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Neuer Firma/Arbeitgeberwechsel und betriebliche ALtersvorsorge |
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Sunday, 3. February 2008 |
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Was geschieht mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel ? Die Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer 40 Jahre im gleichen Unternehmen arbeitet sind vorbei. Die heutige Arbeitswelt wird bestimmt von unsicheren Zeitverträgen und häufigen Jobwechseln. Dieser Entwicklung hat sich auch die Gesetzeslage zur betrieblichen Altersvorsorge angepasst.
Seit Anfang 2005 hat der Arbeitnehmer das Recht, seine bei seinem alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche in einen Kapitalbetrag umwandeln zu lassen. Diesen Betrag kann er dann quasi zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Diese Kapitalübertragung wurde so ausgestaltet, dass dem Arbeitnehmer dabei keine steuerlichen Nachteile entstehen.
Zwar ist der neue Arbeitgeber nicht an das alte Ansparmodell gebunden, jedoch muss er dem Arbeitnehmer eine gleichwertige Zusage machen. Wie diese genau aussieht und welches Ansparmodell dabei bevorzugt wird, ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer ein Informationsrecht. Er darf sich bei seinem Arbeitgeber die nötigen Informationen über seine betriebliche Altersvorsorge einholen und dieser muss ihm die entsprechende Auskunft geben. Heißt also, wie hoch das für ihn angesparte Kapital ist und welcher Übertragsbetrag für einen neuen Arbeitgeber sich daraus ergibt.
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 20. May 2011 )
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