als Ausgleich für die Minderung der Rentenansprüche, sieht das Altersteilzeitgesetz Einzahlungen seitens des Arbeitgebers in die Rentenversicherung von mindesten 80 Prozent, aber höchstens 90 Prozent der Beiträge, die im Falle der Vollzeitbeschäftigung fällig würden, vor.  






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